Taschenkontrollen - Eskalation
Taschenkontrollen - Eskalation
Hallo Mitarbeiter,
wie werden bei euch Taschenkontrollen durchgefuehrt? Nein, nicht eure, sondern die mitgebrachten Einkaufstaschen der Kunden beim Bezahlen an der Kasse.
Nach meinem Kenntnisstand werden Taschen nicht ueberall kontrolliert. In manchen Filialen werden die Mitarbeiter aber ganz streng dazu angehalten. Macht man es nicht und geraet z.B. an einen Testkaeufer, kann das fuer den Mitarbeiter unangenehme Konsequenzen haben.
In der Praxis scheint das ganze auch recht gut zu funktionieren. Oftmals zeigt der Kaeufer schon unaufgefordert den Tascheninhalt oder laesst auf hoefliche Bitte gerne einen Blick reinwerfen.
Mich interessiert viel mehr der Problemfall, dass ein Kaeufer den Einblick verweigern will. Ob die Ursache dafuer gewesen sein mag, dass der Verkaeufer nicht ausreichend hoeflich um die Erlaubnis bat oder sich gar selbst die Tasche schnappte, ob der Kaeufer seinen schlechten Tag hat oder ob es sich um einen Berufsquerulanten handelt, sei mal dahingestellt. Nehmen wir einfach an, der Verkaeufer stellt die Bitte - und eine Bitte ist nur so lange eine solche, so lange man ihr auch widersprechen kann.
Wie geht's weiter?
A) Ablehnung wird einfach akzeptiert
B) verschaerfte Bitte
C) ...
D) Filialleiter wird gerufen
E) ...
F) Polizei wird gerufen
...
Werden die Mitarbeiter eigentlich auch ueber die Rechtslage informiert, welche Rechte und Pflichten sie selbst haben, der Kunde, der FL, die Polizei?
wie werden bei euch Taschenkontrollen durchgefuehrt? Nein, nicht eure, sondern die mitgebrachten Einkaufstaschen der Kunden beim Bezahlen an der Kasse.
Nach meinem Kenntnisstand werden Taschen nicht ueberall kontrolliert. In manchen Filialen werden die Mitarbeiter aber ganz streng dazu angehalten. Macht man es nicht und geraet z.B. an einen Testkaeufer, kann das fuer den Mitarbeiter unangenehme Konsequenzen haben.
In der Praxis scheint das ganze auch recht gut zu funktionieren. Oftmals zeigt der Kaeufer schon unaufgefordert den Tascheninhalt oder laesst auf hoefliche Bitte gerne einen Blick reinwerfen.
Mich interessiert viel mehr der Problemfall, dass ein Kaeufer den Einblick verweigern will. Ob die Ursache dafuer gewesen sein mag, dass der Verkaeufer nicht ausreichend hoeflich um die Erlaubnis bat oder sich gar selbst die Tasche schnappte, ob der Kaeufer seinen schlechten Tag hat oder ob es sich um einen Berufsquerulanten handelt, sei mal dahingestellt. Nehmen wir einfach an, der Verkaeufer stellt die Bitte - und eine Bitte ist nur so lange eine solche, so lange man ihr auch widersprechen kann.
Wie geht's weiter?
A) Ablehnung wird einfach akzeptiert
B) verschaerfte Bitte
C) ...
D) Filialleiter wird gerufen
E) ...
F) Polizei wird gerufen
...
Werden die Mitarbeiter eigentlich auch ueber die Rechtslage informiert, welche Rechte und Pflichten sie selbst haben, der Kunde, der FL, die Polizei?
