Gutscheinverfallsdatum

Hier sind Beiträge über Abzockversuche und enttäuschende Online-Shops richtig...
Cliffdexter
Beiträge: 697
Registriert: 30.12.2004, 21:38
Kontaktdaten:

Gutscheinverfallsdatum

Beitrag von Cliffdexter » 20.01.2008, 17:47

Zum Artikel "Amazon: Niederlage vor Gericht im Gutschein-Streit" möchte ich noch folgendes hinzufügen:

Zitat aus dem "Kölner-Stadt-Anzeiger":

"Wenn ein Gutschein verjährt ist, können Verbraucher sich den Geldwert dennoch vom Aussteller auszahlen lassen. Dieser bestehe unabhängig von der Verjährung weiter, erlätert Thomas Laske von der Verbraucherzentrale Hamburg. 'Schließlich hat der Aussteller das Geld ja bereits bekommen.'. Wenn er die Erstattung verweigere, macht er sich nach Paragraf 812 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) der ungerechtfertigten Bereicherung schuldig."


Grüße...Cliff Dexter
______________________________________________________________________________
DELL Dimension 5000 P4 3GHz, 2GB RAM, nVidia 6800, hauppauge PVR-350,
Medion BT878, WLAN Siemens SE505 DSL6000

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 2 Gäste