Aldi, Gewährleistungpflicht, MD95400

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plonker
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Aldi, Gewährleistungpflicht, MD95400

Beitrag von plonker » 03.04.2007, 19:00

Hallo an alle ForumsteilnehmerInnen,
vielleicht bringt dieser Beitrag etwas Ernüchterung in die allgemeinen Vorstellung über die Gewährleistungspflicht des Verkäufers.
Es geht um das Notebook MD95400 von Medion, am 23.02.05 bei Aldi-nord erschienen, was hier auch schon ausführlich besprochen wurde inklusive Probleme bei der Wiederherstellung des Auslieferungszustandes (sieheDiscountfan)
Nun nach etwa 1,5 Jahren Gebrauch stand ich vor der Aufgabe das System wiederherstellen zu müssen. Die mitgelieferte DVD war ja dazu gedacht (Es geht nicht um eine Windows Betriebssystem-Wiederherstellung, sondern um das aus zwei Teilen bestehende Linux/Windows-Notebook-Systems, also Power Cinema multimedia Funktionen des Laptops.
Doch es klappte und klappte nicht bis ich Ende November Medion angerufen hatte, die mir sagten, dass die ursprüngliche, damals ausgelieferte, Wiederherstelungs DVD fehlerhaft gewesen sei und sie würde mir eine neue schicken. Voller Freude wartete ich auf die DVD. Doch ich mussste bis Mitte Januar warten, nach etlichen Anrufen und Beschwerden, bis ich dann genau die Gleiche DVD bekam wie vorher. Wieder rief ich Medion an, die zusagten, mir die Richtige zu schicken. Nach etwa einer Woche bekam ich sie auch und sie funktionierte nicht.
Zwischen durch führte ich sehr viele Gespräche mit unterschiedlichen Technikern über das Problem und alle konnten mir nicht helfen. Alles hatte ich versucht unter Anleitung der Techniker.
Zum Schluß unterstellte man mir unsachgemäße Eingriffe in das System vorgenommen zu haben und bot mir an das Notebook einmal kostenlos in der Werkstatt wiederherzustellen. Falls ich jedoch wieder in die Lage kommen würde, je die mitgelieferte Wiederherstellungs DVD benutzen zu müssen, so müsste ich dann die Kosten selber tragen (etwa €80)
Mir ist ganz klar, dass eine System-Wiederherstellungs-DVD dazu da ist das System wiederherzustellen und nicht doof im Karton zu liegen.
Medion sieht es anderes und bleibt dabei, dass alles meine Schuld ist.
Wie wir alles wissen steht doch eigentlich Aldi als Verkäufer in der Gewährleistungspflicht innerhalb der ersten 2 Jahre: Pustekuchen.
Aldi verweist sowieso general an die Medion-Hotline in solchen Fällen (die übrigens zum Jahreswechsel von 12 auf 14 Cent/min gestiegen ist).
Ich bin also mit dem Laptop und mit dem Kompletten Lieferumfang zu Aldi gegangen
und habe mein Geld zurück verlangt: Bei einer so hohen Summe kann der Marktleiter mir beim besten Willen nicht eigenständig den Kaufpreis zurück erstatten.
Gespräche mit der örtlichen Aldi-Zentrale in Niedersachsen ergaben, dass Aldi bloß Medion angerufen hatte und Sie haben Aldi erzählt, dass ich selbst Schuld an der Sache habe.
Die Geschichte kürze ich echt zusammen und bin gleich fertig.
Schriftlich trat ich dann unter Einhaltung der 2-Jahres Frist vom Kaufvetrag zurück und forderte mein Geld zurück gegen Abgabe des Notebooks. Es waren seitens Medion mindestens 3 erfolglose Nachbesserungsversuche unternommen worden.
Aldi blieb hart und sagte mir ich hätte nicht so ungeschickt in die Lage kommen müssen, das System je wiederherstellen zu müssen. Geld gibts nicht zurück.
Auch ein Brief von meiner Anwaltin, die der meinung war ich sei im Recht, machte bei Aldi keinen Eindruck.
Ich meine, Medion hat doch selbst zugegeben, dass die DVD von Anfang an defekt war und trotzdem will Aldi sich nicht rühren.
Die Beweislast liegt jedoch bei mir als Käufer, und da ich alles mündlich über die Hotline abgewickelt habe gibt es keine Beweise dafür, dass die DVD defekt war.
Einen Hinweis für die Zukünft, die ich auf jeden Fall beherzigen werde: Mache alles nur noch schriftlich und lasse den Gang zum Anwalt nicht zu lange auf sich warten. Bei mir steht auch fest: Nie wieder sowas bei Aldi kaufen.
Ich werde jetzt überlegen, ob ich ein Klageverfahren einleiten werde und würde mich auf eure Meinungen zum Thema freuen.[(:-P)]
viele Grüße
Plonker



