Vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf eigenen Wunsch - Netto -

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Kassierer
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Vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf eigenen Wunsch - Netto -

Beitrag von Kassierer » 17.05.2010, 15:42

Hallo an Alle,

ich beabsichtige das Unternehmen Netto zu verlassen - wie so Viele. Nun ist es so, dass ich heute ein Vorstellungsgespräch hatte, mit dem Ergebnis das mein zukünftiger Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag mit mir anstrebt. Morgen noch Probearbeiten und dann ist das Ding in Papier und Tüten. So weit, so gut.

Folgendes Problem:
Gemäß Stellenausschreibung sollte die Stelle ab 1.7. besetzt werden, der Personalverantwortliche meinte heute jedoch dass die Stelle nun schon zum 1.6. zu besetzen ist. Ich habe einen Netto-Arbeitsvertrag mit 18 Stunden, befristet bis 30.6. - wäre also perfekt gewesen mit dem neuen Job ab 1.7.!

Mit einer ordentlichen Kündigung komme ich nun aber nicht mehr zum Monatsende Mai aus dem Arbeitsvertrag bei Netto raus.

Frage:
Lässt Netto sich so kurzfristig auf einen Aufhebungsvertrag o.ä. ein?
Es besteht noch ein geringer Urlaubsanspruch und Überstunden sind ebenfalls vorhanden.

Ich würde mich über Anregungen und Meinungen von euch freuen.



Plusianer82
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Re: Vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf eigenen Wunsch - Netto -

Beitrag von Plusianer82 » 17.05.2010, 19:54

Ganz nüchtern gesehen......

sprech deine/n Marktleiter/in an und schildere Ihr/Ihm die Dinge.
Resturlaub hast du auch noch....wie schaut es mit Überstunden aus?

Her sollte man meines erachtens eine Lösung finden können.... oder direkt an VL wenden



BioBio
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Re: Vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf eigenen Wunsch - Netto -

Beitrag von BioBio » 17.05.2010, 20:28

Selbst wenn du durch deinen urlaub und deinen überstunden nicht schafst pünktlich zum 1.6 beim neuen arbeitgeber anzufangen ohne beim alten arbeitsgeber zu arbeiten gibts eine lösung

Du darfst das was der arbeitgeber auch darf,deinen arbeitsverhältnis fristlos kündigen

Aber du hast dort auch pflichten

§ 626 Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
(1) Das Dienstverhältnis kann von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
(2) Die Kündigung kann nur innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt. Der Kündigende muss dem anderen Teil auf Verlangen den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitteilen.



GFB
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So einfach ist das nicht.

Beitrag von GFB » 18.05.2010, 07:28

Leute informiert euch doch erst mal richtig über Gesetze und Auslegung ehe ihr solche Ratschläge gebt.

Stell dir vor, was los wäre, wäre aus Gründen des Arbeitgeberwechsels eine fristlose Kündigung nach § 626 möglich......

Hier mal ein Urteil vom LAG Schleswig-Holstein:
Allein die Möglichkeit, bei einem Dritten zu wesentlichen günstigeren Bedingungen zu arbeiten, rechtfertigt nicht den Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung des Arbeitnehmers. Ihm ist es zuzumuten, das Arbeitsverhältnis bis zu dem vertraglich vereinbarten Ende fortzusetzen, auch wenn er dadurch die Aussicht auf die besseren Arbeitsbedingungen verliert (LAG Schleswig-Holstein LAGE Nr. 55 zu § 626 BGB).

Folglich reicht die Aussicht eines neuen besseren Arbeitsplatzes nicht aus.


Quelle (da hatte nämlich einer die gleiche Idee..):
http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_t ... chtcheck=2



chefbeiplus
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Re: So einfach ist das nicht.

Beitrag von chefbeiplus » 18.05.2010, 10:35

Einen Aufhebungsvertrag werden die immer machen.Rede mit den Verantwortlichern der reihe nach,und dann müsste das klappen.



Kassierer
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Re: Vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf eigenen Wunsch - Netto -

Beitrag von Kassierer » 25.05.2010, 20:45

Vielen Dank für eure Antworten.

Ich habe es geschafft! Ich verlasse die Hölle auf Erden! Ich muss nur noch bis Ende dieser Woche bei der Edeka-Tochter arbeiten - ab nächster Woche werden Überstunden abgebaut und per 12.6. bin ich raus.

Ab 15.6. stehe ich dann meinem neuen Arbeitgeber uneingeschränkt zur Verfügung...

HAPPY END!

Allen, die weiterhin bei Netto arbeiten viel Kraft für die Zukunft. Alles Gute.



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Re: Vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf eigenen Wunsch - Netto -

Beitrag von GFB » 26.05.2010, 09:04

Glückwunsch!!!!

Ich mach noch bis 30.06. Dann ist Schicht im Schacht. Die Festangestellten würden mich gerne behalten und wünschen sich, dass ich den Vertrag verlängere. Aber werd ich nicht....
Hab schon einen neuen Job in Aussicht mit besseren Arbeitsbedingungen [(:-P)]



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Re: Vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf eigenen Wunsch - Netto -

Beitrag von chefbeiplus » 26.05.2010, 18:56

Hi

@Kassierer

Wie bisten rausgekommen aus dem Vertrag?Aufhebung oder einfach nur gekündigt?
Ich bin entweder ab Herbst bei einem Neuen Arbeitgeber(FREU) oder wenns doch net
klappt fange ich erst mal eine Umschulung an.
So oder so,diesen Verein bin los!

LG

Allen viel Glück!



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Re: Vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf eigenen Wunsch - Netto -

Beitrag von Kassierer » 26.05.2010, 22:58

Hi,

@chefbeiplus

ich habe am Dienstag das direkte Gespräch mit meinem VL gesucht und ihm den Sachverhalt erklärt, dass ich das Unternehmen schnellstmöglich verlassen möchte. Ich habe mit offenen Karten gespielt und gerade heraus gesagt, dass ich ein anderes Arbeitsverhältnis eingehen werde.

Er fragte mich dann, warum ich denn aufhören will. Auch da war ich wieder ehrlich und habe ihn wissen lassen, dass ich für mich im Unternehmen keine Entwicklungsmöglichkeiten sehe, die Arbeitsbedingungen unverantwortlich und ich die Personalpolitik nicht länger unterstützen kann. Außerdem verdiene ich bei fast gleicher Wochenarbeitszeit mehr Geld.

Wir haben uns dann auf eine Verkürzung der Kündigungsfrist und den Austrittstermin 12.6.2010 verständigt. Am 15.6. nehme ich dann meine Arbeit bei einem der größten Drogeriemarktketten Deutschlands auf.

Nein, es ist nicht Schlecker... [(:-P)]

LG Kassierer




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