Seite 1 von 2

Talkline / eteleon: Änderung Abbuchungsdatum

Verfasst: 19.05.2011, 18:47
von traut
Hallo,

heute bekam ich Talkline-Post vom 17. Mai. Demzufolge wird die Grundgebühr nun nicht mehr nachträglich sondern schon vorab abgebucht.

Ich halte das laut AGB für unzulässig. Dort steht:

4.1 debitel stellt dem Kunden die erbrachten Dienstleistungen gemä;ß Preisliste in Rechnung.

Von daher meine ich, man kann dem als AGB-Änderung widersprechen.

Andere Frage: In meinem Angebot schrieb discountfan
damals:
Gebühren gibt es bei der Kündigung nicht, auch die SIM-Karte muss nicht zurückgegeben werden.

Laut AGB muss die Karte zurückgeschickt werden:
3.3 Innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung des Vertrages hat der Kunde die ihm zur Verfügung gestellte SIM - Karte auf seine Kosten an debitel zurück zu senden. Kommt der Kunde dem fristgemäß nach, wird debitel dem Kunden das in der Endabrechnung für die SIM – Karte gemäß der Preisliste ausgewiesene Entgelt gutschreiben.

Was gilt nun?

Re: Talkline / eteleon: Änderung Abbuchungsdatum

Verfasst: 20.05.2011, 00:31
von oldtimer
Hallo traut,
grundsätzlich gelten die AGB!

"Discountfan.de übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich."(siehe Disclaimer)

Entscheidend dürfte nach meiner Einschätzung sein, welche Bestimmungen die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen AGB bezgl. künftiger Änderungen enthalten und welche Änderungen einer Zustimmung durch den Kunden bedürfen.
Vermutlich nur wesentliche Änderungen, - und der Begriff „wesentlich“ ist so dehnbar wie ein Gummiband.

Erinnerst du dich noch an diese Aussage?
„Ein simples Aldi-Prepaid-Angebot ist da vielleicht weniger attraktiv, aber weitaus ehrlicher.“
http://www.discountfan.de/forumneu/read ... msg-223403

Diese Erkenntnis haben wir in der Familie und im Bekanntenkreis schon seit Jahren in die Praxis umgesetzt.

Mit frdl. Gruß
oldtimer

Re: Talkline / eteleon: Änderung Abbuchungsdatum

Verfasst: 07.06.2011, 14:15
von Team Discountfan
Hallo,

Sorry für die späte Antwort. In der Tat gelten die AGB. Wir haben damals von Eteleon die mündliche Zusage erhalten, dass kein Kartenpfand erhoben wird. Hätten wir von den Bestellern damals erfahren, dass in den AGB etwas anderes steht, so hätten wir das Problem gleich Anfang 2010 lösen können. Wenn in den Original-AGB von damals (ausgedruckt?) allerdings kein Kartenpfand erwähnt wird, darf es im Nachhinein nicht verlangt werden, logisch. Es sei denn, der Kunde hätte neueren AGB zugestimmt.

Tipp: Um unnötige Korrespondenz / Kosten zu vermeiden die SIM-Karten am besten per Eisnchreiben einsenden. Ist sehr gut angelegtes Geld...

Re: Talkline / eteleon: Änderung Abbuchungsdatum

Verfasst: 07.06.2011, 16:36
von traut
Übrigens erfolgte heute die Abbuchung für den restlichen bisherigen und nun vorab folgenden, ganzen Kalendermonat.

Dieser Abbuchung und Änderung hatte ich zwar widersprochen, aber Talkline war dies offensichtlich egal.

Inzwischen hatte ich bei Talkline den Vertrag auch zum Vertragsende gekündigt.

Die Vertragslaufzeit wurde dabei von Talkline stillschweigend vom Anfang des Monats Januar 2010 (Erstaktivierung durch Talkline selbst) auf den 31.01.2012 verlängert.

Sprich:
- auf die (telefonischen) Zusagen von Eteleon darf man sich nicht verlassen
- auf das vertragsgemäße Verhalten von Talkline darf man sich nicht verlassen
- die AGB werden von Talkline einseitig abgeändert
- Widerspruch zu AGB-Änderungen wird vorerst nicht akzeptiert
- die Kröte der SIM-Rücksendungs-Abzocke bleibt bestehen.

Die Erfahrung lehr: rechnet bei Eteleon-Angeboten und Talkline vorsichtshalber immer mit mehr als dem schlimmsten...

Re: Talkline / eteleon: Änderung Abbuchungsdatum

Verfasst: 07.08.2011, 12:01
von S. Reim
Hallo,
die Sache mit dem ZahlungsMonat im Voraus ist doch egal.

