Vorsicht bei Otto - Versand Aktionen!
Vorsicht bei Otto - Versand Aktionen!
Ich habe im März bei der Aktion "Gratis-Versand und Gutschein" eine Bestellung bei OTTO getätigt. Online wurde der Gutschein vom Kaufpreis abgezogen, jedoch nicht in der verschickten Rechnung. Ein kostenpflichtiger Anruf bei Otto ergab: "Da gibt es ständig Probleme. Ziehen Sie einfach den Rabatt und überweisen Sie den Rest." Gesagt, getan. Über 2 Monate später erhalte ich eine Mahnung über offenstehende Beträge (besagter Rabatt). Gleichzeitig werden Portokosten in Rechnung gestellt und eine gebührenpflichtige Rückrüfmöglichkeit genannt. Die Originalrechnung und Online-Nachweise habe ich über diesen Zeitraum natürlich nicht mehr verwahrt. So werde ich wohl oder übel den offenen Betrag begleichen, um weitere Kosten zu vermeiden. Ich bitte daher alle Discountfans um Vorsicht bei den sogenannten Wohltaten dieses Versandhändlers.
Re: Vorsicht bei Otto - Versand Aktionen!
Kleiner Tipp: wenn du dir von Otto den PIN-Code für das Kundencenter zusenden lässt, hast du die VOLLE Transparenz. Du siehst, ob ein Gutschein verrechnet wurde, was du eingezahlt hast, uvm. . Dann kannst du zeitnah reagieren und sofort entsprechende Maßnahmen einleiten. Ich würde einen Brief an die Geschäftsleitung schicken und die Situation nochmal schildern - ich kann mir nicht vorstellen, dass man die da einfach nur abwimmeln wird. Ottos Gutscheinpolitik hat bisweilen seine Haken und Ösen, wenn man aber am Ball bleibt, kann man viele Schnäppchen machen oder sogar so einige Dinge kostenlos abstauben.
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WICHTIG: [url=http://www.discountfan.de/forumneu/read.php?6,179405]Netzreset und Bugbeseitigung[/url]
[b]Ich distanziere mich hiermit ausdrücklich von allen ironischen Postings, die ich schreibe und allen Fehlinterpretationen, die aufgrund mangelhaften Verständnisses Dritter aufkommen können![/b]
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Re: Vorsicht bei Otto - Versand Aktionen!
Hat es funktioniert?
Ich habe habe das gleiche Problem. Bei mir wurde der Gutschein für den kostenlosen Versand und für die 10 EUR auch nicht anerkannt.
Genügt es an service@otto.de zu schreiben?
Wenn ein Telefonat nichts bringt ist das ja nicht so toll.
Ich habe habe das gleiche Problem. Bei mir wurde der Gutschein für den kostenlosen Versand und für die 10 EUR auch nicht anerkannt.
Genügt es an service@otto.de zu schreiben?
Wenn ein Telefonat nichts bringt ist das ja nicht so toll.
Re: Vorsicht bei Otto - Versand Aktionen!
Ja, du kannst dich direkt an Otto wenden - i.d.R. wird dir sehr schnell weitergeholfen und der Gutschein umgehend gutgeschrieben. Und nochmals der Tipp: lasst euch die PIN zusenden, dann habt ihr die volle Transparenz! Ich mache es dann auch so, dass ich mich sofort beschwere, wenn die Verrechnung nicht im Kundenkonto ersichtlich ist!
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Re: Vorsicht bei Otto - Versand Aktionen!
Bei Otto wäre ich ganz vorsichtig was den Kauf von teuren Artikeln angeht. Es sieht ja derzeit ganz danach aus das Otto Versand und/oder Arcandor Pleite geht. Wenn das passieren sollte und man hat einen teuren Gegenstand gekauft der vielleicht kaputt ist. Kann man nichts mehr reparieren lassen und bleibt daraufhin auf dem teuren, kaputten Gegenstand alleine sitzen.
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Re: Vorsicht bei Otto - Versand Aktionen!
StefanHeise hat geschrieben:
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> ... Es sieht ja derzeit ganz
> danach aus das Otto Versand und/oder Arcandor
> Pleite geht...
Man kann den Teufel auch an die Wand malen. Arcandor und OTTO haben nichts miteinander zu tun (OTTO hatte nur überlegt Teile zu kaufen)
> bleibt daraufhin auf dem teuren, kaputten Gegenstand alleine sitzen..
Schonmal was von Garantie gehört?
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> ... Es sieht ja derzeit ganz
> danach aus das Otto Versand und/oder Arcandor
> Pleite geht...
Man kann den Teufel auch an die Wand malen. Arcandor und OTTO haben nichts miteinander zu tun (OTTO hatte nur überlegt Teile zu kaufen)
> bleibt daraufhin auf dem teuren, kaputten Gegenstand alleine sitzen..
Schonmal was von Garantie gehört?
