Den Bon verloren, das war´s?

Hier sind Beiträge über Abzockversuche und enttäuschende Online-Shops richtig...
aLDIHASSER59
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Den Bon verloren, das war´s?

Beitrag von aLDIHASSER59 » 24.02.2007, 09:16

Hi

Ich habe folgendes Problem. Ich habe bei Aldi Nord vor etwa 6 Wochen die digitale Personenwaage Feliss gekauft, die aber auf Grund eines Konstruktionsfehlers unbrauchbar ist.
Sobald man sich auf die Waage stellt, kann man die Anzeige nicht mehr erkennen, weil der Lichteinfallwinkel das Display fast völlig verschwinden läßt. Um brauchbare Meßergebnisse zu erhalten, muß man still auf der Waage stehen und so bringt es überhaupt nichts, wenn man darauf "herumhampelt" um doch irgendwas zu erkennen. Schnelles Absteigen von der Waage um den "festgehaltenen" Wert zu erkennen bringt es auch nicht, denn sobald man von der Waage heruntersteigt verändert sich dieser, bzw. zeigt die Waage "Error" an.
Zwischenzeitlich habe ich mir woanders eine neue Waage gekauft und dadurch festgestellt, daß auch beim Ablesen mit fremder Hilfe (hört sich total bekloppt an, als ob man selber nicht lesen kann) einen Gewichtsunterschied von 9 Kg "leider zu meinen Ungunsten" festgestellt. Also ist die Feliss auch noch völlig ungenau.

Kann ich Aldi die Waage nicht zurück geben mit dem Hinweis auf den Konstruktionsfehler und die "Wiegetoleranz" und müssen die sowas nicht zurück nehmen? Faktisch ist ja klar, daß Auktionsware meist exklusiv für einen Discounter hergestellt wurde, sodaß unzweifelhaft ist, daß Garantiepflicht seitens Aldi besteht.
Andererseits kenne ich Aldi nur als Firma, die Service grundsätzlich nicht im Sortiment hat und man Reklamationen dort immer auf den Lieferanten abzuwälzen versucht.
Der Lieferant wird jedoch maximal Austausch des Gerätes anbieten und damit ist mir wohl kaum geholfen, denn das Problem "Nichtlesbarkeit" bleibt ja bestehen.

Was also tun?


http://kettenhunde.over-blog.com/

questionmark
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Re: Den Bon verloren, das war´s?

Beitrag von questionmark » 24.02.2007, 15:06

grundsätzlich muss aldi als vertragspartner für ein mängelfreies produkt haften,da sich dieser mangel nicht beheben lässt,hättest du anspruch auf rücktritt. einen zeitwertabzug gibt es in diesem fall kaum,aber ohne bon müssen sie nicht tauschen,also bist du auf kulanz angewiesen.



NOMINATOR
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Re: Den Bon verloren, das war´s?

Beitrag von NOMINATOR » 24.02.2007, 16:44

Der Ton macht die Musik; wenn du dort hingehst und versuchst die Situation einigermaßen ruhig und plausibel vorzutragen, denke ich nicht, dass ein schnöder Kassenbon zwischen euch stehen sollte - führe das Produkt einfach mal vor. Diese Demonstration sollte sogar den letzten Zweifler überzeugen.


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Eins29
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Re: Den Bon verloren, das war´s?

Beitrag von Eins29 » 16.03.2007, 13:02

[quote]Andererseits kenne ich Aldi nur als Firma, die Service grundsätzlich nicht im Sortiment hat und man Reklamationen dort immer auf den Lieferanten abzuwälzen versucht.[/quote]
Reklamation hat ja nichts mit Service zu tun. Service bedeutet ja, daß man für jemanden etwas tut was man nicht muss. Wenn dir aber ein fehlerhaftes Gerät verkauft wurde hast du das Recht es zu reklamieren.
Allerdings bist du in der Beweispflicht nachzuweisen, daß du das Gerät bei Aldi gekauft hast.
Der Händler kann sich jedoch aussuchen ob er dir das Geld zurück zahlt, dir ein Austauschgerät gibt oder das defekte reparieren lässt.



NOMINATOR
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Re: Den Bon verloren, das war´s?

