Das „Google Pixel 7a“ kann man sich jetzt bei Freenet zum Vertrag im Telekom-Netz mit 60 GByte LTE-Volumen für monatlich 29,99 Euro sichern. Der einmalige Gerätepreis liegt bei schlanken 99 Euro, im Gegenzug lockt ein Cashback über 150 Euro.
Das „Google Pixel 7a“ zum LTE-Tarif mit 60 GByte für 29,90 Euro pro Monat ist nur für kurze Zeit zum Aktionspreis zu haben. Für monatlich 29,99 Euro erhält man folgende Leistungen:
- 60 GByte LTE-Datenvolumen (50 Mbit/s)
- Flat Telefonie
- Flat SMS
- VoLTE & WiFi-Call fähig
- eSIM möglich
Der Anschlusspreis von 39,99 Euro wird durch Freenet erstattet, wenn man innerhalb von 30 Tagen nach Aktivierung eine SMS mit dem Text „AP frei“ (ohne Sonderzeichen) an die 8362 sendest. Diese SMS kostet einmalig 0,19 €/SMS.
Das Google-Handy schlägt mit 99 Euro zu Buche, allerdings gibt es im Gegenzug ein Cashback über 150 Euro. Die Bedingungen hierzu haben wir am Ende des Artikels zusammengefasst. Außerdem wird die Rufnummernmitnahme mit einmalig 100 Euro belohnt – im Idealfall erhält man also 250 Euro beim Vertrag zurück.
Rechnet man die Gesamtkosten des Vertrags zusammen (24 x 29,99 Euro plus 99 Euro), so landet man bei 818,76 Euro. Nach Abzug der Cashbacks sind es noch 568,76 Euro oder schlanke 23,70 Euro im Monat, inklusive des neuen Google Pixel 7a. Dieses kostet im Preisvergleich derzeit mindestens 464 Euro mit Versand.
Hier die Bedingungen für das Cashback von 150 Euro (Quelle: Freenet.de, Stand 09.08.2023): „Die Cashback-Teilnahme gilt nur für private Kunden ab 18 Jahren, aktivem Mobilfunkvertrag (inkl. gültiger Bankverbindung) ohne offene, unbestrittene Rechnungsbeträge. Verträge, für die zum Zeitpunkt der Cashback Beantragung eine außerordentliche Kündigung erklärt wurde, sind nicht Cashback-berechtigt. Der Cashback-Antrag muss im Zeitraum von Beginn des 4. Vertragsmonats bis Ende des 6. Vertragsmonats erfolgen. Den genauen Zeitraum erhältst Du nach Aktivierung des Vertrags automatisch via SMS. Um das Cashback zu erhalten, schick im Teilnahmezeitraum eine SMS mit „Cashback“ an die Kurzwahl 61131. Der Geldbetrag wird dann auf das freenet bekannte Bankkonto überwiesen. Falls der Mobilfunkvertrag vor Ablauf der Mindestlaufzeit beendet wird, behält sich die freenet DLS GmbH vor, bereits ausgezahltes Cashback anteilig zurückzufordern.
Einordnung des Angebots und der Gesamtkosten
Bei Smartphone-Tarifen mit Gerät ist die reine Monatsgebühr nur ein Teil der Gesamtrechnung. Entscheidend ist immer, welche Kosten über die komplette Mindestvertragslaufzeit entstehen. Dazu gehören die monatlichen Grundgebühren, der einmalige Gerätepreis, ein möglicher Anschlusspreis sowie eventuelle Gutschriften, Boni oder Cashbacks. Erst aus dieser Gesamtsumme lässt sich ableiten, ob ein Angebot im Vergleich zum separaten Kauf eines Smartphones und eines SIM-only-Tarifs günstig ist.
Im vorliegenden Fall ist besonders relevant, dass neben dem Gerätepreis auch mehrere Erstattungen vorgesehen sind. Die Erstattung des Anschlusspreises setzt eine separate SMS innerhalb einer bestimmten Frist voraus. Auch das Cashback wird nicht automatisch direkt nach Vertragsabschluss ausgezahlt, sondern muss zwischen dem vierten und sechsten Vertragsmonat aktiv beantragt werden. Wer solche Fristen verpasst, verliert unter Umständen einen wesentlichen Teil des rechnerischen Preisvorteils.
