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Talkline /eteleon 2009: Unzulässiger SIM-Pfand (+Nichtnutzungsgebühr weiter unten)

Verfasst: 29.12.2011, 00:03
von WW
Hallo,
alle, die Ende 2009 das Konstenlos-Angebot von damals debitel alias mobilcom alias talkline über eteleon in Anspruch genommen haben, werden nach Auslaufen des 2-jährigen Vetrages damit überrascht, für die nicht zurückgesandte SIM-Karten einen "Pfand" von 19,90 € latzen zu müssen. Lustig, was man sich so alles ausdenkt, um möglichst viel mitzunehmen. Der Betrag entspricht übrigens genau den mtl. Kosten während der Laufzeit des Vetrages, so dass man es leicht übersieht.

Das Landgericht Kiel hat das Verhalten von Talkline am 24.12.2011 für unzulässig erklärt, so dass man den Betrag ggf. zurückfordern sollte (oder die Lastschrift rückbucht). Bei mir kam erst die Rechnung, abgebucht wurde gestern 30.12. - die Lastschriftrückgbe habe ich umgehend vorgenommen.

Kommentar zum Urteil

Nur so als Info für alle Betroffenen.

Re: Talkline /eteleon 2009: Unzulässiger SIM-Pfand

Verfasst: 08.01.2012, 21:26
von batzi
danke für die info. gut dass die beiden punkte so entschieden wurden.

ich schrieb daraufhin talkline, wo ich 4 verträge laufen habe:

"sehr geehrte damen und herren,

das landgericht kiel hat mit urteil vom 29.11.2011 (Az.: 2 O 136/11) entschieden, dass ihre praxis, nichtnutzungsgebühren und sim-karten-pfand zu erheben, rechtswidrig ist.

haben sie gegen das urteil ein rechtsmittel eingelegt?

bestätigen sie mir bitte, dass sie derartige forderungen mir gegenüber zu meinen oben angeführten 4 verträgen nicht geltend machen werden. andernfalls müßte ich eine feststellungsklage in dieser angelegenheit erheben.

ich möchte meine 4 verträge zum ende deren 2-jähriger laufzeit kündigen. bitte erklären sie mir, dass sie diese kündigung annehmen, obwohl sie nicht schriftlich sondern per e-mail erfolgt, und wann die verträge genau enden.

mit freundlichen grüßen
...."

talkline antwortete heute:
"...
Gern bestätigen wir Ihnen , dass wir von der Berechnung der SIM-Karten-Gebühr absehen, bitten Sie aber trotzdem diese an uns zurück zu senden.
..."

Re: Talkline /eteleon 2009: Unzulässiger SIM-Pfand

Verfasst: 10.01.2012, 22:25
von Logital
Interessante Antwort. Und was wenn man trotzdem nicht zurückschickt, weil man sie nach Vertragsschluss schon weggeworfen hat?

Re: Talkline /eteleon 2009: Unzulässiger SIM-Pfand

Verfasst: 11.01.2012, 00:52
von shamez23
Nichts. Sie hätten sie halt gern zurück, können aber nichts machen, wenn du ihnen den Gefallen nicht tust.
Trotzdem würde ich den Kontoauszug hinterher im Auge behalten. Bei diesem Verein weiß man nie.

Markus

Re: Talkline /eteleon 2009: Unzulässiger SIM-Pfand

Verfasst: 14.01.2012, 14:52
von WW
Habe den Lastschrifteinzug wie beschrieben widersprochen und gut ist. Kein Laut mehr von Talkline.

Ist insgesamt der 4. Versuch gewesen, außervertragliche Dinge, zum Teil trotz Kündigung, vom Kunden abzuschöpfen:
- unberechtigte Bereitstellungsgebühr
- Kündigung Jamba-Abo (mehrere Mails, Faxe und versch. Ansprechpartner)
- "Abrechnungsfehler" (doppelte Monatsgebühr) zwischendurch
- undjetzt unberechtigte SIM-Karten-Gebühr

Troz der 8 (!) Einzelkündigungen zu Beginn ist das schon ein beträchtlicher Aufwand, den man betreiben muss, damit die Sache tatsächlich kostenfrei bleibt.

