Talkline /eteleon 2009: Unzulässiger SIM-Pfand (+Nichtnutzungsgebühr weiter unten)

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Re: Talkline /eteleon 2009: Unzulässiger SIM-Pfand (+Nichtnutzungsgebühr weiter unten)

von traut » 03.06.2013, 07:00

Ist ja nett - aber wenn du das mehrfach schreibst, dann verliert das doch an Neuigkeitswert. Und wenn's schon seit fast einem Jahr rechtskräftig ist, dann ist's auch nicht wirklich ganz so brandeilig...

Re: Talkline /eteleon 2009: Unzulässiger SIM-Pfand (+Nichtnutzungsgebühr weiter unten)

von batzi » 02.06.2013, 23:03

durch urteil des LG LG Kiel vom 29.11.11 zu Talkline 'Vario 50', SIM-Pfand + Nichtnutzungsgebühr, wurde die Erhebung der nichtnutzungsgebühr und des sim-pfands für rechtswidrig erklärt. die Berufung von mobilcom-debitel dagegen wurde am 3.7.2012 zurückgewiesen. das urteil ist daher seit 3.7.2012 rechtskräftig, Urteil des OLG Schleswig-Holstein vom 3.7.2012, Az. 2 U 11/12.

Talkline - SIM-Pfand +Nichtnutzungsgebühr unzulässig?

von batzi » 08.03.2012, 00:32

Verbraucher­zentrale Bundesverband e.V. antwortete sofort und legte das urteil bei:

"vzbv ./. mobilcom-debitel GmbH
Unser Zeichen: A 8704-26
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Gegenseite ist vor dem Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht - 2 U 12/11 - in Berufung gegangen. Termin zur Verhandlung wurde noch nicht anberaumt."

--------------------------------------------

meine antwort hierauf:

vielen Dank für ihre schnelle Antwort und die Überlassung des Urteils des LG Kiel. Hätten sie Einwände gegen eine Veröffentlichung des Urteils in dem Thread, dessen URL ich ihnen geschrieben habe, oder an anderer Stelle im Forum discountfan.de?

Gegen das SIM-'Pfand' ließe sich wohl auch einwenden, dass dem Nutzer nicht möglich ist, seine gespeicherten Daten unwiederherstellbar vor der Rücksendung zu löschen, zumindest, wenn er über kein Lesegerät und entsprechende Software verfügt (soweit es derartige gibt).

Denken Sie, dass mobilcom-debitel nur Zeit gewinnen will?

Im Verfahren wird ja zur Sache vermutlich nichts weiter vorgetragen. Dennoch kann eine Entscheidung ja noch lange auf sich warten lassen und der wirtschaftliche Vorteil der Berufungsklägerin könnte deren Prozesskosten übersteigen (wenn nicht das OLG so schnell ist, wie das LG bei der Zustellung des schriftlichen Urteils; bereits nach nur zwei Wochen nach der mündlichen Verhandlung!).

Ist es für aktuell Betroffene sinnvoll, zu versuchen, mobilcom-debitel eine Gleichbehandlungsvereinbarung zu entlocken? Mein aktueller, bis 23.5.13 laufender und von mir kaum genutzter Vertrag 'Clever Flex Plus Vodafone' sieht dieselbe Nichtnutzungsgebühr und dasselbe SIM-'Pfand' vor wie der von ihnen angegriffene Tarif 'Vario 50/Varia50 SMS T-Mobile'.

Solange das Berufungsverfahren läuft (Revision zulässig?) verhält man sich ja wohl besser 'vertragstreu'. Oder sollte eine Feststellungsklage ins Auge gefasst werden (zulässig?)?

Re: Talkline /eteleon 2009: Unzulässiger SIM-Pfand (+Nichtnutzungsgebühr weiter unten)

von batzi » 06.03.2012, 21:13

[quote="Georg Windisch"]
Das Urteil des Landgerichts ist ja nicht allgemeingültig.[/quote]

ich schrieb gerade an Verbraucher­zentrale Bundesverband:

"Die Internetplattform teltarif.de berichtete vor einiger Zeit über ein Urteil des LG Kiel vom 29.11.2011 in Sachen Verbraucher­zentrale Bundesverband (vzbv) ./. Mobilfunk­sparte der freenet AG (Az.: 2 O 136/11), das zur Berichtszeit noch nicht rechtskräftig war.

Liegt dies Urteil nunmehr schriftlich vor? Wurde es Rechtskräftig? Ist die Firmengruppe Mobilcom/Debitel/Talkline von dem Urteil betroffen?