kleiner-preis
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Re: Aldi, Gewährleistungpflicht, MD95400

Beitrag von kleiner-preis » 05.04.2007, 08:29

Bin zwar kein Rechtsexperte, aber dein Fall scheint irgendein Zwischending zu sein und ist daher aus meiner Sicht nicht ganz klar definierbar wie es sich in diesem Fall verhält. Hatte sowas auch nie in der Praxis.

Einerseits ist es kein Gewährleistungsfall, da das Gerät ja zum Zeitpunkt der Übergabe durch den Händler fehlerfrei war. Da jedoch die DVD zu diesem Zeitpunkt schon fehlerhaft war, fällt evtl. doch unter die Gewährleitung. Nun weiß ich jedoch nicht ob man damit auch das Recht das zuvor fehlerfreie Gerät zu reklamieren, da es so gesehen erst durch deinen "Eingriff" feherhaft wurde.
Laut deiner Aussage hat dir Medion aber eine, nach deren Aussage funktionierende, DVD geschickt, wodurch eigentlich deren Garantieerfüllung erfolgt ist.

[quote]bot mir an das Notebook einmal kostenlos in der Werkstatt wiederherzustellen.[/quote]
Hast du angenommen oder abgelehnt?
Wenn du abgelehnt hast, dann wird es schwierig dein Recht durchzusetzen, da dir ja angeboten wurde es wieder "hinzukriegen".

Aber wie gesagt, bin kein Experte.

Es sollten übrigens immer alle solche Geschichten schriftlich gemacht werden, da man es dann immer wieder schwarz auf weiß vor sich hat. Denn wer erinnert sich schon am nächsten Tag noch an alle Details eines Telefonats?



tobi5101

Re: Aldi, Gewährleistungpflicht, MD95400

Beitrag von tobi5101 » 05.04.2007, 17:45

Obwohl kleiner-preis schreibt, er sei kein Rechtsexperte, denke ich als baldiger Volljurist, daß er womöglich so falsch nicht liegt. Ich denke, daß er zutreffend schreibt, daß ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, da das Gerät (und das ist schließlich der Hauptleistungsgegenstand des Kaufvertrags) zur Zeit der Übergabe durch Aldi fehlerfrei war (und sogar immer noch ist [wenn ich in der Schilderung von plonker nichts übersehen habe]).

Die Tatsache, daß die beiliegende Wiederherstellungs-DVD anfänglich unbrauchbar und damit mangelhaft war (was sich auch gut beweisen lassen müßte, da die DVD ja nicht verändert werden kann), kann aber meines Erachtens einen Rücktritt vom Kaufvertrag (der Aldi gegenüber zu erklären wäre) nicht ohne weiteres rechtfertigen. Denn § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB schließt im Falle einer Schlechtleistung (also einer nicht vertragsgemäß erbrachten Leistung, wozu eine fehlerhafte DVD gehört) das Recht zum Rücktritt aus, wenn die Pflichtverletzung unerheblich ist.

