Gratis: 12 x Wirtschaftswoche frei Haus

Gratis: 12 x Wirschaftswoche frei Haus

Für kurze Zeit können sich Discountfans wieder bis zu zwölf Wochen der „Wirtschaftswoche“ zum Nulltarif frei Haus sichern. Auch den „Stern“ gibt es kostenlos.

Die bis zu zwölf Wochen „Wirtschaftswoche“ zum Nulltarif frei Haus kann man sich ab sofort wieder sichern – beim letzten Mal war die Offerte nach wenigen Tagen schon wieder offline. Bei Interesse sollte man schnell zuschlagen.

Wie damals handelt es sich eigentlich um ein Jahresabo, das man innerhalb der ersten drei Monate (12 Ausgaben) widerrufen kann. Diese ersten zwölf Testausgaben sind kostenlos, erst danach fallen die üblichen Abogebühren an.

Wer also den Gratiszeitraum ausnutzen will, sollte nach etwa zwei Monaten widerrufen, was auch per Mail problemlos möglich ist – der Widerruf wird dann ebenfalls per Mail bestätigt. Bleibt man am Ball, so fallen ab der 13. Ausgabe wöchentlich 7,20 Euro an – für die 39 Ausgben summiert sich das auf 266,40 Euro – erst danach kann man kündigen.

Discountfan-Tipp: Auch den „Stern“ kann man zwölf Wochen lang zum Nulltarif frei Haus beziehen, das Reglement ist das Gleiche: Das Widerrufsrecht ist auch hier von 14 auf 90 Tage verlängert.

Die Angabe einer Telefonnummer ist freiwillig. Für das Angebot spricht, dass keine Bank- oder Bezahldaten abgerufen werden – schließlich ist die Offerte in den ersten 90 Tagen komplett gratis.

Rechtssicher ist immer eine Kündigung per Fax (0451/4906670), bei einer Kündigung per Mail (info@pvz.de) sollte man sich den Vorgang umgehend bestätigen lassen – im Discountfan-Test wurde der Widerruf per Mail zuverlässig bestätigt. Relevant sind immer die Angaben in der jeweils verlinkten Liefervereinbarung.

Discountfan-Tipp: Am besten die Bestätigungsmail im eigenen Mailprogramm automatisch auf „Wiedervorlage“ setzen (geht bei Gmail beispielsweise über das Uhrensymbol) und dabei einen Termin Ende September wählen – dann ist man auf jeden Fall noch innerhalb des 90-Tage-Zeitfensters.

Hintergrund: Probeabos bei Zeitschriften und Magazinen

Kostenlose Probezeiträume bei Zeitschriften und Magazinen sind im deutschen Pressevertrieb seit vielen Jahren üblich. Verlage und Vertriebsdienstleister nutzen solche Aktionen, um neue Leserinnen und Leser für gedruckte Ausgaben zu gewinnen. Gerade bei etablierten Titeln kann ein längerer Testzeitraum dazu beitragen, dass sich Nutzer mit Inhalt, Erscheinungsrhythmus und Zustellung vertraut machen.

Im Unterschied zu vielen digitalen Testangeboten steht bei Print-Abos nicht nur der Zugang zu Inhalten im Vordergrund, sondern auch die regelmäßige Lieferung nach Hause. Für Leser bedeutet dies, dass sie keine Ausgabe im Handel kaufen müssen und die Zeitschrift automatisch im Briefkasten landet. Gleichzeitig müssen sie aber die jeweiligen Fristen genau im Blick behalten, da aus einem kostenlosen Testzeitraum später ein kostenpflichtiges Abo werden kann.

Wirtschaftswoche und Stern als etablierte Pressetitel

Die „Wirtschaftswoche“ gehört zu den bekanntesten deutschen Wirtschaftsmagazinen. Sie berichtet traditionell über Unternehmen, Finanzmärkte, Management, Politik, Technologie und wirtschaftliche Entwicklungen. Zielgruppe sind vor allem Leser, die sich regelmäßig mit wirtschaftlichen Zusammenhängen beschäftigen möchten.

Der „Stern“ zählt wiederum zu den bekanntesten deutschen Magazinen im Bereich Gesellschaft, Politik, Reportage und Zeitgeschehen. Das Magazin ist breiter ausgerichtet und behandelt neben Politik und Wirtschaft auch Kultur, Wissenschaft, Verbraucherthemen und gesellschaftliche Entwicklungen.