Deshalb sollten Verbraucher bei solchen Aktionen direkt nach Vertragsabschluss Erinnerungen im Kalender anlegen. Sinnvoll sind mindestens zwei Termine: einer für die SMS zur Anschlusspreis-Erstattung und ein weiterer für den Beginn des Cashback-Zeitraums. Da die tatsächliche Auszahlung erst später erfolgt, sollte man außerdem nicht davon ausgehen, dass der reduzierte Effektivpreis sofort monatlich spürbar ist. Zunächst werden die regulären Kosten berechnet.
Bedeutung des Datenvolumens von 60 GByte
Ein Datenvolumen von 60 GByte pro Monat ist für viele Nutzer großzügig bemessen. Damit lassen sich unterwegs nicht nur Messenger, E-Mail, Navigation und Webseiten problemlos nutzen, sondern auch Video-Streaming, Musik-Streaming, Cloud-Dienste und gelegentliche Hotspot-Nutzung abdecken. Für Durchschnittsnutzer dürfte ein solches Volumen im Alltag meist deutlich ausreichen.
Der tatsächliche Verbrauch hängt jedoch stark vom individuellen Nutzungsverhalten ab. Wer regelmäßig Videos in hoher Auflösung streamt, große Dateien herunterlädt oder das Smartphone häufig als mobilen WLAN-Hotspot für Laptop oder Tablet verwendet, kann auch größere Datenpakete ausschöpfen. Wer dagegen überwiegend im heimischen WLAN unterwegs ist und mobil nur Nachrichten liest oder Musik hört, benötigt möglicherweise deutlich weniger.
Bei der Bewertung eines Tarifs sollte daher nicht nur gefragt werden, ob möglichst viel Datenvolumen enthalten ist, sondern ob dieses Volumen auch realistisch genutzt wird. Ein sehr großes Datenpaket kann attraktiv wirken, bringt aber nur dann einen tatsächlichen Mehrwert, wenn es zum eigenen Alltag passt.
LTE mit bis zu 50 Mbit/s im Alltag
Die angegebene maximale Geschwindigkeit von bis zu 50 Mbit/s im LTE-Netz reicht für die meisten alltäglichen Anwendungen aus. Webseiten, Messenger, Musik-Streaming, Navigation und Videostreaming funktionieren damit in der Regel ohne Einschränkungen. Auch Videokonferenzen oder größere App-Downloads sind grundsätzlich möglich.
Wichtig ist allerdings, dass es sich bei solchen Angaben um Maximalwerte handelt. Die tatsächlich erreichbare Geschwindigkeit hängt von mehreren Faktoren ab. Dazu zählen die Netzabdeckung am Aufenthaltsort, die Auslastung der Funkzelle, die Gebäudesituation, das verwendete Smartphone und die aktuelle Netzpriorisierung. In dicht besiedelten Gebieten oder bei hoher Auslastung kann die reale Datenrate niedriger ausfallen.
Für viele Nutzer ist daher nicht allein die theoretische Höchstgeschwindigkeit entscheidend, sondern vor allem die Netzqualität an den Orten, an denen das Smartphone regelmäßig genutzt wird. Dazu gehören Wohnort, Arbeitsplatz, Pendelstrecke und häufig besuchte Freizeitorte.
Telekom-Netz als wichtiger Tarifbestandteil
Bei Mobilfunktarifen ist das genutzte Netz ein zentrales Kriterium. Ein günstiger Monatspreis hilft wenig, wenn die Netzabdeckung im Alltag nicht ausreicht. Das Telekom-Netz gilt in Deutschland seit Jahren als eines der am besten ausgebauten Mobilfunknetze, insbesondere bei der Flächenversorgung. Dennoch kann die Qualität regional unterschiedlich sein.
Gerade in ländlichen Gebieten, in Gebäuden mit dicken Wänden oder in Kellerräumen können Unterschiede zwischen verschiedenen Netzen deutlich spürbar sein. Vor einem Vertragsabschluss lohnt sich daher ein Blick auf Netzabdeckungskarten und eigene Erfahrungen im Umfeld. Auch Rückmeldungen von Freunden, Kollegen oder Familienmitgliedern, die dasselbe Netz nutzen, können hilfreich sein.
