Otto Versand: Mahnbescheid statt Gutschein und Gratisversand
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Otto Versand: Mahnbescheid statt Gutschein und Gratisversand
In der Otto Aktion: Gratis-Versand und 10 Euro geschenkt für Neukunden taten wir mehrere Bestellungen. Online waren alle Rechnungen korrekt ausgewiesen. Tatsächlich wurden dann aber bei Auslieferung weder Gratis-Versand noch "10 Euro geschenkt" berücksichtigt.
Otto Versand wurde über diese fehlerhafte Rechnungen schriftlich informiert und die Rechnungsbeträge wurden allesamt ohne Versandkosten und abzgl. des 10 Eurogutscheins (wie auf der Onlinrechnung ausgewiesen) pünktlich überwiesen.
Seitdem hagelt es Mahnschreiben mit Mahngebühren wegen den nicht bezahlten Versandkosten und den 10 Eurogutscheinen.
Richtigstellungen über die teure Hotline sowie per Mail waren erfolglos.
Was tun?
Gruß an alle Geprellten Otto Kunden
urlassovi
Otto Versand wurde über diese fehlerhafte Rechnungen schriftlich informiert und die Rechnungsbeträge wurden allesamt ohne Versandkosten und abzgl. des 10 Eurogutscheins (wie auf der Onlinrechnung ausgewiesen) pünktlich überwiesen.
Seitdem hagelt es Mahnschreiben mit Mahngebühren wegen den nicht bezahlten Versandkosten und den 10 Eurogutscheinen.
Richtigstellungen über die teure Hotline sowie per Mail waren erfolglos.
Was tun?
Gruß an alle Geprellten Otto Kunden
urlassovi
Re: Otto Versand: Mahnbescheid statt Gutschein und Gratisversand
Habt ihr Rechtsschutz? Evtl. schon mal einen Anwalt einschalten.
Anonymer User
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Re: Otto Versand: Mahnbescheid statt Gutschein und Gratisversand
Hallo,
Rechtschutz bzw. Anwalt nö. Würde ggfls. dazu den Vollstreckungsbescheid abwarten falls der Otto-Versand überhaupt soweit gehen wird.
Man muss sich nur mal vorstellen das diese BAGAGE einen Gutschein und Versandkostenfreiheit garantieren und anschließend das Ganze einfach ignorieren. Um der Sache noch die Krönung zu verleihen, wollen die dafür auch noch Mahnkosten.
Ich kann mir nicht vorstellen dass das Rechtmäßig sein kann.
Hat jemand schon mal Erfahrung mit solchen Vorfällen gehabt?
Gruß
urlassovi
Rechtschutz bzw. Anwalt nö. Würde ggfls. dazu den Vollstreckungsbescheid abwarten falls der Otto-Versand überhaupt soweit gehen wird.
Man muss sich nur mal vorstellen das diese BAGAGE einen Gutschein und Versandkostenfreiheit garantieren und anschließend das Ganze einfach ignorieren. Um der Sache noch die Krönung zu verleihen, wollen die dafür auch noch Mahnkosten.
Ich kann mir nicht vorstellen dass das Rechtmäßig sein kann.
Hat jemand schon mal Erfahrung mit solchen Vorfällen gehabt?
Gruß
urlassovi
Re: Otto Versand: Mahnbescheid statt Gutschein und Gratisversand
Habt ihr euch zumindest abgesichert, sprich Nachweise bzgl. dieser Aktion abgespeichert oder ausgedruckt (z. Bsp. die erwähnte Online-Rechnung mit der entsprechenden Bestätigung)?
"Hat jemand schon mal Erfahrung mit solchen Vorfällen gehabt?"
Schaut mal in den Forenbereich Gratis-Aktionen rein, was da aktuell so abgeht. Nepper, Schlepper, Bauernfänger (Anm.: Die Serie gibt es leider nicht mehr). Wer heute noch glaubt, dass es irgendwas umsonst gibt, der fliegt gerne mal auf die Nase. Hilft euch aber jetzt nicht wirklich weiter...
"Hat jemand schon mal Erfahrung mit solchen Vorfällen gehabt?"
Schaut mal in den Forenbereich Gratis-Aktionen rein, was da aktuell so abgeht. Nepper, Schlepper, Bauernfänger (Anm.: Die Serie gibt es leider nicht mehr). Wer heute noch glaubt, dass es irgendwas umsonst gibt, der fliegt gerne mal auf die Nase. Hilft euch aber jetzt nicht wirklich weiter...
Anonymer User
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Re: Otto Versand: Mahnbescheid statt Gutschein und Gratisversand
Hab die Ottonepper nochmal angeschrieben mit der Online-Rechnungskopie. Vielleicht checkts ja jetzt mal ein anderer Mitarbeiter. Mal sehen was kommt.
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Re: Otto Versand: Mahnbescheid statt Gutschein und Gratisversand
Otto muß jetzt offensichtlich Geld einsammeln für den beabsichtigten Kauf von Firmenteilen aus der Quelle Insolvenz. Ich frage mich natürlich, ob sich Otto mit solchen unseriösen Praktiken auf lange Sicht einen Gefallen tut.
Aber es reicht ja, gegen den Mahnbescheid Widerspruch einzulegen.
Aber es reicht ja, gegen den Mahnbescheid Widerspruch einzulegen.
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