Dass beide Titel im Rahmen ähnlicher Probeaktionen angeboten werden, zeigt, dass klassische Printmagazine weiterhin um neue Lesergruppen werben. Trotz wachsender digitaler Konkurrenz spielen gedruckte Magazine im deutschen Medienmarkt nach wie vor eine Rolle.

Bedeutung des Widerrufsrechts

Bei solchen Angeboten ist das Widerrufsrecht besonders wichtig. Normalerweise beträgt die gesetzliche Widerrufsfrist bei vielen Fernabsatzverträgen 14 Tage. Wird diese Frist im Rahmen einer Aktion auf 90 Tage verlängert, entsteht für Verbraucher ein deutlich längerer Prüfzeitraum.

Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass es sich um ein dauerhaft kostenloses Angebot handelt. Vielmehr wird ein reguläres Abo abgeschlossen, das innerhalb der verlängerten Frist widerrufen werden kann. Erfolgt kein rechtzeitiger Widerruf, läuft der Vertrag zu den genannten Konditionen weiter.

Verbraucher sollten deshalb zwischen einem echten Gratisabo ohne Folgeverpflichtung und einem kostenfreien Testzeitraum mit anschließendem Jahresabo unterscheiden. Diese Unterscheidung ist für die spätere Kostenkontrolle entscheidend.

Warum Fristen so wichtig sind

Viele Probleme bei Probeabos entstehen nicht durch die eigentlichen Konditionen, sondern durch verpasste Fristen. Wer ein Angebot abschließt und den Widerruf nicht rechtzeitig erklärt, muss anschließend häufig für einen längeren Zeitraum zahlen.

Im vorliegenden Fall ist besonders relevant, dass nach Ablauf des Testzeitraums Kosten für weitere Ausgaben entstehen können. Bei wöchentlich erscheinenden Magazinen summieren sich solche Beträge schnell. Daher ist eine frühzeitige Erinnerung sinnvoll.

Praktisch ist es, direkt nach der Bestellung mehrere Hinweise einzurichten. Ein erster Termin kann etwa nach sechs bis acht Wochen gesetzt werden, ein zweiter kurz vor Ablauf der Frist. So bleibt ausreichend Zeit, den Widerruf zu formulieren und eine Bestätigung einzuholen.

Schriftliche Bestätigung aufbewahren

Wer per E-Mail widerruft oder kündigt, sollte immer auf eine schriftliche Bestätigung achten. Diese Bestätigung dient als Nachweis, falls es später zu Rückfragen oder Unstimmigkeiten kommt.

Sinnvoll ist es außerdem, die Bestellbestätigung, die Liefervereinbarung und die Widerrufsbestätigung in einem eigenen Ordner im Mailprogramm zu speichern. Dadurch lassen sich alle relevanten Informationen schnell wiederfinden.

Bei wichtigen Fristsachen empfiehlt sich grundsätzlich eine nachvollziehbare Kommunikation. Fax, Einschreiben oder E-Mail mit Bestätigung können je nach Anbieter und Situation geeignet sein. Entscheidend ist, dass der Zugang des Widerrufs im Streitfall möglichst gut belegt werden kann.

Keine Zahlungsdaten als Vorteil

Ein positiver Punkt solcher Aktionen kann sein, dass zunächst keine Bank- oder Zahlungsdaten abgefragt werden. Dadurch sinkt das Risiko, dass nach Ablauf des Testzeitraums automatisch Beträge abgebucht werden, ohne dass Nutzer dies unmittelbar bemerken.

Allerdings bedeutet der Verzicht auf Zahlungsdaten nicht, dass nach Ablauf des Testzeitraums keine Zahlungsverpflichtung entstehen kann. Wenn ein wirksamer Vertrag geschlossen wurde und nicht rechtzeitig widerrufen wird, können Rechnungen auch später per Post oder E-Mail gestellt werden.

Daher ersetzt der fehlende Zahlungsdateneinzug nicht die Pflicht, Fristen sorgfältig zu beachten.

Printmedien im Wandel

Der Markt für gedruckte Zeitschriften hat sich in den vergangenen Jahren stark verändert. Viele Leser informieren sich heute online, nutzen Nachrichtenseiten, Apps, Newsletter oder soziale Medien. Dadurch stehen klassische Magazine unter größerem Wettbewerbsdruck als früher.

