Teilzeitkraft und kein unbefristeten Vetrag bekommen

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FlordeCana
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Teilzeitkraft und kein unbefristeten Vetrag bekommen

Beitrag von FlordeCana » 28.10.2012, 13:45

Hallo Leute.

Folgendes ist Passiert:

ich bin jetzt fast seid 2 Jahren bei Netto Beschäftigt gewesen (werde am 31.10.2012) gekündigt und mein befristeter würde am 31.10.2012 auslaufen. jetzt wurde mir von meiner ML mitgeteilt das der Vertrag in ein unbefristestes Arbeitsverhältnis nicht verlängert wird. ist das nich die Aufgabe des Regionlalleiters mir diese Nachricht zu überbingen da er mich schließlich eingestellt hat? Ausserdem würde mir von der ML erzählt das der REginalleiter keinen Grund genannt hat weshalb ich gekündigt werde? Aber es muss doch einen Grund geben? MEine arbeit war gut und zu den Kunden war ich immer freundlich viele Kunden sagten war immer freundlich. Was soll das? da reißt man sich 2 Jahre lang den Arsch auf und wird wieder in den Arsch getreten?



NettoGhetto
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Re: Teilzeitkraft und kein unbefristeten Vetrag bekommen

Beitrag von NettoGhetto » 28.10.2012, 17:33

Hallo !

Zunächst einmal muss ich dich korrigieren - du bist/wirst nicht entlassen ! Du hast einen auslaufenden Vertrag, der zu einem bestimmten Stichtag endet und leider nicht verlängert wird. Punkt.

Das die Art und Weise, wie die ganze Nummer läuft, ziemlich vorm Arsch ist, stimmt, allerdings erwarte ich auch nichts anderes, wenn es um meinen Lieblingsdiscounter geht...da ich es selber ähnlich erlebt habe und auch andere Personen kenne, die diese Situationen kennen.

Wieso, weshalb, warum, darüber kann man diskutieren - oder es bleiben lassen, da man den Job ja eh los ist. Bei mir lag es daran, dass ich als ehemaliger Plus-Mitarbeiter nicht bereit war, bei Netto für´n Appel und KEIN Ei versklavt zu werden, als Arbeitsgeber kann ich dieses Unternehmen nicht bezeichnen. Ich war halt schlicht zu teuer - worauf ich aber stolz bin, denn der Sklavenhandel sollte Schnee von Vor-Vor-Vorgestern sein.

Aber okay, nun etwas zu dir - warst du beim Arbeitsamt ? Wenn du einen auslaufenden Vertrag hast, bist du verpflichtet, 3 Monate vorm Stichtag dich beim Amt zu melden, um zumindest aufm Papier anzugeben, dass man arbeitssuchend ist. Solltest du das nicht getan haben, können die dir dein Arbeitslosengeld streichen oder kürzen - also am besten gleich mal morgen beim Amt anrufen, falls noch nicht geschehen. Vielleicht kommst du ja mit einem blauen Auge davon.



FlordeCana
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Re: Teilzeitkraft und kein unbefristeten Vetrag bekommen

Beitrag von FlordeCana » 28.10.2012, 21:36

naja im Internet steht das man sich persönlich Arbeitslos melden soll habe nichts gefunden von einer 3 monateigen Frist... naja werde auf jeden Fall moren früh hin gehen...

Ich habe noch 18 Tage Urlaub muss mir der Arbeitgeber die noch ausbezahlen?? wenn ja wie berechnet man da? Weil nehmen geht ja nich mehr...



NettoGhetto
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Re: Teilzeitkraft und kein unbefristeten Vetrag bekommen

Beitrag von NettoGhetto » 28.10.2012, 22:16

Wikipedia sagt

[quote]Der Arbeitslose hat sich persönlich bei der zuständigen Agentur für Arbeit arbeitslos zu melden. Eine Meldung ist auch zulässig, wenn die Arbeitslosigkeit noch nicht eingetreten, der Eintritt der Arbeitslosigkeit aber innerhalb der nächsten drei Monate zu erwarten ist.
[/quote]

Da du ja einen befristeten Vertrag hast, bist du in diesem Fall in der Bringschuld gewesen - die du scheinbar nicht erfüllt hast !