Die Beantwortung der Frage, ob die Pflichtverletzung erheblich ist oder nicht, fordert eine umfassende Interessenabwägung. Wer den Palandt (der Standard-BGB-Kommentar) hat, kann mal § 323 Rn 32 und § 437 Rn 23 lesen, da steht eine ganze Menge, die ich hier nicht wiedergeben kann. So ist Erheblichkeit und damit ein Rücktrittsrecht vom ganzen Vertrag angenommen worden, wenn bei Lieferung von Hard- und Software ein Benutzerhandbuch gefehlt hat. Andererseits ist Unerheblichkeit angenommen und ein Rücktrittsrecht verneint worden, wenn im gekauften Pkw das Radio defekt war.

Anhand der Beispiele will ich nur andeuten, daß hier mit einer guten Argumentation wohl beide Ansichten vertretbar sind. Wenn es also genau auf diese Frage ankäme, hieße das, daß eine Klageerhebung nicht ohne beachtliches Risiko wäre. Ich bin eher der Meinung, daß man nicht vom Kaufvertrag zurücktreten konnte, da die Hauptsache des Kaufvertrags, nämlich der Laptop, fehlerfrei war, und dagegen die Fehlerhaftigkeit der DVD, wegen der die System-Wiederherstellung unmöglich war (und ob das wirklich an der DVD lag, ist die Frage), nicht erheblich ins Gewicht fällt.

Ganz unabhängig von dieser Frage ist vor Klageerhebung jedoch noch folgendes zu bedenken: Nehmen wir an, ein Rückrittsrecht besteht tatsächlich. Dann sind nach § 346 Abs. 1 BGB die empfangenen Leistungen zurückzugewähren (also Austausch Ware gegen Geld = Laptop gegen Kaufpreis) und die gezogenen Nutzungen herauszugeben! Nutzungen sind gem. § 100 BGB die Gebrauchsvorteile der Sache, also die Vorteile, die plonker durch die anderthalbjährige Nutzung des Laptops hatte. Da diese nicht in natura herausgegeben werden können, greift § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB ein, wonach für sie Wertersatz zu leisten ist; der wird in Geld ausgedrückt. Man muß sich daher klar sein, daß man niemals mehr den vollen Kaufpreis zurückerhalten würde.



questionmark
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Re: Aldi, Gewährleistungpflicht, MD95400

Beitrag von questionmark » 06.04.2007, 07:45

sehe ich ähnlich,zumal ja die möglichkeit der wiederherstellung des auslieferungszustandes keine wesentliche oder evtl. noch nicht einmal zugesicherte eigenschaft des gerätes ist.
man hätte ja auch über die recovery cd eine manuelle installation des systems durchführen können,also ist das so sicher nebensächlich.
die aussicht auf erfolg ist m.e. gleich null,zumal deine vorgehensweise zur lösung des problems auch nicht konstruktiv war.



plonker
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Re: Aldi, Gewährleistungpflicht, MD95400

Beitrag von plonker » 07.04.2007, 10:01

Dank erstmal für die vielen Beiträge, insbesondere der vom angehenden Volljuristen tobi5101.

@ kleiner-preis
Das Angebot von Medion mir das Notebook wiederherzustellen habe ich natürlich abgelehnt. Es kann nicht angehen, dass im Falle eines Virusbefalls man auf die Hälfte der Funktionen eines Noteboks verzichten muss nur weil die Wiederherstellung nicht funktioniert. Es ist genau so wie beim Kauf von Autoreifen, die schlecht aufgezogen wurden und dadurch an Luftdruck verlieren. Der Hersteller sagt: Dieses Mal mache ich Ihnen kostenlos Kaugummi drauf aber beim nächsten Mal kostet es.
Allein schon das Angebot das Problem kostenlos zu lösen ist meines Erachtens fast schon ein Schuldgeständnis: Man teilte mir mit, das der gesamte Prozeß der Wiederherstellung komplett überdacht wurde bei der Herausgabe des nächsten Multimedia-Notebooks, mein Modell war das erste dieser Art von Medion und man habe daraus gelernt. Tatsächlich geht das Nachfolgermodell wesentlich einfacher vor, sodass selbst ein versierter Nutzer zur Not ohne die Wiederherstellungs-DVD sein System in Ordnung bringen kann.

