Den Bon verloren, das war´s?
Re: Den Bon verloren, das war´s?
Als Kaufnachweis gilt auch der Kontoausdruck (mit dem Preis der Ware, Kaufdatum).
Re: Den Bon verloren, das war´s?
Ich wollt mal fragen ob der Kassenbeleg alleine auch schon reicht um Garantieansprüche zu erheben.
Ich finde nämlich die Gartantiekarte vom TFT nicht mehr.
Vielen Dank
Blade 81
Ich finde nämlich die Gartantiekarte vom TFT nicht mehr.
Vielen Dank
Blade 81
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Re: Den Bon verloren, das war´s?
ja,nur der ist wichtig,da der artikel und das kaufdatum aufgeführt sind !
ein zahlbeleg nicht,da hier nicht der artikel zu erkennen ist,eine garantiekarte nicht,da diese meist nicht ausgefüllt ist und somit auch nicht das kaufdatum belegt ist.
ein zahlbeleg nicht,da hier nicht der artikel zu erkennen ist,eine garantiekarte nicht,da diese meist nicht ausgefüllt ist und somit auch nicht das kaufdatum belegt ist.
Re: Den Bon verloren, das war´s?
Genau, der Hersteller will einfach nur einen Nachweis, daß du das Gerät gekauft hast.
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