Bei einem Vertrag über 24 Monate ist diese Prüfung besonders wichtig, da ein späterer Wechsel nicht ohne Weiteres möglich ist. Wer sich unsicher ist, kann vorab mit einer Prepaid-Karte im entsprechenden Netz testen, wie gut Empfang und Datenverbindung an den wichtigsten Orten funktionieren.
VoLTE, WiFi-Calling und eSIM
Die im Tarif genannten Funktionen VoLTE, WiFi-Calling und eSIM gehören inzwischen zu den wichtigen Komfortmerkmalen moderner Mobilfunktarife. VoLTE steht für Telefonie über das LTE-Netz. Dadurch können Gespräche schneller aufgebaut werden und die Sprachqualität kann besser sein als bei älteren Mobilfunkstandards.
WiFi-Calling ermöglicht Telefonate über ein WLAN-Netz. Das ist besonders praktisch, wenn der Mobilfunkempfang in Gebäuden schlecht ist, aber eine stabile WLAN-Verbindung zur Verfügung steht. In Wohnungen, Büros oder Kellerräumen kann diese Funktion die Erreichbarkeit deutlich verbessern.
Die eSIM ersetzt die klassische physische SIM-Karte durch ein digitales Profil. Nutzer müssen keine Karte mehr einlegen, sondern aktivieren den Tarif über einen digitalen Prozess. Das ist insbesondere bei modernen Smartphones, Dual-SIM-Nutzung oder Reisen praktisch. Allerdings sollte vor Vertragsabschluss geprüft werden, ob das gewünschte Gerät und der Anbieter die eSIM-Funktion im konkreten Tarif tatsächlich unterstützen.
Google Pixel 7a als Mittelklasse-Smartphone
Das Google Pixel 7a gehört zur A-Serie von Google und richtet sich an Nutzer, die ein vergleichsweise kompaktes Android-Smartphone mit guter Kamera und langer Softwareunterstützung suchen. Die A-Serie gilt traditionell als günstigere Alternative zu den regulären Pixel-Modellen, übernimmt aber häufig wichtige Funktionen der größeren Geräte.
Besonders die Kamera zählt bei den Pixel-Modellen seit Jahren zu den wichtigsten Verkaufsargumenten. Google setzt dabei stark auf Softwareverarbeitung, automatische Bildoptimierung und Funktionen wie Nachtmodus, Porträtaufnahmen oder intelligente Nachbearbeitung. Für viele Nutzer ist deshalb nicht allein die Anzahl der Kameras entscheidend, sondern die Qualität der Bildverarbeitung.
Auch die enge Verbindung zu Android ist ein wichtiger Punkt. Pixel-Geräte erhalten Updates in der Regel direkt von Google und gehören häufig zu den ersten Geräten, die neue Android-Versionen erhalten. Für Nutzer, die Wert auf aktuelle Software und Sicherheitsupdates legen, kann dies ein Argument sein.
Smartphone mit Vertrag oder separat kaufen?
Bei Angeboten mit Smartphone und Tarif stellt sich immer die Frage, ob der Paketpreis günstiger ist als der getrennte Kauf. Dafür sollte man den Gesamtpreis des Vertrags über 24 Monate berechnen und anschließend den Marktwert des Smartphones abziehen. So lässt sich ermitteln, wie viel der Tarif rechnerisch tatsächlich kostet.
Wichtig ist dabei, realistische Vergleichspreise zu verwenden. Der ursprünglich empfohlene Verkaufspreis eines Smartphones ist häufig wenig aussagekräftig, da die Marktpreise nach einigen Monaten deutlich sinken können. Aussagekräftiger ist ein aktueller Preisvergleich zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.
Ein weiterer Punkt ist die Flexibilität. Wer Smartphone und Tarif getrennt kauft, kann den Tarif meist unabhängiger wechseln. Bei einem Vertrag mit Gerät ist man dagegen in der Regel für 24 Monate gebunden. Dafür kann der Einstiegspreis niedriger wirken, weil das Smartphone nicht vollständig auf einmal bezahlt werden muss.