Re: Taschenkontrollen - Eskalation
Hallo
Soweit ich weis,darf man nicht wirkürlich die taschen kontrollieren.Da ständen ja alle kunden unter generalverdacht und das ist ja wohl ein ding.Meine pflicht ist es nur den einkaufskorb zu kontrollieren und mehr nicht.Im begründeten verdacht ist die polizei zu rufen und die hat das recht auf kontrolle,aber niemand anders.Natürlich wird es oft anders gemacht,aber das ist nicht rechtens und jeder kunde könnte dagegen etwas unternehmen,jedenfalls der kunde der nichts in der tasche hat.Er könnte eine gegenanzeige gegen diese handhabung machen,weil er diskrimienierend im laden behandelt wurde.Ich als kunde würde das machen.Mich hat auch noch niemend aufgefordert die taschen der kunden zu kontrollieren.Das würde ich mir aber schriftlich geben lassen vom bvl,denn im zweifelsfall hält der kassierer den kopf dafür hin wenn der kunde etwas unternimmt.
Soweit ich weis,darf man nicht wirkürlich die taschen kontrollieren.Da ständen ja alle kunden unter generalverdacht und das ist ja wohl ein ding.Meine pflicht ist es nur den einkaufskorb zu kontrollieren und mehr nicht.Im begründeten verdacht ist die polizei zu rufen und die hat das recht auf kontrolle,aber niemand anders.Natürlich wird es oft anders gemacht,aber das ist nicht rechtens und jeder kunde könnte dagegen etwas unternehmen,jedenfalls der kunde der nichts in der tasche hat.Er könnte eine gegenanzeige gegen diese handhabung machen,weil er diskrimienierend im laden behandelt wurde.Ich als kunde würde das machen.Mich hat auch noch niemend aufgefordert die taschen der kunden zu kontrollieren.Das würde ich mir aber schriftlich geben lassen vom bvl,denn im zweifelsfall hält der kassierer den kopf dafür hin wenn der kunde etwas unternimmt.
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Re: Taschenkontrollen - Eskalation
Nach meinem Kenntnisstand hat die Kassierkraft nicht das Recht in die Taschen der der Kunden zu gucken.
Mein Rat wenn bei Testkäufen sowas beanstandet wird, nichts unterschreiben und eine Person der man Vertraut beim anschliessenden Gespräch dazubitten ansonsten Gespräch beenden.
Mein Rat wenn bei Testkäufen sowas beanstandet wird, nichts unterschreiben und eine Person der man Vertraut beim anschliessenden Gespräch dazubitten ansonsten Gespräch beenden.
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Re: Taschenkontrollen - Eskalation
"Huhn" hat es schon richtig geschrieben.
Solange wir nicht gesehen haben wie jamand etwas in die Tasche hinein getan hat, geht es uns auch nichts an was sich darin befindet. Ohne begründeten Verdacht dürfen nicht einmal Polizisten jemanden einfach auf der Straße anhalten und durchsuchen (ausgenommen sog. "Gefährliche Orte").
Es sei denn die Tasche/Beutel etc. wurde verbotenerweise als "Einkaufskorb" benutzt.
Solange wir nicht gesehen haben wie jamand etwas in die Tasche hinein getan hat, geht es uns auch nichts an was sich darin befindet. Ohne begründeten Verdacht dürfen nicht einmal Polizisten jemanden einfach auf der Straße anhalten und durchsuchen (ausgenommen sog. "Gefährliche Orte").
Es sei denn die Tasche/Beutel etc. wurde verbotenerweise als "Einkaufskorb" benutzt.
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Re: Taschenkontrollen - Eskalation
Niemand hat das recht in meine Tasche zu schauen!! Selbst ein Polizist darf dies nur bei begründetem Tatverdacht und/oder FLuchtgefahr, bzw. Eigensicherung. Dieser kann nur durch Zeugen und/ oder Sicherungsanlagen begründet werden.
Dies ist geltendes Recht und gilt ohne Einschränkung für jeden Bürger. Für betroffene hilft meist lautstarkes Beschwehren und den Affen machen.
Dies ist ein Grundrecht!!!!
Dies ist geltendes Recht und gilt ohne Einschränkung für jeden Bürger. Für betroffene hilft meist lautstarkes Beschwehren und den Affen machen.
Dies ist ein Grundrecht!!!!
Re: Taschenkontrollen - Eskalation
Wenn aber z.B. am Eingang der Filiale in den Geschäftsbedingungen steht, dass man bei "nicht-abgabe" vom z.B. Ruckssack, die Tasche/Rucksack öffnen muss, muss der Kunde dies tun, weil er mit betreten des Martes den Geschäftsbedingungen zustimmt.