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Re: Vorsicht bei Otto - Versand Aktionen!
zakmckracken hat geschrieben:
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> StefanHeise hat geschrieben:
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> > ... Es sieht ja derzeit ganz
> > danach aus das Otto Versand und/oder Arcandor
> > Pleite geht...
>
> Man kann den Teufel auch an die Wand malen.
> Arcandor und OTTO haben nichts miteinander zu tun
> (OTTO hatte nur überlegt Teile zu kaufen)
>
> > bleibt daraufhin auf dem teuren, kaputten
> Gegenstand alleine sitzen..
>
> Schonmal was von Garantie gehört?
Genau die wird niemand mehr gewähren können, wenn es den Garantiegeber gar nicht mehr gibt (weil pleite)... (Das meine ich grundsätzlich und nicht in Bezug auf OTTO!)
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> StefanHeise hat geschrieben:
> --------------------------------------------------
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> > ... Es sieht ja derzeit ganz
> > danach aus das Otto Versand und/oder Arcandor
> > Pleite geht...
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> Man kann den Teufel auch an die Wand malen.
> Arcandor und OTTO haben nichts miteinander zu tun
> (OTTO hatte nur überlegt Teile zu kaufen)
>
> > bleibt daraufhin auf dem teuren, kaputten
> Gegenstand alleine sitzen..
>
> Schonmal was von Garantie gehört?
Genau die wird niemand mehr gewähren können, wenn es den Garantiegeber gar nicht mehr gibt (weil pleite)... (Das meine ich grundsätzlich und nicht in Bezug auf OTTO!)
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Re: Vorsicht bei Otto - Versand Aktionen!
Dann kannst Du ja nirgendwo mehr was kaufen. No Risk no Fun [;)]
Re: Vorsicht bei Otto - Versand Aktionen!
Woledo hat geschrieben:
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> Genau die wird niemand mehr gewähren können, wenn
> es den Garantiegeber gar nicht mehr gibt (weil
> pleite)... (Das meine ich grundsätzlich und nicht
> in Bezug auf OTTO!)
Du verwendest unbewusst zwei verschiedene Begriffe, die nochmal ganz genau illustrieren, wo das Missverständnis liegt!
1. gewähren/Gewährleistung: eine vom Gesetzgeber vorgeschriebene Leistung, die der Einzelhändler dem Privatkunden gegenüber erbringen MUSS . Die Vertragspartner sind hier der Händler und der Endkunde, die Vertragsbedingungen schreibt der Gesetzgeber vor! Die gesetzliche Gewährleistung dauert zwei Jahre, wobei in den ersten sechs Monaten die Beweislast beim Verkäufer liegt, im restlichen Zeitraum beim Käufer.
Grundsätzlich ist die Gewährleistung zwar die am klarsten definierte Variante der Absicherung des Kunden vor Schäden, aber auch die praktisch am schwierigsten durchzusetzende.
2. garantieren/Garantieleistung: eine freiwillige Leistung, die der Hersteller eines Produkts dem (Privat-) Kunden gegenüber erbringen KANN. Die Vertragspartner sind hier der Hersteller und der Endkunde/Einzelhändler, die Vertragsbedingungen schreibt der Hersteller selbst vor - der Kunde nickt den Vertrag stillschweigend ab, wenn er das Produkt kauft. Es gibt keine Vorschriften, wie lang eine Garantie dauern muss, sie braucht jedoch eine klare zeitliche Festlegung: der Terminus "lebenslange Garantie" ist in Deutschland juristisch nicht zulässig.
Die Garantie ist für den Kunden meist die bequemere und auch erfolgversprechendere Variante der Wahrung seiner Rechte bei Sachmängeln, jedoch ist sie ganz streng an die Bedingungen des Herstellers geknüpft, die teilweise recht unglücklich ausfallen für den Kunden.
Grundsätzlich hat der Kunde natürlich die Wahl, wie er seine Rechte durchsetzen will, bei der ersten Variante zieht er aber in den meisten Fällen den Kürzeren, wenn sich der Händler querstellt, die Hersteller sind meist deutlich kulanter und bemühter darum, die Kunden langfristig zu binden.
Zurück zum Thema Otto, Quelle, Insolvenz und Co. . Man sollte zunächst mal nicht Begriffe durcheinandermischen, die nicht zusammengehören, ebensowenig Firmen, die nichts miteinander zu tun haben. Man sollte auch immer im Kopf behalten, dass es immer zwei Seiten der Medaille gibt: der Fall, dass dem Kunden nicht weitergeholfen werden kann, weil weder Händler noch Hersteller für den Schaden einstehen können und/oder wollen, ist eher selten. Was man natürlich nicht machen sollte ist, bei einem Unternehmen einzukaufen, von dem man weiß, dass es demnächst in Insolvenz geht, oder selbige schon angemeldet hat - zumindest sollte man sich mit der Zahlungsweise so absichern, dass man keine Folgen zu erwarten hat.