Gleichzeitig haben Printprodukte weiterhin besondere Stärken. Gedruckte Magazine bieten eine kuratierte Auswahl an Themen, längere Reportagen und eine feste redaktionelle Struktur. Viele Leser schätzen es, Inhalte bewusst und ohne ständige digitale Ablenkung zu konsumieren.

Gerade Wochenmagazine können eine ergänzende Rolle spielen, weil sie Themen nicht im Minutentakt aktualisieren müssen, sondern Entwicklungen einordnen und zusammenfassen können.

Unterschied zwischen Tagesnachrichten und Wochenmagazinen

Tagesnachrichten liefern schnelle Informationen zu aktuellen Ereignissen. Wochenmagazine haben dagegen mehr Raum für Analyse, Hintergrundberichte und längere Darstellungen.

Dieser Unterschied ist besonders bei wirtschaftlichen und politischen Themen relevant. Während Onlineportale häufig kurzfristig berichten, können Magazine Entwicklungen über mehrere Tage oder Wochen einordnen. Dadurch entsteht ein anderer Zugang zu Nachrichten.

Für Leser, die nicht jede Meldung sofort verfolgen möchten, kann ein wöchentliches Magazin eine übersichtlichere Form der Information darstellen.

Rolle von Probeabos im Pressevertrieb

Probeabos sind für Verlage ein wichtiges Marketinginstrument. Sie ermöglichen es potenziellen Kunden, ein Produkt über mehrere Ausgaben hinweg kennenzulernen. Gerade bei Magazinen reicht eine einzelne Ausgabe oft nicht aus, um einen vollständigen Eindruck von Themenauswahl, Schreibstil und redaktioneller Ausrichtung zu gewinnen.

Ein Zeitraum von zwölf Wochen umfasst mehrere Erscheinungen und erlaubt damit eine realistischere Einschätzung. Leser können prüfen, ob das Magazin regelmäßig relevante Inhalte bietet oder ob nur einzelne Ausgaben interessant sind.

Für Verlage besteht die Hoffnung, dass ein Teil der Testleser nach Ablauf der Frist zahlende Abonnenten bleibt.

Verbrauchertipp: Widerruf klar formulieren

Ein Widerruf sollte eindeutig formuliert sein. Empfehlenswert ist eine kurze Nachricht mit Namen, Anschrift, Kundennummer oder Bestellnummer sowie dem klaren Hinweis, dass der Vertrag widerrufen wird.

Eine mögliche Formulierung lautet:

Hiermit widerrufe ich den abgeschlossenen Vertrag über das Probeabo der Zeitschrift fristgerecht. Bitte bestätigen Sie mir den Eingang und die Beendigung schriftlich.

Wichtig ist, dass der Widerruf innerhalb der Frist beim Anbieter eingeht. Wer unsicher ist, sollte nicht bis zum letzten Tag warten.

Liefervereinbarung genau prüfen

Die jeweils verlinkte Liefervereinbarung ist bei solchen Angeboten entscheidend. Dort finden sich die verbindlichen Angaben zu Testzeitraum, Kosten, Widerrufsfrist, Laufzeit und späterer Kündigung.

Da Aktionen kurzfristig angepasst werden können, sollte man sich nicht allein auf frühere Erfahrungsberichte verlassen. Maßgeblich sind immer die Bedingungen, die zum Zeitpunkt der Bestellung angezeigt werden.

Es kann sinnvoll sein, die Angebotsseite und die Liefervereinbarung als PDF zu speichern oder Screenshots anzufertigen. So lässt sich später nachvollziehen, welche Konditionen bei Abschluss galten.

Fazit zur Einordnung

Kostenlose Testzeiträume für Magazine können eine gute Möglichkeit sein, etablierte Pressetitel über mehrere Wochen kennenzulernen. Besonders attraktiv ist ein solches Angebot, wenn zunächst keine Zahlungsdaten abgefragt werden und die Widerrufsfrist deutlich verlängert ist.

Gleichzeitig handelt es sich nicht um ein reines Gratisprodukt ohne weitere Bedingungen. Entscheidend ist, den Charakter als Jahresabo mit verlängertem Widerrufsrecht zu verstehen. Wer den Testzeitraum nutzen möchte, sollte deshalb frühzeitig eine Erinnerung setzen, die Unterlagen speichern und den Widerruf rechtzeitig erklären.

