Talkline /eteleon 2009: Unzulässiger SIM-Pfand (+Nichtnutzungsgebühr weiter unten)
Re: Talkline /eteleon 2009: Unzulässiger SIM-Pfand (+Nichtnutzungsgebühr weiter unten)
durch urteil des LG LG Kiel vom 29.11.11 zu Talkline 'Vario 50', SIM-Pfand + Nichtnutzungsgebühr, wurde die Erhebung der nichtnutzungsgebühr und des sim-pfands für rechtswidrig erklärt. die Berufung von mobilcom-debitel dagegen wurde am 3.7.2012 zurückgewiesen. das urteil ist daher seit 3.7.2012 rechtskräftig, Urteil des OLG Schleswig-Holstein vom 3.7.2012, Az. 2 U 11/12.
Re: Talkline /eteleon 2009: Unzulässiger SIM-Pfand (+Nichtnutzungsgebühr weiter unten)
Ist ja nett - aber wenn du das mehrfach schreibst, dann verliert das doch an Neuigkeitswert. Und wenn's schon seit fast einem Jahr rechtskräftig ist, dann ist's auch nicht wirklich ganz so brandeilig...
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