GratisHandy: Nun auch wieder Eteleon

Hier sind Beiträge und Feedback zu Gratis-Aktionen, Produktproben und kostenlosen Artikeln richtig

Ralphie
Beiträge: 118
Registriert: 13.12.2007, 16:32
Kontaktdaten:

Re: GratisHandy: Nun auch wieder Eteleon

Beitrag von Ralphie » 28.10.2009, 09:34

Jepp, alle SIM-Karten schon eingetrudelt, Hardware folgt diese Woche[X(]
Anschlussgebührbefreiungsanrufe gemäß pdf-Gutscheine klappten tadellos[:D]
Einloggen bei talkline.de funktioniert so: "Hilfe zum Login" + "Neuanmeldung als Privatkunde" wählen, 1 Handynummer + eMail-Adresse eingeben, "Neu anmelden" anklicken, auf eingeschaltetes Handy (SIM-Karte im Handy, vodafone-Mobilfunknetz im Handy-Display) trudelt Passwort per SMS ein > Anmeldung zu my Talkline: Handynummer + Passwort eingeben, “Login“ anklicken – Voila[;)]
PS: unter „Onlinekonto“ Passwort ändern + Werbeerlaubnis abchecken!

ABER: außer Packliste, SIM-Karten und Gutschrift-pdf KEINE Unterlagen erhalten, Lieferschein / Rechnung mit Hardware-Auflistung fehlt, werde Ich nachträglich anfordern - mfg Ralphie[B)-]


Der Computer ist die logische Weiterentwicklung des Menschen: Intelligenz ohne Moral!


jo253
Beiträge: 14
Registriert: 21.03.2007, 10:27
Kontaktdaten:

Re: GratisHandy: Nun auch wieder Eteleon

Beitrag von jo253 » 28.10.2009, 19:11

[quote=zakmckracken]
Rechnungschecker und Multimediapaket kann problemlos formlos per mail gekündigt werden - habe schon eine Bestätigung bekommen.

Die direct Spar Option kann sogar im Kundenbereich direkt gelöscht werden.[/quote]

Jetzt habe ich mich registriert aber ich finde unter meinen Vertrag diese ganzen Pakete nicht. Kann mir bitte jemand sagen wo ich die Sachen finde.
Danke
Gruß
jo253



Ralphie
Beiträge: 118
Registriert: 13.12.2007, 16:32
Kontaktdaten:

Re: GratisHandy: Nun auch wieder Eteleon

Beitrag von Ralphie » 02.11.2009, 12:14

MediaPack + Rechnungschecker tauchen in my talkline NICHT auf - directSpar schon, aber diese NICHT in my talkline kündigen > hgk3110!
ich warte noch auf Beantwortung meiner formlosen eMail-Kündigung - Infos dazu folgen später - mfg Ralphie[B)-]


Der Computer ist die logische Weiterentwicklung des Menschen: Intelligenz ohne Moral!

Benutzer99
Beiträge: 66
Registriert: 07.12.2007, 21:16
Kontaktdaten:

Re: GratisHandy: Nun auch wieder Eteleon

Beitrag von Benutzer99 » 02.11.2009, 12:59

Hallo,
ich habe alle 3 Optionen per Mail gekündigt.
Für alle Nummern extra.
Habe auch bald die Bestätigung der Optionskündigungen per Mail erhalten.

Allerdings steht in jeder Mail als Fußnote:
"Der Inhalt dieser E-Mail ist nur dann rechtsverbindlich, wenn er von unserer Seite schriftlich bestätigt wird."

Habe daraufhin die Bestätigung nochmal schriftlich verlangt.

Dann kam die Antwort:
"Wir haben die von Ihnen gewünschten Änderungen vorgenommen."

Was heißt das nun? Welche Änderung? Daß ich es schriftlich bekomme???

Eine Sauerei ist es auch, daß man die Optionen nicht unter Mytalkline sehen kann!

Angenommen, ich wollte die Optionen nutzen, woher weiß ich, daß es die gibt?