Grüße

Re: Talkline /eteleon 2009: Unzulässiger SIM-Pfand

Verfasst: 14.01.2012, 17:22
von batzi
ich bin da großzügiger.

dass talklines software das sim-pfand noch berechnet finde ich verständlich.
das urteil erging am 29.11.11 und wurde erst ende dezember rechtskräftig (falls kein rechtsmittel eingelegt wurde). es liegt in schriftlicher fassung evtl im märz/april/mai vor (der berichterstatter muss das urteil diktieren, dann der schreibdienst schreiben, dann seine am urteil beteiligten kollegInnen unterschreiben - evtl erst nach änderungen der urteilsbegründung; vielleicht erging das urteil nicht einstimmig -, dann muss das urteil dem anwalt zugestellt werden, dann vom anwalt seinen mandanten geschickt und in dessen rechtsabteilung verarbeitet werden. bis das in eine softwareänderung umgesetzt ist, vergeht viel zeit.

auch anderswo kommen fehler vor - allerdings vielleicht weniger.
auch bei mir kamen fehler vor.

ich bin zufrieden, habe bei meinem letzten talkline/eteleon-0€-bundel 4 talklineverträge abgeschlossen und nicht mehrere handys sondern auf meine bitte hin ein nokia c7-00 für einen preis von 8,80 € (die eteleon vom auszuzahlenden guthaben abzog) bekommen. ladenpreis damals 210-250 €.

Re: Talkline /eteleon 2009: Unzulässiger SIM-Pfand

Verfasst: 14.01.2012, 22:54
von WW
> ich bin da großzügiger.

Ich hab mich ja auch drauf eingelassen und ist schon ok. Nur - wenn man nach Kündigung eine Seite Hinweise erhält, wäre auch Platz für eine Bitte um Rückgabe der SIM-Karten. Davon aber kein Wort...

Re: Talkline /eteleon 2009: Unzulässiger SIM-Pfand

Verfasst: 28.01.2012, 02:02
von WW
[quote=WW]
Habe den Lastschrifteinzug wie beschrieben widersprochen und gut ist. Kein Laut mehr von Talkline.

Ist insgesamt der 4. Versuch gewesen, außervertragliche Dinge, zum Teil trotz Kündigung, vom Kunden abzuschöpfen:
- unberechtigte Bereitstellungsgebühr
- Kündigung Jamba-Abo (mehrere Mails, Faxe und versch. Ansprechpartner)
- "Abrechnungsfehler" (doppelte Monatsgebühr) zwischendurch
- undjetzt unberechtigte SIM-Karten-Gebühr

Troz der 8 (!) Einzelkündigungen zu Beginn ist das schon ein beträchtlicher Aufwand, den man betreiben muss, damit die Sache tatsächlich kostenfrei bleibt.

Grüße[/quote]

UPDATE: Schon wieder liegt eine Rechnung im Postfach, diesmal sind es 10€ Rücklastschrfitgebühr. Wenn die Damen und Herren Talkline es erneut versuchen, mein Konto damit zu belasten, dann lasse ich wieder zurückbuchen. Auf diese Weise kann man sich auch ruinieren - dabei liegt keine gültige Einzugsermächtigung vor, die alte ist mit dem Vertrag ja ausgelaufen.

Die Rücksprache mit meiner Bank ergab, dass diese keine Kontrolle darüber hätte, wer was abbuchen darf, Es ließe sich nicht verhindern, Zitat: "ich könnne ja rückbuchen". Da bin ich einigermaßen erstaunt, wenn Firmen Gelder eintreiben, ohne das einst erteilte Lastschrift noch gültig ist. Da wird es Betrügern ja leicht gemacht...

Re: Talkline /eteleon 2009: Unzulässiger SIM-Pfand

Verfasst: 28.01.2012, 11:31
von Logital
Ja, das kenne ich. Da dürftes du aber keine Problem haben wenn du nachweisen kannst , dass du denen definitiv die Einzugermächtigung entzogen hast.

Re: Talkline /eteleon 2009: Unzulässiger SIM-Pfand

Verfasst: 28.01.2012, 12:30
von batzi
Nachtrag:
ich habe übersehen, dass ww der ungerechtfertigten lastschrift bezüglich sim-pfand widersprochen hat. dafür können von talkline keine rückbuchungsgebühren verlangt werden. mein posting lösche ich deshalb.