Aldi, Gewährleistungpflicht, MD95400

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NOMINATOR
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Re: Aldi, Gewährleistungpflicht, MD95400

Beitrag von NOMINATOR » 29.04.2008, 12:30

Ach ja, du bist ja "freiwillig" gegangen oder so (oder war es doch der Kollege)... will das nicht weiter vertiefen; dass es empfindliche Sparmaßnahmen gab, ist ein offenes Geheimnis. Was dich letzten Endes motiviert hat, ist wohl eher etwas für die Kategorie Haarspaltereien, aber auch gar nicht Thema hier.


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tobi5101

Re: Aldi, Gewährleistungpflicht, MD95400

Beitrag von tobi5101 » 16.05.2008, 17:21

HMHM schrieb:
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> Aber ich muss auch sagen, ich bin entsetzt
> darüber, wie sehr hier die Meinung von Medion
> vertreten und verteidigt wird.


Ich will nur mal kurz ergänzen, daß ich übrigens mit Medion nix zu tun habe. Ich hab nicht mit Absicht die Meinung von irgendwem vertreten. Als ich letztes Jahr den Beitrag oben schrieb (gewissermaßen als kleine Übung vor dem mündlichen Examen), hab ich mich bemüht, strikt am Gesetz orientiert eine fundierte juristische Einschätzung zu plonkers Problem zu geben. Er hatte ja zu Meinungen aufgerufen, und ich hab keine andere als meine eigene geschrieben.

Bin übrigens seit ein paar Monaten Rechtsanwalt und damit "unabhängiges Organ der Rechtspflege". An der juristischen Einschätzung in meinem Beitrag vom letzten Jahr halte ich fest (abgesehen davon, daß seit dem Quelle-Urteil des EuGH die Regelung im BGB über die Pflicht zum Wertersatz nun als europarechtswidrig und damit überholt anzusehen sein dürfte).

Mich würde allerdings sehr interessieren, wie es eigentlich bei plonker weitergegangen ist. Hat er nun Klage erhoben oder nicht? Wenn Du mal wieder hier vorbeischaust, schreib doch mal.



questionmark
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Re: Aldi, Gewährleistungpflicht, MD95400

Beitrag von questionmark » 22.05.2008, 13:07

dazu auch :

http://www.discountfan.de/forumneu/read ... msg-183076

da aber das kernprodukt nicht defekt war,sondern nur die installation,wirst du hier mit einem rüccktritt vom kaufvertrag nicht durchkommen. allerdings hast du ein anrecht auf eine einwandfreie installations cd (dies muss nur ein nacktes windows sein,das reicht,die wiederherstellungsfunktion ist ein goodie seitens medion,darauf hast du keinen anspruch).
wenn jeder wegen solcher banalen dinge mit seinem rücktritt durchkommen würde,gäbe es demnächst kaum noch fachhändler...



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