Rufnummernmitnahme und Wechselbonus
Die Rufnummernmitnahme ist für viele Kunden wichtig, da sie ihre bekannte Mobilnummer behalten möchten. In Deutschland ist die Mitnahme der Mobilnummer zwischen Anbietern grundsätzlich möglich. Häufig wird sie von Mobilfunkanbietern zusätzlich mit einem Bonus belohnt, um den Wechsel attraktiver zu machen.
Ein Wechselbonus sollte aber ebenfalls genau geprüft werden. Entscheidend ist, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, wann die Auszahlung erfolgt und ob bestimmte Fristen gelten. Außerdem sollte der alte Vertrag rechtzeitig gekündigt werden, damit die Rufnummernmitnahme reibungslos funktioniert.
Wer den Bonus in seine Effektivpreisrechnung einbezieht, sollte sicherstellen, dass die Voraussetzungen tatsächlich erfüllt werden. Andernfalls kann die reale Ersparnis geringer ausfallen als zunächst angenommen.
Vertragslaufzeit und Kündigung beachten
Der Tarif hat eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten. Das ist bei Verträgen mit Smartphone weiterhin üblich, da der Gerätepreis über die gesamte Laufzeit einkalkuliert wird. Verbraucher sollten sich jedoch bewusst sein, dass sie sich damit langfristig binden.
Nach Ablauf der Mindestlaufzeit gelten meist gesetzlich verbesserte Kündigungsmöglichkeiten. Dennoch empfiehlt es sich, das Vertragsende frühzeitig zu notieren und rechtzeitig zu prüfen, ob der Tarif weiterhin attraktiv ist. Mobilfunkangebote ändern sich regelmäßig, und nach zwei Jahren können neue Tarife mit mehr Datenvolumen, 5G-Unterstützung oder niedrigeren Preisen verfügbar sein.
Auch die Frage, ob das Smartphone nach 24 Monaten noch den eigenen Ansprüchen genügt, spielt eine Rolle. Wer Geräte länger nutzt, kann von einem günstigen Vertrag profitieren. Wer dagegen regelmäßig das neueste Modell möchte, sollte die Gesamtkosten besonders sorgfältig prüfen.
Cashback-Angebote richtig bewerten
Cashback-Aktionen senken rechnerisch die Gesamtkosten, sind aber nicht mit einem direkten Rabatt auf die Monatsrechnung gleichzusetzen. Kunden zahlen zunächst den vereinbarten Betrag und erhalten die Rückzahlung erst später. Dadurch entsteht ein zeitlicher Abstand zwischen Ausgabe und Erstattung.
Außerdem sind Cashback-Aktionen häufig an Bedingungen geknüpft. Dazu können Fristen, aktive Verträge, bezahlte Rechnungen, gültige Bankverbindungen oder bestimmte Antragswege gehören. Wer eine Bedingung nicht erfüllt, riskiert den Verlust des Anspruchs.
Für eine realistische Haushaltsplanung sollte daher immer mit den tatsächlich fälligen monatlichen Kosten gerechnet werden. Das Cashback kann als spätere Rückzahlung betrachtet werden, nicht als sofortige Reduzierung der laufenden Belastung.
Fazit zur Einordnung
Das Angebot kombiniert ein aktuelles Google-Smartphone mit einem großen LTE-Datenpaket im Telekom-Netz und mehreren möglichen Erstattungen. Rechnerisch kann dadurch ein attraktiver Effektivpreis entstehen, insbesondere wenn sowohl das Cashback als auch die Rufnummernmitnahme erfolgreich genutzt werden.
Entscheidend ist jedoch, alle Bedingungen genau einzuhalten. Dazu gehören die SMS zur Erstattung des Anschlusspreises, der richtige Zeitraum für den Cashback-Antrag und die Voraussetzungen für den Wechselbonus. Wer diese Punkte vergisst, zahlt unter Umständen deutlich mehr als in der Beispielrechnung angegeben.
Für Nutzer, die viel mobiles Datenvolumen benötigen, ein Pixel-Smartphone suchen und mit einer Laufzeit von 24 Monaten einverstanden sind, kann ein solches Paket interessant sein. Wer dagegen maximale Flexibilität möchte oder bereits ein passendes Smartphone besitzt, sollte parallel SIM-only-Angebote vergleichen.
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