Da du ja eh nur noch ne handvoll Tage arbeiten musst, würde ich die Urlaubstage einfach auszahlen lassen. Inwiefern das für dich Sinn macht, Stichwort Steuerklasse und Sozialabgaben, kann ich nicht beurteilen, allerdings sollte man sich grundsätzlich 3mal überlegen, ob man sich Ü-Std oder Urlaube auszahlen lässt, meinstens macht das finanziell keinen Sinn - nur als gut gemeinter Tipp für die Zukunft.



Benn
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Re: Teilzeitkraft und kein unbefristeten Vetrag bekommen

Beitrag von Benn » 20.12.2018, 23:51

Hallo zusammen,
ich hätte mal eine kurze Frage an euch und frische deshalb diesen Thread etwas auf. Mich würde interessieren, ob sich jemand von euch schon mal von einem Headhunter an einen Arbeitgeber vermitteln gelassen hat?
Wie sind eure Erfahrungen, findet man so wirklich leichter eine gute Stelle?
Es geht um meinen Bruder, der hat lange in der Engineering Branche als Führungskraft gearbeitet, ist aber leider seit einigen Monaten arbeitslos.
Er möchte sich an Headhunter wenden und sich an einen neuen Arbeitgeber vermitteln lassen. Erfahrung hat keiner von uns beiden damit, deswegen auch meine Frage hier.
Liebe Grüße
Zuletzt geändert von shamez23 am 07.10.2019, 17:02, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Link entfernt



Chefchef

Re: Teilzeitkraft und kein unbefristeten Vetrag bekommen

Beitrag von Chefchef » 21.12.2018, 13:02

Hallo,
Vermittlungen durch Headhunter sind im Bereich von leitenden Positionen ganz normal, wenn sich der Wechselwillige und die neue Firma nicht schon durch vorherige Kontakte kennen.
Der Headhunter bekommt eine Provision vom zukünftigem Arbeitgeber, NICHT vom Arbeitnehmer!
Der Vermittler wird den zu vermittelnden genau befragen um sich ein Bild von der Person und dessen Möglichkeiten / Fähigkeiten zu machen.
Ob letzten endes aus der Vermittlung was wird ist dann doch von dem Kandidaten und dem zukünftigem Arbeitgeber abhängig.
Die Vermittlungsprovision gibts normalerweise nur, wenn das Arbeitsverhältnis fest (nach der Probezeit) abgeschlossen ist.
Das sollte dafür sorgen, dass der Vermittler großes Interesse daran hat, dass der Kandidat auch zum neuen Arbeitgeber passt.
Wenn der Bruder nichts findet, ist ein Headhunter immer eine Möglichkeit. Da es aber auch hier ganz dunkelgraue Schafe gibt, bleibt nur der Tipp: KEIN Geld von Seite des Arbeitssuchenden bezahlen.
Man zahlt ja auch nichts der Arbeitsagentur.

Viel Erfolg!



traut
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Re: Teilzeitkraft und kein unbefristeten Vetrag bekommen

Beitrag von traut » 21.12.2018, 20:11

Als Arbeitsloser kann man alle Möglichkeiten der Vermittlung nutzen und ausprobieren - solange der "Makler" dafür kein Geld will.



Tabsen
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Re: Teilzeitkraft und kein unbefristeten Vetrag bekommen

Beitrag von Tabsen » 31.12.2018, 12:02

traut hat geschrieben:
21.12.2018, 20:11
Als Arbeitsloser kann man alle Möglichkeiten der Vermittlung nutzen und ausprobieren - solange der "Makler" dafür kein Geld will.
Geht das nicht am Thema vorbei?



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