@ tobi5101
[quote]Die Beantwortung der Frage, ob die Pflichtverletzung erheblich ist oder nicht, fordert eine umfassende Interessenabwägung[/quote]
Ich sehe die Pflichtverletzung als erheblich an, da das Notebook aus zwei Teilen besteht: Ein Rechner-Betriebssystem auf Windows-Basis und ein Multimedia-System auf Linux-Basis. Der Linux-Teil lässt sich nicht wiederherstellen, womit das Notebook nur zum Teil brauchbar ist. Danke für die tollen Rechtshinweise zum Weiterlesen :-)

[quote]Austausch Ware gegen Geld = Laptop gegen Kaufpreis) und die gezogenen Nutzungen herauszugeben![/quote]
Dieses war mir klar und ein war durchaus kompromißbereit und teilt dies dem Marktleiter von Anfang an mit.

[quote]Ich bin eher der Meinung, daß man nicht vom Kaufvertrag zurücktreten konnte, da die Hauptsache des Kaufvertrags, nämlich der Laptop, fehlerfrei war, und dagegen die Fehlerhaftigkeit der DVD, wegen der die System-Wiederherstellung unmöglich war (und ob das wirklich an der DVD lag, ist die Frage), nicht erheblich ins Gewicht fällt. [/quote]
Ich kann nicht mit Sicherheit sagen, ob der Laptop in Ordnung war. Ich vermute auch fast, dass es mit am Bios-Update liegen könnte, das nicht im Einklang mit der System-wiederherstellung gemacht wurde. Das Bios-Update habe ich nach etwa einem Jahr durchgeführt und vermute, dass die Wiederherstellung mit dem alten Bios funktioniert hätte. Alles andere habe ich nämlich selbst und mit den Technikern versucht zu lösen. Das ganze System ist nicht ausgereift gewesen und deshalb mangelhaft. Also:
[quote]Ich denke, daß er zutreffend schreibt, daß ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, da das Gerät (und das ist schließlich der Hauptleistungsgegenstand des Kaufvertrags) zur Zeit der Übergabe durch Aldi fehlerfrei war[/quote]
Ich glaube nicht, dass das Gerät fehlerfrei war.

@ questionmark
Dein Beitrag wirft bei mir große "Fragezeichen" auf:
[quote]man hätte ja auch über die recovery cd eine manuelle installation des systems durchführen können,also ist das so sicher nebensächlich.[/quote]
Wie ich bereits in meinem Beitrag erwähnte:
[quote](Es geht nicht um eine Windows Betriebssystem-Wiederherstellung, sondern um das aus zwei Teilen bestehende Linux/Windows-Notebook-System, also Power Cinema multimedia Funktionen des Laptops.[/quote]
Windows wiederherzustellen ist ja bekanntlich ein Klacks. Das mysteriöse Medion Multimedia-System wiederherszustelen jedoch garnicht.

[quote]zumal ja die möglichkeit der wiederherstellung des auslieferungszustandes keine wesentliche oder evtl. noch nicht einmal zugesicherte eigenschaft des gerätes ist. [/quote]
Sehe ich anders: Wenn man ein Multimedia-Laptop verkauft samt Möglichkeit zur Wiederherasellung des Systems, wäre es sehr kurz gedacht davon auszugehen, dass für eine Wiederherstellung kein Bedarf bestehen würde. Bei Virusbefall bis hin zur MBR-Ebene oder sogar installieren eines anderen Betriebssystem als Windows (Linux etc.), greift man doch selbstverständlich auf die, genau für diesen Fall ausgedachten Mechanismen (DVD).