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Re: Taschenkontrollen - Eskalation
Bin ich mir nicht ganz sicher. Geschäftsbedingungen können keine Gesetze außer Kraft setzen.
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Re: Taschenkontrollen - Eskalation
caprisun hat geschrieben:
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> Wenn aber z.B. am Eingang der Filiale in den
> Geschäftsbedingungen steht, dass man bei
> "nicht-abgabe" vom z.B. Ruckssack, die
> Tasche/Rucksack öffnen muss, muss der Kunde dies
> tun, weil er mit betreten des Martes den
> Geschäftsbedingungen zustimmt.
Du kannst mit Agbs keine Grundrechte ausschalten. Das gilt als nichtig!
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> Wenn aber z.B. am Eingang der Filiale in den
> Geschäftsbedingungen steht, dass man bei
> "nicht-abgabe" vom z.B. Ruckssack, die
> Tasche/Rucksack öffnen muss, muss der Kunde dies
> tun, weil er mit betreten des Martes den
> Geschäftsbedingungen zustimmt.
Du kannst mit Agbs keine Grundrechte ausschalten. Das gilt als nichtig!
Re: Taschenkontrollen - Eskalation
Es ist aber wohl fraglich, ob man einen Kunden, der die Tasche nicht freiwillig öffnet, für immer des Hauses verweisen kann (Hausrecht). Würde zwar kein vernünftiger Laden machen, aber theoretisch machbar wäre es wohl schon.
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WICHTIG: [url=http://www.discountfan.de/forumneu/read.php?6,179405]Netzreset und Bugbeseitigung[/url]
[b]Ich distanziere mich hiermit ausdrücklich von allen ironischen Postings, die ich schreibe und allen Fehlinterpretationen, die aufgrund mangelhaften Verständnisses Dritter aufkommen können![/b]
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Re: Taschenkontrollen - Eskalation
NOMINATOR hat geschrieben:
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> Es ist aber wohl fraglich, ob man einen Kunden,
> der die Tasche nicht freiwillig öffnet, für immer
> des Hauses verweisen kann (Hausrecht). Würde zwar
> kein vernünftiger Laden machen, aber theoretisch
> machbar wäre es wohl schon.
Natürlich kannst du dir deine Kunden aussuchen und den Rest rausschmeißen. es gibt aber auch urteile, die das als Nötigung auslegen. Schließlich lässt du ja sonst jeden in deinen Laden rein.
Ich finde das auch richtig, da es einem 5 Euro 50 Sicherheitsmann von der Firma "vertrau mir" nichts angeht, was sich in meinen Taschen befindet. Dafür gibt es die Polizei, wenn man einen konkreten Verdacht hat. Dann darf man diese Person "vorläufig festnehmen" bis die Polizei da ist. Dies ist übrigends ein Bürgerrecht, welches jedem zusteht.
In diesem Fall bin ich auf unser Rechtssystem stolz, welches uns vor Willkür schützt.
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> Es ist aber wohl fraglich, ob man einen Kunden,
> der die Tasche nicht freiwillig öffnet, für immer
> des Hauses verweisen kann (Hausrecht). Würde zwar
> kein vernünftiger Laden machen, aber theoretisch
> machbar wäre es wohl schon.
Natürlich kannst du dir deine Kunden aussuchen und den Rest rausschmeißen. es gibt aber auch urteile, die das als Nötigung auslegen. Schließlich lässt du ja sonst jeden in deinen Laden rein.
Ich finde das auch richtig, da es einem 5 Euro 50 Sicherheitsmann von der Firma "vertrau mir" nichts angeht, was sich in meinen Taschen befindet. Dafür gibt es die Polizei, wenn man einen konkreten Verdacht hat. Dann darf man diese Person "vorläufig festnehmen" bis die Polizei da ist. Dies ist übrigends ein Bürgerrecht, welches jedem zusteht.
In diesem Fall bin ich auf unser Rechtssystem stolz, welches uns vor Willkür schützt.
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