Ich habe zurückgeschrieben, daß ich auf einer schriftlichen Bestätigung beharre (ersatzweise per Fax)

Mal sehen.

Gruß Benutzer99



Ralphie
Beiträge: 118
Registriert: 13.12.2007, 16:32
Kontaktdaten:

Re: GratisHandy: Nun auch wieder Eteleon

Beitrag von Ralphie » 04.11.2009, 14:04

@Alle: bei talkline bzglich Optionen mit folgender eMail, Betreff Handynummer xxx nachgefragt (analog zu http://www.discountfan.de/forumneu/read ... msg-183668): Hallo, talkline´er - informieren sie Mich bitte, welche Optionen bei meinen 2 Handynummern xxx und yyy gebucht sind - insbesondere interessieren Mich “directSpar“, “Rechnungschecker“ und “MultiMediaPack“ - mfg zzz, ENDLICH[(tu)] sinngemäß folgende Antwort: wie erwünscht, haben wir genannte Optionen gelöscht; WOW, löschen wollte Ich erst später, aber EGAL - können die Gedanken lesen[;)]?
Irritierend sind folgende Einschränkungen: Der Inhalt dieser E-Mail ist nur dann rechtsverbindlich, wenn er von unserer Seite schriftlich bestätigt wird...Diese E-Mail enthält vertrauliche Informationen, deren Weiterverwendung oder Verbreitung nicht gestattet ist - 1. für Mich als Laie ist eMail eine schriftliche Ausdrucksform und somit rechtsverbindlich, mal schaun, ob talkline per Brief Optionen-Löschung bestätigt; 2. falls talkine Informationsweitergabe verbieten darf, seid also Vorsichtig - vielleicht äußert sich ja noch jemand dazu - mfg Ralphie[B)-]


Der Computer ist die logische Weiterentwicklung des Menschen: Intelligenz ohne Moral!

NOMINATOR
Beiträge: 20298
Registriert: 30.12.2004, 21:38
Kontaktdaten:

Re: GratisHandy: Nun auch wieder Eteleon

Beitrag von NOMINATOR » 04.11.2009, 19:20

Man muss auch sagen, dass ich so einen Fall zum ersten Mal sehe - i.d.R. findet man nur die folgende Klausel:

"Diese E-Mail enthält vertrauliche Informationen. Wenn Sie wissen oder erkennen können, dass Sie diese vertraulichen Informationen nicht erhalten sollten, informieren Sie uns bitte und löschen Sie diese E-Mail von Ihrem System. Eine Weiterverwendung oder Verbreitung dieser vertraulichen Informationen ist nicht gestattet."

Ich denke den meisten ist die Bedeutung dieser Worte auch klar. Beim ersten Satz bin ich allerdings überrascht, denn hier setzt man voraus, dass die Informationen der Email keine Rechtsverbindlichkeit besitzen, solange er nicht schriftlich seitens des Absenders bestätigt wird. Da tun sich vor den formaljuristischen Fragen, tatsächlich ein paar Fragen der Logik auf:

1. Wenn diese Email von einem Menschen verfasst wurde (wovon wir aber i.d.R. ausgehen), dann fragt man sich doch, wie es sein kann, dass die Antwort nicht rechtsverbindlich sein kann. Selbst, wenn es sich nicht um den Ansprechpartner handelt, der über alle Kompetenzen verfügt, die nötig wären, um eine Entscheidung zu fällen, so ist es wohl doch so, dass gewisse automatisierte Prozesse, wie z.B. eine Kündigung von Optionen sehr wohl von einem einfachen Mitarbeiter erledigt und damit rechtsverbindlich werden können. Ausnahme wäre, wenn der Mitarbeiter nicht älter als sieben Jahre alt ist (nicht geschäftsfähig), oder (mit Einschränkungen) wenn er zwischen einschließlich 8 und einschließlich 17 Jahren (bedingt geschäftsfähig) alt ist, was hier aber nicht anzunehmen ist.

2. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Wie kann man also ausschließen, dass eine Aussage rechtskräftig wird, nur, weil der Inhalt auf elektronischem Wege zum Ziel kam? Wenn ich jemanden derb per Mail beschimpfen würde, käme ich auch nicht ohne Strafe davon... das einzige Problem, das man im Internet hat, ist eben, dass man nie so genau herausfiltern kann, WER eigentlich die Botschaft abgesendet hat. Man kann zwar anhand der IP meist ersehen, dass die Mail aus dem Betrieb kam, der mit dem Kunden Kontakt aufgenommen hat, aber es ist nicht klar, a) ob der Unterzeichner tatsächlich auch derjenige ist, der die Mail verfasst hat (gilt auch für Satzbausteine, denn die muss letzten Endes auch jemand zusammensetzen!),
b) ob der Unterzeichner überhaupt die Kompetenzen und Vollmachten hat, dieses Schriftdokument zu erstellen.

3. Und schließlich muss man tatsächlich den Begriff "schriftlich" dann in aller Deutlichkeit hinterfragen, wenn eine Email nicht als Schriftdokument durchgeht. Dann ist auch ein Fax kein Schriftdokument mehr und überhaupt ist dann alles, was wir denken, fühlen, machen, uvm. für die Katz, weil doch alles irgendwie ein virtuelles Konstrukt unseres Gehirns sein könnte...

Es wäre jetzt noch an den Juristen (im Forum), zu beurteilen, ob eine Email rechtsverbindlich ist oder nicht und ob die Klausel etwas an diesem Sachverhalt ändern kann. Ich bin mir allerdings recht sicher, dass man es sich nicht so einfach machen kann, wie in besagtem Satz ausgedrückt, denn sonst könnte man sich vor allen Rechtsfolgen irgendwie drücken.


[url=http://www.discountfan.de/forumneu/profile.php?6,20][img]http://www.discountfan.de/artikel/uploads/SignaturNomi.gif[/img][/url]

__________________________________________

WICHTIG: [url=http://www.discountfan.de/forumneu/read.php?6,179405]Netzreset und Bugbeseitigung[/url]


[b]Ich distanziere mich hiermit ausdrücklich von allen ironischen Postings, die ich schreibe und allen Fehlinterpretationen, die aufgrund mangelhaften Verständnisses Dritter aufkommen können![/b]

neuseee
Beiträge: 5
Registriert: 17.07.2009, 18:33
Kontaktdaten:

Re: GratisHandy: Nun auch wieder Eteleon

Beitrag von neuseee » 04.11.2009, 20:04

Hallo,
nun noch eine andere Sache zum Talkline-Angebot. Die Mindestlaufzeit des Vertrages läuft ja 24 Monate. Mein Vertrag fing am 14.10.09 an. Bisher war es bei mir immer so, das ich die Verträge von den Firmen auch zum (in diesem Fall) 14.10.11 bestätigt bekam. Jetzt steht bei MyTalkline, Vertragsende 31.10.11. Heißt das, daß man 15 Tage "selbst" bezahlen muß (also nicht von der Erstattung gedeckt wird)?



zakmckracken
Beiträge: 68
Registriert: 12.03.2007, 20:17
Kontaktdaten:

Re: GratisHandy: Nun auch wieder Eteleon

Beitrag von zakmckracken » 04.11.2009, 21:22

[quote=neuseee]
Hallo,
nun noch eine andere Sache zum Talkline-Angebot. Die Mindestlaufzeit des Vertrages läuft ja 24 Monate. Mein Vertrag fing am 14.10.09 an. Bisher war es bei mir immer so, das ich die Verträge von den Firmen auch zum (in diesem Fall) 14.10.11 bestätigt bekam. Jetzt steht bei MyTalkline, Vertragsende 31.10.11. Heißt das, daß man 15 Tage "selbst" bezahlen muß (also nicht von der Erstattung gedeckt wird)?[/quote]

Einfach die Laufzeit reklamieren....das ist debitel beim letzten mal auch "versehentlich passiert" [B)-]



Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 1 Gast