Talkline fordert nach wie vor SIM-Pfand und Nichtnutzungsgebühr und schrieb mir auf Anfrage am 9.2.12:
"Gerne haben wir den Vorgang bezüglich der Nichtnutzungsgebühr sowie SIM-Karten-Pfand geprüft und teilen mit, dass wir weiterhin davon ausgehen, dass die entsprechenden Regelungen korrekt vereinbart worden sind. Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig.

Vgl dazu:
"Talkline /eteleon 2009: Unzulässiger SIM-Pfand +Nichtnutzungsgebühr"
www.discountfan.de/forumneu/read.php?7,228292

Re: Talkline /eteleon 2009: Unzulässiger SIM-Pfand (+Nichtnutzungsgebühr weiter unten)

von Georg Windisch » 06.03.2012, 17:36

Mein Vertrag endet am 30.04.12. Auf Anfrage erhielt ich folgende Antwort:

[quote]
Die SIM-Karte, die Sie bei Vertragsabschluss von uns erhalten haben, bleibt gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen Eigentum der Talkline und wird nach Vertragsende mit 9,95 € in Rechnung gestellt.

Senden Sie uns die Mobilfunk-Karte bereits vor der Erstellung der Schlussrechnung zu, wird die Mobilfunk-Kartengebühr selbstverständlich nicht erhoben[/quote]

Scheint also keine einheitliche Linie zu geben, bzw. die (berechtigte) Hoffunung das nicht Jeder wegen 10 Euro klagt (Das Urteil des Landgerichts ist ja nicht allgemeingültig).

Talkline /eteleon: Unzulässiges SIM-Pfand [+ Nichtnutzungsgebühr]

von batzi » 03.03.2012, 14:48

[quote=batzi]
talkline antwortete 10.1.12:
"...
Gern bestätigen wir Ihnen , dass wir von der Berechnung der SIM-Karten-Gebühr absehen, bitten Sie aber trotzdem, diese an uns zurück zu senden.
..."[/quote]

der vorgang landete bei talkline/mobilcom in deren rechtsabteilung und von da schrieb man mir am 9.2.12 erstaunliches:

"Gerne haben wir den Vorgang bezüglich der Nichtnutzungsgebühr sowie SIM-Karten-Pfand geprüft und teilen mit, dass wir weiterhin davon ausgehen, dass die entsprechenden Regelungen korrekt vereinbart worden sind. Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig"

die rechtsmittelfrist bei urteilen (mündlich) beginnt erst, wenn sie schriftlich vorliegen. das kann bis zu 6 monaten dauern. deshalb werde ich im frühjahr bei mobilcom anfragen, ob das urteil rechtskräftig geworden ist und welche haltung sie mittlerweile einnehmen. solange werde ich meine 4 sim-karten monatlich 1x im rahmen des freikontingents nutzen. daran zerbreche ich nicht.
ich werde berichten.


@ ww:
ändere doch bitte in deinem ersten posting den threadtitel in
Talkline /eteleon: Unzulässiges SIM-Pfand [+ Nichtnutzungsgebühr]
- damit nachfolgende generationen beim lesen des titels das richtige innerlich abspeichern.

Re: Talkline /eteleon 2009: Unzulässiger SIM-Pfand

von WW » 03.03.2012, 00:22

Hallo,
wie auf die Mail vor Wochen geantwortet und drei Beiträge weiter höher zu lesen, ist alles im grünen Bereich. Talkline hat die 10 Euronen wieder umgehend überwiesen. Fall erledigt.

Danke für die Unterstützung!

Re: Talkline /eteleon 2009: Unzulässiger SIM-Pfand

von eteleon09 » 02.03.2012, 15:41

Hallo lieber User WW,

wie bereits per Mail mitgeteilt, prüfen wir gerne Ihr Anliegen und werden uns mit Talkline in Verbindung setzen. Sie werden in Kürze nochmals von uns per Mail kontaktiert.


Viele Grüße,
Ihr eteleon-Team

Re: Talkline /eteleon 2009: Unzulässiger SIM-Pfand

von kurlekurl » 26.02.2012, 19:51

wie ist es bei simply. Die verlangen anscheinend auch Kartenpfand in Höhe von knapp 30.-

Re: Talkline /eteleon 2009: Unzulässiger SIM-Pfand

von WW » 01.02.2012, 23:11

UPDATE des UPDATEs:
Habe dem erneuten Lastschrift einzug (über die 10€ Rücklastschriftgebühr, s.o.) erst einmal per Fax widersprochen und talkline eine 14-tägige Frist gesetzt, das Geld wieder rückzuüberweisen (bevor ich erneut rückgebucht hätte).
Und ich muss sagen, sie haben nach 2 Tagen freundlich reagiert und nicht nur eine Gutschrift, sondern auch eine Überweisung der 10 Euronen angekündigt.

Von daher hat es gewirkt und alles ist wieder im Lot - aufpassen sollte der Kunde daher immer,

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