Schlimm ist die Trägheit von Talkline und Etelon.
a) Ich mag keine Firmen, die sich hinter Un-Service Nummern 0180x oder noch übleren Nummern verstecken.
b) Es dauert auch mal 2 Wochen bis eine unbefriedigende Antwort kommt.
c) ... und dann kommt eine Nachricht von Talkline, dass die Kündigung zum 30.06.2013 bestätigt wird obwohl der Vertrag am z. B. 4.06.2011 begonnen hat. Also 24 Monate + 26 Tage Grundgebühr. Nächster Anlauf bis es klappt. Irgentwann hat man dann eine Kündigungsbestätigung mit korrekten Daten. Die Kündigungen der TestOptionen gehen mit weniger Nerven.
d) ... und dann ist die Rechnung wieder falsch und wird in der übernächsten berichtigt

Fazit:
Eteleon bzw. Talkline ist etwas für Leute die wissen was sie tun (müssen) und starke Nerven und Zeit haben. Wenn's funktioniert, ist es schön billig.

Re: Talkline / eteleon: Änderung Abbuchungsdatum

Verfasst: 07.08.2011, 18:15
von traut
[quote="S. Reim"]
die Sache mit dem ZahlungsMonat im Voraus ist doch egal.
[/quote]

Es ist relativ egal, wenn man's richtig macht. Statt einen Monat im Nachhinein, plus ein paar Tage Rechnungsverzung, das einen Monat im Voraus zu bezahlen bringt gerade mal 0.40 EUR Zinsnachteil.

Aber warum soll ich mir den Streß antun und nachprüfen müssen, ob die Berechnung korrekt erfolgte?

Und natürlich hat's doch nicht geklappt: Die Rechnung in dem Monat war zwar korrekt, aber der Abrechnungszeitraum wurde damit automatisch auf's Monatsende gelegt. Die Kündigungsbestätigung erfolgte daher automatisch auch zum Monatsende - und schon hat man weitere einen Zweidrittelmonat mehr als die normale Vertragslaufzeit. Ein Schelm wer...

[quote]
Schlimm ist die Trägheit von Talkline und Etelon.
a) Ich mag keine Firmen, die sich hinter Un-Service Nummern 0180x oder noch übleren Nummern verstecken.
b) Es dauert auch mal 2 Wochen bis eine unbefriedigende Antwort kommt.
c) ... und dann kommt eine Nachricht von Talkline, dass die Kündigung zum 30.06.2013 bestätigt wird obwohl der Vertrag am z. B. 4.06.2011 begonnen hat. Also 24 Monate + 26 Tage Grundgebühr. Nächster Anlauf bis es klappt. Irgentwann hat man dann eine Kündigungsbestätigung mit korrekten Daten. Die Kündigungen der TestOptionen gehen mit weniger Nerven.
d) ... und dann ist die Rechnung wieder falsch und wird in der übernächsten berichtigt
[/quote]

Ja, das ganze hat wohl System. Auch bei dir lief es also so.

Allerdings schicke ich meine Mails einfach immer an info@talkline.de. Dauert halt bis zur Erledigung. Da sie keinerlei troubletickets vergeben oder sonstwie brauchbare Nummern in der Mail zitieren dürften die ziemlichen Stress haben, aus der Mail den jeweiligen Vorgang herauszufinden. Aber es schadet ja nicht, wenn sie seitenweise Zitate lesen müssen, bis sie vielleicht mal meine von mir genannte Kundennummer finden, falls sie die mitzitierten.

Lesen und Verstehen sind natürlich verschiedene Dinge.

Im Moment ist der Stand so, dass ich der AGB-Änderung und Vorab-Abbuchung widersprochen hatte, dass sie (natürlich?) dennoch abbuchten, ich die Lastschrift zurückbuchen ließ, dann Sperr- und Mahngebühren dazu kamen, die auch wieder automatisch abgebucht wurden, wieder Rückbuchung usw. Angeblich hätte ich zwischendrin Umstellung auf Rechnung verlangt (habe ich nicht), angeblich wäre eine Umstellung auf andere Abbuchungszeiträume nicht möglich (auch falsch, da sie dies als kostenpflichtige Option laut Preisverzeichnis selbst anbieten), aber auf meinen Widerspruch zur AGB-Änderungen gehen sie grundsätzlich nicht konkret ein,

Anschluss ist seitdem gesperrt, Grundgebühren sollen dafür aber doch fällig sein. Mal sehen, wie's weitergeht und endet.