[quote]zumal deine vorgehensweise zur lösung des problems auch nicht konstruktiv war.[/quote]

Nur da stimme ich dir voll zu. Heutzutage reicht es eben nicht, brav die Medion Hotline anzurufen und mit allen zuständigen Personen zu sprechen, "konstruktive" Vorschläge etlicher Techniker nachzugehen und sich höflich nach dem Bearbeitungsstand seines Auftrages zu erkundigen. Sich auf die Kompetenz eben dieser Techniker zu verlassen in der Hoffnung, dass sie doch schlauer sind als einem selbst. Sich naiv darauf zu verlassen, dass die Erweiterung der Gewährleistungsfrist 2002 auf zwei Jahren, angeblichen zum Schutz der Verbraucher gedacht, dazu führen würde, dass man im Falle eines bei der Auslieferung bestehenden Mängels der Verkäufer eines globalen Konzerns anstandlos dem Kunden entgegen kommen würde.
Leute, die ähnliche Erfahrungen gemacht haben wie meine wissen, dass man quasi sofort mit einem Anwalt drohen muss, ehe man sich Gehör verschafft, oder eine Verbrauchersendung einschalten muss in der Hoffnung, dass der konzern öffentlich blamiert wird. Deshalb habe ich mitunter meine Erfahrung hier mitteilen wollen, um Anderen mal zu zeigen wie leicht es so kommem kann und festzustellen, dass die Erweiterung der Gewährleistungspflicht der Händler inklusive das Beibehalten der Beweislast des Käufers absolut lächerlich ist. Gewährleistungspflicht beträgt nämlich in solchen Fällen weiterhin 6 Monate. Es sein denn der Käufer kann durch ein Wunder einen Mangel beweisen.

Danke ihr Lieben für die Meinungen. Vielleicht lag es an meiner abgekürzten Beschreibung des Sachverhalts, aber ich hatte schon etwas mehr Verständnis erwartet. Bin gespannt auf weitere Beiträge :-)
Euer Plonker



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Re: Aldi, Gewährleistungpflicht, MD95400

Beitrag von kleiner-preis » 07.04.2007, 10:12

[quote]Es kann nicht angehen, dass im Falle eines Virusbefalls man auf die Hälfte der Funktionen eines Noteboks verzichten muss nur weil die Wiederherstellung nicht funktioniert. Es ist genau so wie beim Kauf von Autoreifen, die schlecht aufgezogen wurden und dadurch an Luftdruck verlieren. Der Hersteller sagt: Dieses Mal mache ich Ihnen kostenlos Kaugummi drauf aber beim nächsten Mal kostet es.[/quote]
Naja, Virusbefall ist da auch wieder so eine Sache.
Das fällt jaeigentlich in die Kategorie "Eigenverschulden".
Um es mit deinem Reifenbeispiel zu erklären.
Wenn du dir da einen Nagel reinfährst, bezahlt dir das auch niemand oder repariert gar kostenlos. Aus dieser Sicht hat meiner Meinung nach Medion schon mehr getan oder angeboten zu tun als nötig.
Andere würden sagen "Selbst Schuld, nun sieh mal zu..."

Ich glaube gerade dieser "Überservice" hatte Medion auch in die Kriese geführt.
Mein Bruder hatte auch mal ein Notebookproblem und sollte es bei Medion einschicken und hat dann ein nagelneues Nachfolgermodell bekommen, obwohl man sagte, daß "möglicherweise" auch ein Virenproblem vorlag, man es aber nicht mit Sicherheit sagen konnte.
Also ich kann selbst nichts negatives über Medion berichten, auch aus beruflicher Sicht, da Plus ja früher die micromaxx-Geräte hatte, welches auch nur Medion's mit anderem Logo waren.



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Re: Aldi, Gewährleistungpflicht, MD95400

Beitrag von HMHM » 07.04.2008, 16:31

Weil auch ich jetzt (wegen Verkaufsabsicht meines Notebooks) das hier lese, kommt meine Reaktion etwas spät.

