Irreführende Werbung bei Tchibo

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wotan1941
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Irreführende Werbung bei Tchibo

Beitrag von wotan1941 » 09.11.2008, 17:39

Matratzenkauf = Glückssache? Tchibo macht dem (scheinbar) ein Ende, denn dort kann man das neueste Matratzenangebot 14 Tage unverbindlich testen. Wenn die Matratze nicht gefällt verspricht Tchibo (bzw. deren Partner flexa-form) sie kostenlos zu Hause wieder abzuholen.
Wenn dann geliefert wird, gibt es den Hinweis, dass eine Rücknahme nur in der Originalfolienverpackung möglich ist. Der Haken besteht darin, dass die Matratze auf engstem Raum praktisch vakuumverpackt ist. Hat man keine Spezialausrüstung zu Hause, wird es unmöglich sein, die Matraze wieder so flach zu kriegen und so eng zu rollen. Akzeptiert man also die Bedingungen und testet die Matzatze, ist eine Rückgabe unmöglich, es wird aber damit geworben!
Nach meiner Auffassung dürfte die Zusatzbedingung vor keinem Gericht Bestand haben, aber wer will sich dem Ärger aussetzen. Dabei ist die Matratze selbst mit 450€ nicht gerade ein Superschnäppchen, aber man hat ja "mit Rücknahmegarantie" bestellt!
Vorsicht geboten!
Wotan1941



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Re: Irreführende Werbung bei Tchibo

Beitrag von NOMINATOR » 09.11.2008, 18:49

Hast du denn versucht, sie zurückzugeben? Ich denke es ist nicht ok vorab zu sagen, dass die Matratze nicht zurückgenommen wird, wenn man es nicht vorher ausprobiert hat...


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Re: Irreführende Werbung bei Tchibo

Beitrag von wotan1941 » 10.11.2008, 12:01

Wo habe ich denn gesagt, dass die Matratze nicht zurückgenommen wird? Das ist ja gerade das Perfide und Irreführende, dass der normale Verbraucher nach dem Auspacken sofort das Gefühl hat, es sei hoffnungslos das alles wieder in den schmalen Plastiksack zurückzustopfen (dürfte es auch sein). Was soll also der deutliche Hinweis auf die Originalverpackung anderes bewirken als Resignation? Wenn man als Anbieter bereit ist fair zu handeln, dann lässt man den Hinweis eben weg!
Wotan1941



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Re: Irreführende Werbung bei Tchibo

Beitrag von NOMINATOR » 10.11.2008, 19:04

Welcher Art ist denn der Hinweis? Ist das ein Schriftstück oder sagt der Fahrer des Logistikunternehmens etwas in der Richtung?


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Re: Irreführende Werbung bei Tchibo

Beitrag von wotan1941 » 10.11.2008, 19:48

Der Hinweis steht schon in der Werbung:

http://www.discountfan.de/artikel/oktob ... o-3306.php

aber da denkt man ja an eine normal verpackte Matratze. Mit der Matratze wird dann noch mal auf einem Beipackzettel fett darauf hingewiesen: "Sollte dieser Artikel wider Erwarten nicht Ihren Vorstellungen entsprechen, lassen Sie ihn aus hygienischen Gründen bitte möglichst in der ungeöffneten Originalverpackung." Das Probeschlafen soll also wohl auf der zusammengerollten, vakuumverpackten Matratze in der Folie stattfinden! Zufriedenheitsgarantie???

Nichts gegen die Matratze, aber alles gegen so eine irreführende Werbung - Tchibo sollte das nicht nötig haben.
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Re: Irreführende Werbung bei Tchibo

Beitrag von wotan1941 » 09.12.2008, 01:20

Um fair zu bleiben: ich habe mich geirrt! Ich war zwar mit der Matratze sehr zufrieden, sie bot aber gegenüber der bisher von mir genutzten (auch hervorragenden) Matratze nicht so viel Verbesserung, dass mir das 450 € wert gewesen wäre. Entgegen meinen Befürchtungen war die Rückgabe kein Problem. Verstauen in der aufgehobenen Originalfolie, die Ecken noch ein bißchen zusätzlich geschützt, so wurde sie abgeholt, in voller Größe. Die Drohung mit der Originalverpackung (und die dadurch ausgelöste Befürchtung, man müsse wieder eine Vakuumverpackung hinkriegen) hätte man sich also sparen können.

Fazit: Guter Service, gute Matratze, anstandslose Rückholung, Geld habe ich inzwischen auch wieder. Befürchtungen waren übertrieben, aber durch Praktiken anderer im Internet auch nicht ganz aus der Luft gegriffen.



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Re: Irreführende Werbung bei Tchibo

Beitrag von NOMINATOR » 09.12.2008, 13:02

Schön, dass du das dann gleich selbst richtigstellst! Andere hätten hier nicht die Größe gehabt zuzugeben, dass ihre erste Annahme sich doch nicht bestätigt hat. Vielen Dank dafür und weiterhin viel Spaß mit deiner 'alten' Matratze!


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Re: Irreführende Werbung bei Tchibo

Beitrag von Eins29 » 21.02.2009, 17:48

"in Originalverpackung" ist auch nicht zu verwechseln mit "originalverpackt".
Letzeres wäre z.B. für CDs/DVDs etc. zutreffend.



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