Re: Talkline / eteleon: Änderung Abbuchungsdatum

Verfasst: 17.08.2011, 17:43
von Kenny007
Hallo traut,

nun mit talkline und eteleon ist das so eine Sache... Ganz viel Papierkram, dadurch kann man leicht die Übersicht verlieren bzw. das wesentliche des Vertrages nicht erkennen, vielleicht auch gar nicht erst erfassen.

Zu Deinem Problem mit der im Voraus berechneten Grundgebühr(en) kann ich Dir nur mitteilen das dies durchaus legitim ist und keiner Zustimmungspflicht Bedarf. Hier ändert sich ja nicht die Höhe der Gebühren sondern lediglich der Abbuchungstag. Rein verbrauchsabhängige Beträge werden ja entsprechend rückwirkend von 01.-Monatsende berechnet. Eine Wohnraummiete wird auch im Voraus erhoben!

Fristen einer Vertragsdauer sind hier übrigens an einen Stichtag gebunden (Stichtagsregelung) 24 Monate bedeuten praktisch auch volle 24 Monate und keinen Tag länger. Bei Dir z.B. vom 04.01.2010 bis zum Ablauf des 03.01.2012.Das lässt sich auch durch AGB´s nicht anders begründen oder gar aushebeln. Mit Aktivierung Deiner SIM beginnt die Vertragslaufzeit, überwiegend durch den Nutzer, bedingt durch Postlaufzeiten.
Prinzipiell ist z.B. hier eteleon lediglich der Vermittler oder Makler des Vertrages. Zuständig sind nicht deren vertragsbezogenen (in Deinem Fall mündlichen) Aussagen sondern die AGB´s, Preislisten usw. des Providers.

Nun hat eteleon mit verschiedenen Providern Deals mit Sonderkonditionen abgeschlossen. Die sind - wie in anderen Lebensbereichen auch - möglichst "verstrickt" aufgebaut, sodass ersterer mit den sogenannten Zusatzleistungen nachhaltig Geld verdient. Bei mir mit drei Optionen die nach nicht fristgerechter Sonderkündigung automatisch über die gesamte Vertragsdauer kostenpflichtig werden.
Das ging kostenfrei per Mail direkt mit den Provider (Talkline). Die positive Bestätigung kam innerhalb 24 Stunden dann auch per Mail. Unbedingt vorher über einen Account beim Provider zwecks Zuordnung anmelden!

Nun, bei Deinem Problem mit der Rückbuchnung, Kartensperrung usw. kann ich Dir nur empfehlen die bisher aufgelaufenen Kosten schnellstmöglich zu begleichen, da diese sich sonst in den nächsten Monaten verdoppeln oder verdreifachen werden! Lies Dir mal bitte deren Preisliste genau durch, die haben Gebühren die sich gewaschen haben! Ich schreibe hier aus eigener Erfahrung, allerdings mit Vodafone aus dem vergangenen Jahr.... Ganz wichtig ist nach meiner Meinung auch mit denen zu kommunizieren, versuchen sich zu einigen ggf. per Rückruf oder schriftlich per Mail nachdem Du Dich dort im Account eingeloggt hast. Deaktivierungsgebühren bei regulären Vertagsende dürfen übrigens nicht erhoben werden.

Bei mir wurden aus einer (teilweise unberechtigten) Forderung von Vodafone in Höhe von anfänglich 34,- €uronen innerhalb von vier Monaten 136,-€ per gerichtliches Mahnverfahren bzw. Zwangsvollstreckungsbescheid. Ich bin der Überzeugung das kannst Du Dir locker ersparen.
Die Kosten er Rücksendung der SIM steht dabei in keinem Verhältnis, ist aber auch durchaus legitim wenns in den AGB`s bzw. der zugehörigen Preisliste so steht. Immer der Grundsatz: Sofern ein übergeordnetes Gesetz etwas anderes beinhaltet, gilt immer das übergeordnete Gesetz, die jeweiligen Bestandteile der AGB´s wären damit unwirksam. In Deinem Fall kann ich dies allerdings nicht erkennen, mal abgesehen von der Vertragsdauer bei der die sogenannte "Stichtagsregelung" Anwendung findet.
Letzteres ist jedoch noch ein Weilchen hin und momentan auch getrennt zu betrachten .

Noch etwas so nebenbei: Juristisch betrachtet bedeutet "Discount" nicht anderes als das man keinen Anspruch auf Beratung hat, anders als im Fachmarkt oder z.B. als privater Kunde einer Bank. Wenn man sparen möchte also vorher intensiv belesen oder den Mehrpreis im Fachmarkt/Fachgeschäft bezahlen. Die Zeit dafür sollte man sich bei ersteren unbedingt ans Bein binden.