Aber ich muss auch sagen, ich bin entsetzt darüber, wie sehr hier die Meinung von Medion vertreten und verteidigt wird.

Wenn ich eine Wiederherstellungs-DVD erhalte, gehe ich natürlich davon aus, dass diese auch genau das kann, was sie können soll. Nämlich das System wiederherstellen.

Abstrus, darüber zu diskutieren, wer es schuld ist, dass die Wiederherstellung notwendig ist. Sind die meisten hier Mitarbeiter von Medion?

Im Übrigen: Die vielen Probleme, die man insgesmat mit Medion mittlerweile hat, führen dazu, dass man dieser Firma schlichtweg den Rücken kehrt. Und dann ist der Sieg von Medion im Einzelfall der Beginn der Niederlage als Unternhemen. Und das zeigt sich ja schon sehr deutlich.



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Re: Aldi, Gewährleistungpflicht, MD95400

Beitrag von NOMINATOR » 07.04.2008, 17:02

HMHM schrieb:
-------------------------------------------------------
> Sind die meisten hier Mitarbeiter von Medion?

Nö, wir hatten zwar mal zwei Medion-Mitarbeiter hier, die ab und an vorbeigeschaut haben, aber die dürften inzwischen auch den 'Sparmaßnahmen' Medions zum Opfer gefallen sein [;)] - da deren Argumentation aber zu medionlastig war, ist das wohl ohnehin besser ...

>
> Im Übrigen: Die vielen Probleme, die man insgesmat
> mit Medion mittlerweile hat, führen dazu, dass man
> dieser Firma schlichtweg den Rücken kehrt.

Na, wenn das die Erkenntnis ist, die du aus deinen Erfahrungen mit Medion gewonnen hast, ist das doch schon mal nicht schlecht. Aus Schaden wird man klug - und, bevor du dich das nächste Mal auf Medion einlässt, wirst du sicher alle Alternativen etwas genauer prüfen, evtl. sogar nach der Prüfung ganz davon Abstand nehmen, Medion in die engere Auswahl zu nehmen, denn der Preis ist nicht alles! Es kommt auf das System als Ganzes an...


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Re: Aldi, Gewährleistungpflicht, MD95400

Beitrag von HMHM » 08.04.2008, 09:25

NOMINATOR schrieb:
-------------------------------------------------------
> > Na, wenn das die Erkenntnis ist, die du aus deinen
> Erfahrungen mit Medion gewonnen hast, ist das doch
> schon mal nicht schlecht. Aus Schaden wird man
> klug - und, bevor du dich das nächste Mal auf
> Medion einlässt, wirst du sicher alle Alternativen
> etwas genauer prüfen, evtl. sogar nach der Prüfung
> ganz davon Abstand nehmen, Medion in die engere
> Auswahl zu nehmen, denn der Preis ist nicht alles!
> Es kommt auf das System als Ganzes an...


Das ist eine Erkenntnis aus vielen Ärgernissen mit Medion. So schnell kommt mir kein neues Gerät mehr aus dem Hause Medion ins Haus.
Der Service dort ist unter aller Kanone.



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Re: Aldi, Gewährleistungpflicht, MD95400

Beitrag von Corvuscorax » 29.04.2008, 10:19

NOMINATOR schrieb:
-------------------------------------------------------
> HMHM schrieb:
> --------------------------------------------------
> -----
> > Sind die meisten hier Mitarbeiter von Medion?
>
> Nö, wir hatten zwar mal zwei Medion-Mitarbeiter
> hier, die ab und an vorbeigeschaut haben, aber die
> dürften inzwischen auch den 'Sparmaßnahmen'
> Medions zum Opfer gefallen sein [;)] - da deren
> Argumentation aber zu medionlastig war, ist das
> wohl ohnehin besser ...

Nein sind sie nicht.


MfG

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