Welche Rechte haben eigentlich private Verkäufer bei Amazon?

Hier sind Beiträge über Abzockversuche und enttäuschende Online-Shops richtig...
aLDIHASSER59
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Welche Rechte haben eigentlich private Verkäufer bei Amazon?

Beitrag von aLDIHASSER59 » 26.04.2010, 15:48

Schön und gut, wer bei Amazon kauft, kann zufrieden sein, zumindest solange er seine Bestellung nicht storniert. Was ein Storno ist versteht die Amazon-EDV nicht, zumindest nicht ohne das sich zwischendurch noch Inkassobuden zwischenschalten und Geld für eine Bestellung fordern die niemals erfolgte.
Für Verkäufer hat Amazon auf seinen "Service" jetzt noch einen drauf gesattelt. Zwar sollen Verkäufer sämtliche Kosten für Service und Versand (aber pronto) selber tragen, dürfen diese zukünftig jedoch nicht mehr in die Preiskalkulation mit einbeziehen, falls der Artikel dadurch teurer wird als Verkäufer ihn in ihren Shops anbieten. Dazu kann sich der Käufer jeden Artikel zuschicken lassen und ihn bei Nichtgefallen zurück schicken. Das wird vom Fernabsatzrecht zwar getragen, jedoch ist dieses Gesetz für gewerbliche Verkäufer gedacht die entsprechende Margen mitkalkulieren. Amazon fordert das auch von Privatleuten die mal eben ihre Gebrauchtkamera, etc. wieder verkaufen wollen,weil sie sich ein anderes Gerät zugelgt haben. Wer also ein keine Skrupel hat, sich so´n Ding zu bestellen um damit im Kurzurlaub Fotos zu machen, bestellt es sich im Amazon Marketplace und schickt es vor Ablauf der Widerrufsfrist zurück, der Verkäufer muß dann das komplette Geld wieder rausrücken meint Amazon- na ok gnädigerweise verzichtet Amazon dann auch auf seine Provision, muß dies nach eigener Ansicht jedoch auch nicht mal.

Wenn solche Willkürlichkeiten Schule machen kann man das Internet als Privatmensch wirklich bald nur noch für irgendwelchen Unfug und Schweinskrams ;-) nutzen, seriöse Nutzung sinnlos.

Ciao
DerDemokrator


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NOMINATOR
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Re: Welche Rechte haben eigentlich private Verkäufer bei Amazon?

Beitrag von NOMINATOR » 26.04.2010, 20:59

Mir stellt sich angesichts dieser vor dir nicht ungewohnten Darstellung: gibt es eigentlich irgendeinen Händler, der dich zufriedenstellen kann? Das war im Übrigen eine rhetorische Frage, da ich die Antwort schon kenne... na ja, man kann es nicht jedem Recht machen und manchen noch weniger [:D] .


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aLDIHASSER59
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Re: Welche Rechte haben eigentlich private Verkäufer bei Amazon?

Beitrag von aLDIHASSER59 » 09.05.2010, 16:37

[quote=NOMINATOR]
Mir stellt sich angesichts dieser vor dir nicht ungewohnten Darstellung: gibt es eigentlich irgendeinen Händler, der dich zufriedenstellen kann? Das war im Übrigen eine rhetorische Frage, da ich die Antwort schon kenne... na ja, man kann es nicht jedem Recht machen und manchen noch weniger [:D] .[/quote]

Mir stellt sich angesichts der von dir ebenfalls nicht ungewohnten Darstellung die Frage: "Warum richtest du eine Verbraucherschutzrubrik ein" wenn das für dich dann Gemecker ist? [;)]

Ciao
DerDemokrator

P.S. Ich habe ja nichts dagegen wenn Amazon seinen Kunden eine bessere als die gesetzliche Widerrufsmöglichkeit gibt, aber doch nicht wenn dafür ein anderer Teil der Kunden (private Verkäufern nämlich) gezwungen werden die entstehenden Mehrkosten hierfür selbst zu tragen und auch nicht auf Spaß-Besteller umlegen zu dürfen.
Dann sollen die den Marktplatz zumachen, und schon sähe das Angebot weit dürftiger aus und wäre außer bei Büchern erheblich teurer als bei Ebay. Das wäre aufrichtig, so betreibt Amazon "Saubermann"-PR.


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skatefreaks
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Re: Welche Rechte haben eigentlich private Verkäufer bei Amazon?

Beitrag von skatefreaks » 10.05.2010, 05:26

Naja, jeder der da verkauft sollte sich doch aber vorher über die Modalitäten informieren, oder? Amazon.de zwingt meines Wissen nach niemanden, auf dem Marketplace zu verkaufen, oder ?



aLDIHASSER59
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Re: Welche Rechte haben eigentlich private Verkäufer bei Amazon?

Beitrag von aLDIHASSER59 » 15.05.2010, 08:33

[quote=skatefreaks]
Naja, jeder der da verkauft sollte sich doch aber vorher über die Modalitäten informieren, oder? Amazon.de zwingt meines Wissen nach niemanden, auf dem Marketplace zu verkaufen, oder ?[/quote]

Aber wir wissen auch alle, das Verkaufsmodalitäten gerade im Internet in 60 Seiten langen AGB´s verschleiert werden. Die liest kein "normaler Verbraucher" und falls doch ist mind. die Hälfte davon unverständliches Zeugs, das nicht mal jeder Rechtsanwalt komplett versteht, geschweige denn ein ganz normaler Amazon-Kunde. Niemand zwingt einen auch etwas zu kaufen, trotzdem wird man mit Verbrauchertäuschung und an Nötigung grenzenden Verkäufertricks zu Abschlüssen gedrängt und auch Amazon tut so, als sei der Handel auf seinem Portal sicher und ein Kinderspiel.
Bis irgendeine miese Type die Stolperfallen solcher AGB´s auslotet und sich so einen Vorteil verschafft der irgendjemanden über´s Ohr haut. Amazon genau wie Ebay reagieren natürlich standarttypisch und der über´s Ohr gehauene auch. Er meidet dann entweder zukünftig solche Verkaufsportale oder macht sich miese Tricks die gesetzlich zulässig aber unanständig sind zu eigen.
Damit werden Marktplätze und Flohmärkte dann zu Tummelplätzen für "Nepper, Schlepper, Bauernfänger" mit immer mehr Sicherheitsbarrieren und nur noch wenig Benefit gegenüber einem Ladengeschäft.

Ciao
DerDemokrator

P.S. Amazon´s AGB´s sind löchrig wie ein Schweizer Käse. Widerruf und Rückgabe widersprechen teilw. in so eklatanter Weise dem geltenden Handelsrecht, das beides zur Farce verkommt, insbesondere dann, wenn der Handelnde kein Vollkaufmann ist.


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