Urteil: Dauertiefpreise müssen nicht dauernd tief sein
Wirbt einer Discounter mit „Dauertiefpreisen“, müssen diese nicht wirklich dauernd tief sein. Es reicht schon, wenn der Supermarkt einen Monat lang für das beworbene Produkt den gleichen Preis verlangt. Danach kann dieser wieder geändert werden. Dies geht aus einem jetzt veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofs vom Dezember 2003 hervor.
