Handyverträge: Gericht kassiert verbraucherfeindliche AGB
Wer einen neuen Handyvertrag abgeschlossen hat und innerhalb der 14-tägigen Kündigungsfrist bereits telefoniert, kann den Vertrag trotzdem vorzeitig beenden. Anderslautende Klauseln der Mobilfunkbetreiber sind unwirksam. Das hat das Landgericht Kiel in einem (noch nicht rechtskräftigen) Urteil entschieden.
