Ebay: BGH stärkt Verbraucherrechte bei Online-Auktionen
Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Wenn Unternehmen online Produkte oder Dienstleistungen versteigern, dann müssen sie den Käufern ein gesetzliches Widerrufsrecht einräumen. Bislang galt dies nur bei Ebay-Verkäufen zum Festpreis.