Kaufpreis - Teilrückerstattung innerhalb der Garantiezeit

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KBwind
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Kaufpreis - Teilrückerstattung innerhalb der Garantiezeit

Beitrag von KBwind » 09.05.2010, 07:47

Hallo

Ich habe vor 6 Wochen (18 Monate nach dem Kauf, damaliger Kaufpreis 699.00€) einen PC von Packert Bell beim Media Markt zu Reperatur abgegeben.

Da Packert Bell irgendwelche Probleme mit der Erstzteilbeschaffung hat, wurde mir nun von Media Markt schriftlich folgendes Angebot gemacht.

"Wir haben uns auf Grund der Reperaturzeit dazu entschlossen, die Nachbesserung abzubrechen.

Auf Grund des Alters ist der Verrechnungsgutschriftswert aufgerundet 370,00€. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie das Gutschriftsangebot annehmen wollen, oder ob Sie weiter auf die Reperatur warten wollen. Ein Lieferzeitpunkt ist leider noch nicht bekannt."


Ich habe um einen Monat Bedenkzeit gebeten, in denen ich den Reperaturauftrag aufrecht erhalten möchte.

Nun zu meinen Fragen ...

Wie lang ist eine angemessene Wartezeit? (laut diversen Internet Foren 6 - 8 Wochen). Doch ...... was dann?
Muss ich mich wirklich mit diesen 370 Euro abspeisen lassen. Oder habe ich Anspruch auf VOLLE Kostenrückerstattung (nach angemessener Wartezeit)?

Eigentlich möchte ich NUR meinen PC wiederhaben aber da sehe ich für die Zukunft schwarz.



questionmark
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Re: Kaufpreis - Teilrückerstattung innerhalb der Garantiezeit

Beitrag von questionmark » 09.05.2010, 09:15

hm,diese erfahrung mit packard bell haben viele kunden,deren rechner in letzter zeit gesehen habe,scheussliche konfigurationen und anscheinend viele ausfälle.
ein gespräch mti einem kunden vor einigen tagen bestätigt mir dasselbe,dieser hat sich bei mir ein neues notebook gekauft,weil sein pb bereits 12 wochen zur reparatur weg war,was so nicht akzeptabel ist.

eine zeitwertgutschrift ist rechtens und da dein alter rechner mittlerweile kaum noch aktuell ist (kannst ja mal kurz zusammenfassen,was drin war),ist es evtl. sinnvoll,sich nach etwas anderem umzuschauen. die höhe der gutschrift halte ich für angemessen,vorausgesetzt,du hast den rechner auch die ganzen 18 monate über nutzen können,sollte es bereits mehrere gewährleistungsfälle mit diesem rechenr gegeben haben,so versuche etwas mehr herauszuholen,nötigenfalls drohe mit juristischen schritten.



S_A
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Re: Kaufpreis - Teilrückerstattung innerhalb der Garantiezeit

Beitrag von S_A » 10.05.2010, 21:30

ich würde mal auflisten was dein alter alles konnte und wie er ausgestattet war .. (18 Monate ist im PC alter ja schon uralt [;)])

Und dann mal schauen was du aktuell vergleichbares wahrscheinlich sogar besseres für 370€ bekommen könntest.
Und wenn man vielleicht 100€ drauflegen muß um wieder einen nagelneuen PC zu haben ...

Eines auch bedenken ... wen du einen 18 monate alten PC verkaufen möchtest der mal 699€ gekostet hat ... würdest du wohl Probleme haben mehr als 200 zu bekommen [B)-]

so gesehen ist es doch eine super Möglichkeit was aktuelles günstig zu bekommen.



wong
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Re: Kaufpreis - Teilrückerstattung innerhalb der Garantiezeit

Beitrag von wong » 11.05.2010, 11:58

@ KBwind,

also ich kann dir von den nichts gutes berichrten, ich hatte selber eine Zeit lange PC von denen verkauft, und durch die auch Kundschaft verloren.

Die Ersatzteile brauchen ewig, oder wie bei dir das die sie nicht schnell genug auf die Beine bringen oder gar nicht bringen.

Bei Samsung hättest du du eine Gutschrift in der vollen Höhe des Kaufpreis bekommen.

Ich sage jedem der von Packert Bell was kaufen will er soll sich die Finger nicht verbrennen und die Finger davon lassen.

Einmal
Packert Bell und niiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiieeeeeeeeeeeeee wieder sage ich nur.


Sorry das ich dir nichts besseres berichten kann[:(][(td)]



J.F.Becker
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Re: Kaufpreis - Teilrückerstattung innerhalb der Garantiezeit

Beitrag von J.F.Becker » 11.05.2010, 12:59

> Oder habe ich Anspruch auf VOLLE Kostenrückerstattung

Nein hast Du nicht, rein rechtlich greift hier Abs.1 des § 346 BGB. Dort heißt es:

"Hat sich eine Vertragspartei vertraglich den Rücktritt vorbehalten oder steht ihr ein gesetzliches Rücktrittsrecht zu, so sind im Falle des Rücktritts die empfangenen Leistungen zurückzugewähren und die gezogenen Nutzungen herauszugeben."

Wenn der PC mangelfrei nutzbar war, ist ein Nutzungsausgleich zu gewähren, üblicherweise werden 0,1% vom Kaufpreis pro Tag in Ansatz zubringen.

Bei 18 Monaten sind das ca. 540 Tage und somit können 54% vom Kaufpreis also 377,46 EUR in Abzug gebracht werden.

Wie Du siehst ist das Angebot vom MM mehr als fair.


Mfg j.f.becker

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