Für Leser, die sich regelmäßig mit Wirtschaft, Politik und gesellschaftlichen Themen beschäftigen möchten, können Magazine wie „Wirtschaftswoche“ und „Stern“ interessante Informationsquellen sein. Ob daraus ein dauerhaftes Abo werden soll, hängt jedoch vom individuellen Leseverhalten, vom Interesse an gedruckten Ausgaben und von den späteren Kosten ab.

Kein Schnäppchen mehr verpassen mit unserem Daily Newsletter. Noch schneller geht es per Twitter, Facebook, per RSS-Feed, WhatsApp oder Push-Nachrichten.




Kommentare

  • Dass man keine Bank- oder Kreditkartendaten angeben muss, gibt natürlich tatsächlich einen gewissen Schutz. Dennoch rate ich euch zur Vorsicht. Vielleicht googelt ihr einfach Mal „PVZ Stockelsdorf Beschwerden“ (oder „Erfahrungen“ oder „Bewertungen“ statt Beschwerden), bevor ihr euch die Zeitschrift gönnt.

  • Wir haben das Angebot beim letzten Mal getestet. Hat reibungslos funktioniert, auch der Widerruf per Mail. Sonst würden wir das Angebot hier nicht erwähnen.

  • Das ist schön und es könnte durchaus sein, dass die PVZ hier absolut korrekt vorgeht.
    Dennoch ist das Netz „voll“ mit Beschwerden über sie.
    Ich habe zuletzt Folgendes erlebt:
    Prämienabo abgeschlossen und es lief alles gut: Der korrekte Jahrespreis wurde im voraus abzüglich 5 Euro (als Dank für die Einzugsermächtigung) abgebucht, die Prämie übersandt, die Kündigung bestätigt und die Zeitschrift ein Jahr geliefert.
    Dann buchte die PVZ jedoch (ohne vorher eine Rechnung o.ä. gesandt zu haben) einen kleineren Betrag von meinem Konto ab. Es gibt bestimmt genügend Menschen, denen das nicht auffällt; ich gehöre aber nicht dazu.
    Ich ließ meine Bank den Betrag zurück buchen und erhielt dann diverse Schreiben, dass sich der Zeitschriftenpreis erhöht habe und ich verpflichtet sei, ihn zu bezahlen und auch die Kosten für die Rücklastschrift zu erstatten. Ich hätte bis zum gerichtlichen Mahnverfahren nicht reagiert, aber sie haben vorher aufgehört.

  • Das ist wirklich ärgerlich. Wenn der Vertrag über uns zustande gekommen ist, können Sie uns das gerne wissen lassen. Häufen sich Feedbacks wie diese, werden diese Unternehmen auf unsere Blacklist gesetzt. Bei kleineren Vorfällen versuchen wir auch, für unsere Leserschaft zu vermitteln. Wir stehen zu unserer Verantwortung!

  • Danke, aber das ist nicht nötig. Ich weiß ja mit ihnen umzugehen.
    Außerdem war das Angebot wirklich toll und ich bin es ja eingegangen, obwohl ich schon meine Erfahrungen mit ihnen gemacht hatte.
    Personen, die bereits beim Eintreffen einer Mahnung Schnappatmung bekommen, sollten sich vielleicht zweimal überlegen, die vielen Warnungen zu ignorieren.
    In dem Zusammenhang kann man auch einmal erwähnen, dass man bei Gericht ein Mahnverfahren einleiten kann ohne dass der Anspruch geprüft wird. Anders ausgedrückt: Auf einen gerichtlichen Mahnbescheid muss man auf jeden Fall reagieren – wenn man sich sicher ist, dass der Anspruch nicht besteht, einfach Widerspruch einleiten.

Kommentar abgeben

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert


* Wir stellen unser Portal seit der Gründung 2002 kostenlos zur Verfügung. Hochwertiger redaktioneller Content muss aber finanziert werden. Aus diesem Grund enthalten einige Beiträge Werbelinks. Discountfan.de erhält also für den Fall, dass im Artikel erwähnte Produkte gekauft werden, eine Provision – für den Endkunden hat dies keine Auswirkung, der Preis ändert sich nicht. Zu den Partnerprogrammen und Partnerschaften gehört unter anderem das eBay Partner Network sowie das von Amazon. Die Berichterstattung seitens Discountfan.de erfolgt jedoch davon unabhängig, Werbeerlöse haben grundsätzlich keinen Einfluss auf unsere Beiträge. Hier finden Sie weitere Details zu unserem redaktionellen Konzept.