Talkline / eteleon: Änderung Abbuchungsdatum

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Kenny007
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Re: Talkline / eteleon: Änderung Abbuchungsdatum

Beitrag von Kenny007 » 19.08.2011, 01:10

Hallo traut,

Dein geschildertes liest sich nicht gerade positiv und ich verstehe sehr gut das so etwas auf Dauer sehr nervig ist.
Das Argument von Debitel ist schon etwas zweifelhaft, zumal es kostenpflichtig doch geht. Jedoch wüsste ich nicht was man dagegen erfolgreich unternehmen könnte.

Diese Firmen haben ja ganze Heerscharen von Rechtsanwälten beschäftigt wobei auch einer des anderen Arbeit nochmals überprüft. Zudem haben die ein Risikomanagement das offensichtlich festgestellt hat, dass zum Monatsersten die meisten (Nicht-Beschäftigten) Vertragsinhaber Geld auf ihrem Konto haben. So etwas wird natürlich nach außen nicht Publik gemacht, ist jedoch sehr nahe liegend.

Nun, wie sehen Deine Chancen gemessen am Aufwand- und Nutzenverhältnis tatsächlich aus? Nach meiner subjektiven Meinung nicht gut was die im voraus erhobenen Grundgebühren betrifft, etwas besser bei der "erfundenen" Zusatzgebühr bei nachträglicher Änderung des Abbuchstages, wobei dies in sich schon ein Widerspruch im Ergebnis darstellt.

Das habe ich zum Vertragsbeginn gefunden, ist es sinngemäß gleich mit Deiner Version?
"2. Vertragsschluss
2.1 Das Vertragsverhältnis beginnt, wenn der ausgefüllte
Kundenantrag mobilcom-debitel zugeht und
dieser von mobilcom-debitel schriftlich bestätigt oder
die SIM-Karte frei geschaltet wird."

Hier kann also auch die schriftliche Bestätigung gelten. Unabhängig davon ist nicht definiert wer für die Freischaltung der Karte zuständig ist, demnach könnte es debitel auch veranlassen.
Der saure Apfel für Dich ist entweder akzeptieren oder über den Rechtsweg endgültig klären lassen... Chancen vermutlich 10:90% auf Erfolg, also eher nicht. Aufwand und Nutzen? 3-4 Wochen anteilige Grundgebühr als Streitwert - hmm.
Habe gerade gesehen das reinen Talkline - AGB´s vom 14.03.2011 sich ganz anders lesen!

Mit dem von Dir oben schon mehrfach zitierte Punkt 4.1 kann ich nicht sehr viel anfangen, da mir der Rest der AGB´s fehlt.@ Oldtimer hat sich dazu weiter oben schon geäußert. Besser könnte ich es auch nicht erklären.

Die Preisliste ist natürlich Bestandteil der AGB´s. Es änderten sich nicht Deine wesentlichen Vertragsmerkmale sondern "nur" sogenannte "Zusatzdienste" oder "weitere Dienstleistungen" Das ist durchaus legitim. Ein Abbuchungszeitpunkt ist kein wesentliches Vertragsmerkmal da es die vereinbarten Hauptbestandteile der Dienstleistung nicht berührt.
Banken sind dabei übrigens die größeren Banausen als Mobilfunkanbieter

In der Summe wirst Du selber entscheiden was und ob Du etwas unternimmst. Leider kann man sich dabei auch leicht in etwas hineinsteigern was unter dem Strich nur Geld, Energie und viel Zeit kostet. Gefühlt recht zu haben und selbiges bekommen sind zweierlei. Das bedeutet nicht das man nicht kämpfen soll! Ich weiß wirklich wovon ich da schreibe!
Ich drücke Dir beide Daumen und hoffe das der Provider kein (!!!) Mahnverfahren gegen Dich eröffnet. Sehr oft kann man sich gütlich durch Kommunikation einigen. Genau das wünsche ich Dir mit etwas Glück!

Viele Grüße aus der "Mudderstadt"




batzi
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SIM-'Pfand' ist rechtswidrig

Beitrag von batzi » 08.01.2012, 23:48

[quote="Team Discountfan"]In der Tat gelten die AGB. Wir haben damals von Eteleon die mündliche Zusage erhalten, dass kein Kartenpfand erhoben wird. Hätten wir von den Bestellern damals erfahren, dass in den AGB etwas anderes steht, so hätten wir das Problem gleich Anfang 2010 lösen können. Wenn in den Original-AGB von damals (ausgedruckt?) allerdings kein Kartenpfand erwähnt wird, darf es im Nachhinein nicht verlangt werden, logisch. Es sei denn, der Kunde hätte neueren AGB zugestimmt.
Tipp: Um unnötige Korrespondenz / Kosten zu vermeiden die SIM-Karten am besten per Eisnchreiben einsenden. Ist sehr gut angelegtes Geld...[/quote]

SIM-'Pfand' ist rechtswidrig:

zur Nicht-Nutzungs-Gebühr und zum SIM-'Pfand' hat das landgericht kiel mit urteil vom 29.11.2011 (Az.: 2 O 136/11) entschieden, dass diese rechtswidrig sind.
http://www.teltarif.de/urteil-sim-karte ... 45069.html vgl auch http://www.discountfan.de/forumneu/read.php?7,228292

ich empfehle, den provider etwa so anzuschreiben:

" ..... haben sie gegen das urteil ein rechtsmittel eingelegt?
bestätigen sie mir bitte, dass sie derartige forderungen mir gegenüber zu meinen oben angeführten 4 verträgen nicht geltend machen werden. andernfalls müßte ich eine feststellungsklage in dieser angelegenheit erheben. ..... "

- falls anderer provider:
entscheidung zitieren + satz 2 meines vorschlags sinngemäß.

weitere postings zum thema sim-pfand bitte hier posten.