Beitrag von NOMINATOR » 16.03.2007, 17:28

Das gilt übrigens nur für zwei Reparaturversuche an ein und demselben Fehler; besteht der Mangel daraufhin weiter, hat der Kunde das Recht auf Wandlung.


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kleiner-preis
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Re: Den Bon verloren, das war´s?

Beitrag von kleiner-preis » 21.03.2007, 12:18

Und der Fehler sollte innerhalb der ersten 6 Monate reklamiert, da nur dann davon ausgegangen werden kann, daß das Produkt schon bei der Übergabe fehlerhaft war, auch wenn die Gewähleistung 2 Jahre beträgt. Denn danach wird es schwierig dies nachzuweisen. Geht das Produkt später kaputt springt die Herstellergarantie, sofern vorhanden, ein.
Das heißt: Der Händler muss theoretisch nur für Produkte gerade stehen die mit einem Defekt verkauft wurden, nicht für Geräte die erst später einen Defekt erleiden.

Übersicht

Gewähleistung:
- betrifft Händler
- Dauer: 2 Jahre ab Kauf
- gesetzlich
- für bereits fehlerhafte Ware bei der Übergabe (nach 6 Monaten beweispflichtig)

Garantie:
- betrifft Hersteller
- Dauer: individuell (1, 2, 3 oder mehr Jahre) ab Kauf
- freiwillig
- für Ware, die innerhalb des vom Hersteller garantierten Zeitraumes einen
(Produktions-)Fehler aufweist (kein gewöhlicher Verschleiß)

Rückgabe/Umtausch:
- betrifft Händler
- Dauer: individuell (i.d.R. 14 Tage bis 1 Monat) ab Kauf
- freiwillig
- bei Nichtgefallen fehlerfreier Ware
- Serviceleistung/Kulanz des Händlers > kein Recht des Kunden!

Widerrufsrecht:
- betrifft Händler
- Dauer: 14 Tage ab Erhalt der Ware
- gesetzlich
- für Haustürgeschäfte, Bestellungen per Katalog/Internet

In jedem Fall muss der Kunde den Kauf beim jeweiligen Händler nachweisen können.

Noch Fragen?



NOMINATOR
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Re: Den Bon verloren, das war´s?

Beitrag von NOMINATOR » 21.03.2007, 12:49

Was meinst du, wie oft wir derartige Übersichten hier eingestellt haben? Und was meinst du, wie oft des dennoch falsch widergegeben und interpretiert wird [:D] ?


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kleiner-preis
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Re: Den Bon verloren, das war´s?

Beitrag von kleiner-preis » 22.03.2007, 01:20

Ich weiß, aber ich wollte auch mal [:P]
Denn in diesem Thema war noch keine Übersicht. [:D]

Mann müsste mal auch große Hinweistafeln in den Läden aufhängen, damit das auch mal jeder kapiert.
Damit die nicht immer wie ganz selbstverständlich mit benutzten Kaffeemaschinen usw. in den Laden kommen und sagen "Die gefällt uns nicht" und hinterher ein riesen Theater machen wenn man sagt "Nee, nix da, hinfort".
Und dann kommen Sätze wie "Wir haben Rückgaberecht - Sie MÜSSEN ..."



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Re: Den Bon verloren, das war´s?

Beitrag von NOMINATOR » 22.03.2007, 11:03

Ich habe wirklich schon mal den Gedanken gehegt unsere Forenregeln als Cartoon zu verfassen (KEIN SCHERZ!) - leider fehlt mir das künstlerische Geschick und einen Maestro dafür zu engagieren wäre dann wohl doch über dem Budget, das zur Verfügung steht [:D] . Beim heutigen Hang Dinge zu überlesen, bzw. jegliche Leseaktivität zu meiden, wäre dieser Gedanke aber sicher kein schlechter, auch wenn er kaum pädagogischen Wert hat...


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Re: Den Bon verloren, das war´s?

Beitrag von Copy » 23.05.2007, 23:06

Der KassenBon dient laut Gesetz nur als Kaufnachweis. Den Nachweis kann man auch durch einen Dritten erbringen, welcher beim Kauf des Gerätes dabei war. Damit wäre von Seiten des Kunden die Beweislast geklärt.

Vor Gericht GÜLTIG !



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