Dieser Thread hat ja aber ganz anders gestartet: es wurde bemängelt, dass sich Otto bei Aktionen falsch verhält, bzw. Vergünstigungen nicht berücksichtigt. Ich habe schon mehrfach bei Otto im Rahmen solcher Aktionen bestellt, auch für Verwandte, Bekannte und dergleichen - wenn man mit denen kommuniziert (übrigens: problemlos und sehr schnell per Mail; da könnten sich viele eine Scheibe von abschneiden!), bekommt man im Prinzip alles, was vertretbar und nachvollziehbar ist. Oft verhält man sich sogar deutlich kulanter als man müsste. Mal davon abgesehen: wo gibt es sonst noch einen Shop, bei dem man in aller Regelmäßigkeit Gutscheine bekommt, die man ohne Mindestbestellwert einlösen kann? Ich finde, da kann auch gerne mal eine Panne passieren, solange man sie wieder ausbügeln kann!
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> Genau die wird niemand mehr gewähren können, wenn
> es den Garantiegeber gar nicht mehr gibt (weil
> pleite)... (Das meine ich grundsätzlich und nicht
> in Bezug auf OTTO!)
Du verwendest unbewusst zwei verschiedene Begriffe, die nochmal ganz genau illustrieren, wo das Missverständnis liegt!
1. gewähren/Gewährleistung: eine vom Gesetzgeber vorgeschriebene Leistung, die der Einzelhändler dem Privatkunden gegenüber erbringen MUSS . Die Vertragspartner sind hier der Händler und der Endkunde, die Vertragsbedingungen schreibt der Gesetzgeber vor! Die gesetzliche Gewährleistung dauert zwei Jahre, wobei in den ersten sechs Monaten die Beweislast beim Verkäufer liegt, im restlichen Zeitraum beim Käufer.
Grundsätzlich ist die Gewährleistung zwar die am klarsten definierte Variante der Absicherung des Kunden vor Schäden, aber auch die praktisch am schwierigsten durchzusetzende.
2. garantieren/Garantieleistung: eine freiwillige Leistung, die der Hersteller eines Produkts dem (Privat-) Kunden gegenüber erbringen KANN. Die Vertragspartner sind hier der Hersteller und der Endkunde/Einzelhändler, die Vertragsbedingungen schreibt der Hersteller selbst vor - der Kunde nickt den Vertrag stillschweigend ab, wenn er das Produkt kauft. Es gibt keine Vorschriften, wie lang eine Garantie dauern muss, sie braucht jedoch eine klare zeitliche Festlegung: der Terminus "lebenslange Garantie" ist in Deutschland juristisch nicht zulässig.
Die Garantie ist für den Kunden meist die bequemere und auch erfolgversprechendere Variante der Wahrung seiner Rechte bei Sachmängeln, jedoch ist sie ganz streng an die Bedingungen des Herstellers geknüpft, die teilweise recht unglücklich ausfallen für den Kunden.
Grundsätzlich hat der Kunde natürlich die Wahl, wie er seine Rechte durchsetzen will, bei der ersten Variante zieht er aber in den meisten Fällen den Kürzeren, wenn sich der Händler querstellt, die Hersteller sind meist deutlich kulanter und bemühter darum, die Kunden langfristig zu binden.
Zurück zum Thema Otto, Quelle, Insolvenz und Co. . Man sollte zunächst mal nicht Begriffe durcheinandermischen, die nicht zusammengehören, ebensowenig Firmen, die nichts miteinander zu tun haben. Man sollte auch immer im Kopf behalten, dass es immer zwei Seiten der Medaille gibt: der Fall, dass dem Kunden nicht weitergeholfen werden kann, weil weder Händler noch Hersteller für den Schaden einstehen können und/oder wollen, ist eher selten. Was man natürlich nicht machen sollte ist, bei einem Unternehmen einzukaufen, von dem man weiß, dass es demnächst in Insolvenz geht, oder selbige schon angemeldet hat - zumindest sollte man sich mit der Zahlungsweise so absichern, dass man keine Folgen zu erwarten hat.
Dieser Thread hat ja aber ganz anders gestartet: es wurde bemängelt, dass sich Otto bei Aktionen falsch verhält, bzw. Vergünstigungen nicht berücksichtigt. Ich habe schon mehrfach bei Otto im Rahmen solcher Aktionen bestellt, auch für Verwandte, Bekannte und dergleichen - wenn man mit denen kommuniziert (übrigens: problemlos und sehr schnell per Mail; da könnten sich viele eine Scheibe von abschneiden!), bekommt man im Prinzip alles, was vertretbar und nachvollziehbar ist. Oft verhält man sich sogar deutlich kulanter als man müsste. Mal davon abgesehen: wo gibt es sonst noch einen Shop, bei dem man in aller Regelmäßigkeit Gutscheine bekommt, die man ohne Mindestbestellwert einlösen kann? Ich finde, da kann auch gerne mal eine Panne passieren, solange man sie wieder ausbügeln kann!
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