Berndsoundso
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Re: Talkline / eteleon: Änderung Abbuchungsdatum

Beitrag von Berndsoundso » 22.01.2012, 21:58

[quote=Kenny007]
@traut,

Zitat.."Zu Deinem Problem mit der im Voraus berechneten Grundgebühr(en) kann ich Dir nur mitteilen das dies durchaus legitim ist und keiner Zustimmungspflicht Bedarf. Hier ändert sich ja nicht die Höhe der Gebühren sondern lediglich der Abbuchungstag. Rein verbrauchsabhängige Beträge werden ja entsprechend rückwirkend von 01.-Monatsende berechnet. Eine Wohnraummiete wird auch im Voraus erhoben!..."

Also... ( ich muß mich ziemlich zusammenreißen.. ) - WAS BITTE ist denn DAS für eine Begründung, Kenny007 ???? Wenn Du das immer so machst, dann wünsch ich Dir schon mal "Alles Gute"!
Durchaus legitim ist es, die AGBs zu lesen, und dort - da hat traut() auch völlig Recht, wenn Sie den Punkt 4 der AGB anführt - steht was Anderes. Und wenn Du diesen NICHT liest, dann solltest Du Deine Ratschläge ein "wenig" reduzieren... vor Allem, wenn Sie zum Nachteil des Fragestellers gereichen..!
Aus einem Schreiben, das heute an "Talkline"& Co. rausging:

Im Punkt 4.1. Ihrer AGB haben Sie festgeschrieben, ...“ Die Rechnungsstellung durch debitel erfolgt grundsätzlich monatlich über die debitel Online-Rechnung “.. , ansonsten ist darin lediglich von „verzögerten Abrechnungen“ und Abweichungen der Rechnungslegung bei Rechnungsbeträgen kleiner 15€/ monatl. die Rede – nicht aber von Vorausberechnungen, wie dies im Falle der Rechnung XXXXXX, vom 14.06.2011 der Fall ist.

Da ich dieser Änderung auch fristgerecht widersprochen habe, sind die in Rechnung gestellten Mehrkosten schon deshalb nicht Rechtens.
Zusätzlich haften Sie gemäß Punkt 17.1. b) Ihrer AGB mit Schadensersatz, … bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, hier Kardinalspflicht definiert als ...“ solche grundlegenden Pflichten, die ...“ massgeblich für den Vertragsabschluß des Kunden waren....also auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen durfte “.

Somit besteht nicht der geringste Zweifel, daß die von Ihnen vorgenommene Änderung der Abrechnungsmodifikationen mit Rechnung XXXXXX meiner Zustimmung bedurft hätte.
Einer rechtlichen Prüfung meines Standpunktes im Zuge der gerichtlichen Beitreibung der von mir nicht anerkannten Mehrkosten sehe ich daher gelassen entgegen – falls Sie sich die Mühe machen wollen.
..................................................

Ich werde die Sache jetzt über die VZBV mal etwas "befeuern"- wolln doch mal sehen,ob Frechheit immer siegt ( Talkline ). SO EINFACH MAL DEN MONATSUMSATZ verdoppeln, wie mit der Vorausberechnung... wenn das JEDER so machen würde... NA GUT NACHT !
Traut (): GIB NICHT AUF, bleib dran !! Wenn wir auf unser Schreiben eine Antwort haben, poste ich diese hier.[;)]



batzi
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Bitte richtig zitieren

Beitrag von batzi » 23.01.2012, 01:33

@ berndsoundso:

bitte editiere deinen beitrag. du hast zitat und deinen beitrag unkenntlich vermischt und musst an jedem zitat-ende [/quote] und danach an den jeweiligen zitatanfängen [quote(ohne /)] einfügen.

so, wie du's gemacht hast - deine kommentierungen zwischen den text zu setzen, ohne vorher [/quote] einzufügen -, ist die lektüre zu schwierig.



shamez23
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Re: Talkline / eteleon: Änderung Abbuchungsdatum

Beitrag von shamez23 » 23.01.2012, 02:56

Lies es einfach am Stück. Hättest du auch machen müssen, wenn es übersichtlicher zitiert gewesen wäre.
Der Sinn ändert sich nicht.

Markus



batzi
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SIM-'Pfand' rechtswidrig?

Beitrag von batzi » 08.03.2012, 00:50

[quote=batzi]
SIM-'Pfand' ist rechtswidrig:

zur Nicht-Nutzungs-Gebühr und zum SIM-'Pfand' hat das landgericht kiel mit urteil vom 29.11.2011 entschieden, dass diese rechtswidrig sind. . . . . . . . . http://www.teltarif.de/urteil-sim-karte ... 45069.html + http://www.discountfan.de/forumneu/read.php?7,228292[/quote]

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. mobilcom-debitel ist vor dem Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht in Berufung gegangen.

näheres ->> hier



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SIM-'Pfand' rechtswidrig. Urteil rechtskräftig

Beitrag von batzi » 02.06.2013, 22:51

die Berufung von mobilcom-debitel gegen das urteil des LG LG Kiel vom 29.11.11 zu Talkline 'Vario 50', SIM-Pfand + Nichtnutzungsgebühr, wurde zurückgewiesen. das urteil ist daher seit 3.7.2012 rechtskräftig, Urteil des OLG Schleswig-Holstein vom 3.7.2012, Az. 2 U 11/12.




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