Ich wurde kürzlich mit soviel Papierkram von eteleon und Talkline regelrecht "zugemüllt" (wegen eines Vertrages mit Handy), das ich mir die Zeit nehmen musste, darin die Spreu vom Weizen zu trennen. Beide sind aus ihrer Sicht gesehen lediglich der Informationspflicht nachgekommen.
Klar hätte ich auch vom Vertrag innerhalb 14 Tagen fristgerecht zurücktreten können, habe mich jedoch letztendlich dafür entschieden weil es nachhaltig innerhalb der 24 Monate dann doch einen Menge Geld spart.

Fazit: Lass es nicht enden wie bei mir bei Vodafone (nach 14 Jahren!!), versuche Dich mit denen gütlich zu einigen und erspare Dir somit das gerichtliche Mahnverfahren! Letzteres wird ansonsten mit Sicherheit kommen!

Grüße aus der "Mudderstadt"

Re: Talkline / eteleon: Änderung Abbuchungsdatum

Verfasst: 17.08.2011, 18:23
von Kenny007
@traut,

hatte doch noch etwas vergessen:

Grundgebühren dürfen auch bei Sperrung Deines Anschlusses erhoben werden, da diese sich aus dem Vertragsabschluss und den ABG´s begründen. Hier ist vorrangig § 145ff. BGB maßgeblich.
In deinem Fall darf der Provider während der gesamten Vertragsdauer, also derzeitig den 24 Monaten, die Grundgebühr(en) erheben. Es sei denn es ist ein Sonderkündigungsrecht im Vertrag vereinbart. Dieses müsste in Deinem Fall dann begründet sowie schriftlich erfolgen. Sonstige sind lediglich "Kann-Vereinbarungen" im beiderseitigen Einverständnis, haben somit auch nur dann eine Rechtsgrunglage.

Re: Talkline / eteleon: Änderung Abbuchungsdatum

Verfasst: 18.08.2011, 20:31
von traut
Danke für die langen Kommentare.

In den Talkline-AGB findet sich allerdings ein Passus zur nachträglichen Abbuchung für die erbrachten Leistungen. Dass die Grundgebühr im voraus zu bezahlen ist steht dort nicht, wurde zuvor nicht so gehandhabt und ist auch nicht nötig.

Zitat:
4.1 debitel stellt dem Kunden die erbrachten Dienstleistungen gemäß Preisliste in Rechnung.

Argumentiert wird mit der Vereinfachung durch Umstellung auf den Monatsersten als Abbuchungszeitraum. Angeblich würde es nicht anders gehen. Gleichzeitig wird neuerdings aber als kostenpflichtige Option (einmaliger Posten) die Umstellung auf andere Abrechnungszeiträume angeboten. Es geht entgegen der Aussage also doch.

Der Vertragsbeginn war auch eine solche Witznummer: talkline liess sich ziemlich Zeit bis ich die Sachen erhielt. Zu dem Zeitpunkt war ich bereits verreist - was talkline nicht daran hinderte, einfach in meiner Abwesenheit selbst die SIM zu aktivieren und ab da zu berechnen, Ich selbst konnte sie erst knapp drei Wochen später einsetzen, nachdem ich zuvor schon drei Wochen auf die Karten gewartet hatte.

Re: Talkline / eteleon: Änderung Abbuchungsdatum

Verfasst: 18.08.2011, 20:33
von traut
Danke für die langen Kommentare.

In den Talkline-AGB findet sich allerdings ein Passus zur nachträglichen Abbuchung für die erbrachten Leistungen. Dass die Grundgebühr im voraus zu bezahlen ist steht dort nicht, wurde zuvor nicht so gehandhabt und ist auch nicht nötig.

Zitat:
4.1 debitel stellt dem Kunden die erbrachten Dienstleistungen gemäß Preisliste in Rechnung.

Argumentiert wird mit der Vereinfachung durch Umstellung auf den Monatsersten als Abbuchungszeitraum. Angeblich würde es nicht anders gehen. Gleichzeitig wird neuerdings aber als kostenpflichtige Option (einmaliger Posten) die Umstellung auf andere Abrechnungszeiträume angeboten. Es geht entgegen der Aussage also doch.

Der Vertragsbeginn war auch eine solche Witznummer: talkline liess sich ziemlich Zeit bis ich die Sachen erhielt. Zu dem Zeitpunkt war ich bereits verreist - was talkline nicht daran hinderte, einfach in meiner Abwesenheit selbst die SIM zu aktivieren und ab da zu berechnen, Ich selbst konnte sie erst knapp drei Wochen später einsetzen, nachdem ich zuvor schon drei Wochen auf die Karten gewartet hatte.