Re: Talkline / eteleon: Änderung Abbuchungsdatum
Verfasst: 19.08.2011, 01:10
Hallo traut,
Dein geschildertes liest sich nicht gerade positiv und ich verstehe sehr gut das so etwas auf Dauer sehr nervig ist.
Das Argument von Debitel ist schon etwas zweifelhaft, zumal es kostenpflichtig doch geht. Jedoch wüsste ich nicht was man dagegen erfolgreich unternehmen könnte.
Diese Firmen haben ja ganze Heerscharen von Rechtsanwälten beschäftigt wobei auch einer des anderen Arbeit nochmals überprüft. Zudem haben die ein Risikomanagement das offensichtlich festgestellt hat, dass zum Monatsersten die meisten (Nicht-Beschäftigten) Vertragsinhaber Geld auf ihrem Konto haben. So etwas wird natürlich nach außen nicht Publik gemacht, ist jedoch sehr nahe liegend.
Nun, wie sehen Deine Chancen gemessen am Aufwand- und Nutzenverhältnis tatsächlich aus? Nach meiner subjektiven Meinung nicht gut was die im voraus erhobenen Grundgebühren betrifft, etwas besser bei der "erfundenen" Zusatzgebühr bei nachträglicher Änderung des Abbuchstages, wobei dies in sich schon ein Widerspruch im Ergebnis darstellt.
Das habe ich zum Vertragsbeginn gefunden, ist es sinngemäß gleich mit Deiner Version?
"2. Vertragsschluss
2.1 Das Vertragsverhältnis beginnt, wenn der ausgefüllte
Kundenantrag mobilcom-debitel zugeht und
dieser von mobilcom-debitel schriftlich bestätigt oder
die SIM-Karte frei geschaltet wird."
Hier kann also auch die schriftliche Bestätigung gelten. Unabhängig davon ist nicht definiert wer für die Freischaltung der Karte zuständig ist, demnach könnte es debitel auch veranlassen.
Der saure Apfel für Dich ist entweder akzeptieren oder über den Rechtsweg endgültig klären lassen... Chancen vermutlich 10:90% auf Erfolg, also eher nicht. Aufwand und Nutzen? 3-4 Wochen anteilige Grundgebühr als Streitwert - hmm.
Habe gerade gesehen das reinen Talkline - AGB´s vom 14.03.2011 sich ganz anders lesen!
Mit dem von Dir oben schon mehrfach zitierte Punkt 4.1 kann ich nicht sehr viel anfangen, da mir der Rest der AGB´s fehlt.@ Oldtimer hat sich dazu weiter oben schon geäußert. Besser könnte ich es auch nicht erklären.
Die Preisliste ist natürlich Bestandteil der AGB´s. Es änderten sich nicht Deine wesentlichen Vertragsmerkmale sondern "nur" sogenannte "Zusatzdienste" oder "weitere Dienstleistungen" Das ist durchaus legitim. Ein Abbuchungszeitpunkt ist kein wesentliches Vertragsmerkmal da es die vereinbarten Hauptbestandteile der Dienstleistung nicht berührt.
Banken sind dabei übrigens die größeren Banausen als Mobilfunkanbieter
In der Summe wirst Du selber entscheiden was und ob Du etwas unternimmst. Leider kann man sich dabei auch leicht in etwas hineinsteigern was unter dem Strich nur Geld, Energie und viel Zeit kostet. Gefühlt recht zu haben und selbiges bekommen sind zweierlei. Das bedeutet nicht das man nicht kämpfen soll! Ich weiß wirklich wovon ich da schreibe!
Ich drücke Dir beide Daumen und hoffe das der Provider kein (!!!) Mahnverfahren gegen Dich eröffnet. Sehr oft kann man sich gütlich durch Kommunikation einigen. Genau das wünsche ich Dir mit etwas Glück!
Viele Grüße aus der "Mudderstadt"
Dein geschildertes liest sich nicht gerade positiv und ich verstehe sehr gut das so etwas auf Dauer sehr nervig ist.
Das Argument von Debitel ist schon etwas zweifelhaft, zumal es kostenpflichtig doch geht. Jedoch wüsste ich nicht was man dagegen erfolgreich unternehmen könnte.
Diese Firmen haben ja ganze Heerscharen von Rechtsanwälten beschäftigt wobei auch einer des anderen Arbeit nochmals überprüft. Zudem haben die ein Risikomanagement das offensichtlich festgestellt hat, dass zum Monatsersten die meisten (Nicht-Beschäftigten) Vertragsinhaber Geld auf ihrem Konto haben. So etwas wird natürlich nach außen nicht Publik gemacht, ist jedoch sehr nahe liegend.
Nun, wie sehen Deine Chancen gemessen am Aufwand- und Nutzenverhältnis tatsächlich aus? Nach meiner subjektiven Meinung nicht gut was die im voraus erhobenen Grundgebühren betrifft, etwas besser bei der "erfundenen" Zusatzgebühr bei nachträglicher Änderung des Abbuchstages, wobei dies in sich schon ein Widerspruch im Ergebnis darstellt.
Das habe ich zum Vertragsbeginn gefunden, ist es sinngemäß gleich mit Deiner Version?
"2. Vertragsschluss
2.1 Das Vertragsverhältnis beginnt, wenn der ausgefüllte
Kundenantrag mobilcom-debitel zugeht und
dieser von mobilcom-debitel schriftlich bestätigt oder
die SIM-Karte frei geschaltet wird."
Hier kann also auch die schriftliche Bestätigung gelten. Unabhängig davon ist nicht definiert wer für die Freischaltung der Karte zuständig ist, demnach könnte es debitel auch veranlassen.
Der saure Apfel für Dich ist entweder akzeptieren oder über den Rechtsweg endgültig klären lassen... Chancen vermutlich 10:90% auf Erfolg, also eher nicht. Aufwand und Nutzen? 3-4 Wochen anteilige Grundgebühr als Streitwert - hmm.
Habe gerade gesehen das reinen Talkline - AGB´s vom 14.03.2011 sich ganz anders lesen!
Mit dem von Dir oben schon mehrfach zitierte Punkt 4.1 kann ich nicht sehr viel anfangen, da mir der Rest der AGB´s fehlt.@ Oldtimer hat sich dazu weiter oben schon geäußert. Besser könnte ich es auch nicht erklären.
Die Preisliste ist natürlich Bestandteil der AGB´s. Es änderten sich nicht Deine wesentlichen Vertragsmerkmale sondern "nur" sogenannte "Zusatzdienste" oder "weitere Dienstleistungen" Das ist durchaus legitim. Ein Abbuchungszeitpunkt ist kein wesentliches Vertragsmerkmal da es die vereinbarten Hauptbestandteile der Dienstleistung nicht berührt.
Banken sind dabei übrigens die größeren Banausen als Mobilfunkanbieter
In der Summe wirst Du selber entscheiden was und ob Du etwas unternimmst. Leider kann man sich dabei auch leicht in etwas hineinsteigern was unter dem Strich nur Geld, Energie und viel Zeit kostet. Gefühlt recht zu haben und selbiges bekommen sind zweierlei. Das bedeutet nicht das man nicht kämpfen soll! Ich weiß wirklich wovon ich da schreibe!
Ich drücke Dir beide Daumen und hoffe das der Provider kein (!!!) Mahnverfahren gegen Dich eröffnet. Sehr oft kann man sich gütlich durch Kommunikation einigen. Genau das wünsche ich Dir mit etwas Glück!
Viele Grüße aus der "Mudderstadt"