von batzi » 08.03.2012, 00:32
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. antwortete sofort und legte das urteil bei:
"vzbv ./. mobilcom-debitel GmbH
Unser Zeichen: A 8704-26
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Gegenseite ist vor dem Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht - 2 U 12/11 - in Berufung gegangen. Termin zur Verhandlung wurde noch nicht anberaumt."
--------------------------------------------
meine antwort hierauf:
vielen Dank für ihre schnelle Antwort und die Überlassung des Urteils des LG Kiel. Hätten sie Einwände gegen eine Veröffentlichung des Urteils in dem Thread, dessen URL ich ihnen geschrieben habe, oder an anderer Stelle im Forum discountfan.de?
Gegen das SIM-'Pfand' ließe sich wohl auch einwenden, dass dem Nutzer nicht möglich ist, seine gespeicherten Daten unwiederherstellbar vor der Rücksendung zu löschen, zumindest, wenn er über kein Lesegerät und entsprechende Software verfügt (soweit es derartige gibt).
Denken Sie, dass mobilcom-debitel nur Zeit gewinnen will?
Im Verfahren wird ja zur Sache vermutlich nichts weiter vorgetragen. Dennoch kann eine Entscheidung ja noch lange auf sich warten lassen und der wirtschaftliche Vorteil der Berufungsklägerin könnte deren Prozesskosten übersteigen (wenn nicht das OLG so schnell ist, wie das LG bei der Zustellung des schriftlichen Urteils; bereits nach nur zwei Wochen nach der mündlichen Verhandlung!).
Ist es für aktuell Betroffene sinnvoll, zu versuchen, mobilcom-debitel eine Gleichbehandlungsvereinbarung zu entlocken? Mein aktueller, bis 23.5.13 laufender und von mir kaum genutzter Vertrag 'Clever Flex Plus Vodafone' sieht dieselbe Nichtnutzungsgebühr und dasselbe SIM-'Pfand' vor wie der von ihnen angegriffene Tarif 'Vario 50/Varia50 SMS T-Mobile'.
Solange das Berufungsverfahren läuft (Revision zulässig?) verhält man sich ja wohl besser 'vertragstreu'. Oder sollte eine Feststellungsklage ins Auge gefasst werden (zulässig?)?
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. antwortete sofort und legte das urteil bei:
"vzbv ./. mobilcom-debitel GmbH
Unser Zeichen: A 8704-26
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Gegenseite ist vor dem Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht - 2 U 12/11 - in Berufung gegangen. Termin zur Verhandlung wurde noch nicht anberaumt."
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meine antwort hierauf:
vielen Dank für ihre schnelle Antwort und die Überlassung des Urteils des LG Kiel. Hätten sie Einwände gegen eine Veröffentlichung des Urteils in dem Thread, dessen URL ich ihnen geschrieben habe, oder an anderer Stelle im Forum discountfan.de?
Gegen das SIM-'Pfand' ließe sich wohl auch einwenden, dass dem Nutzer nicht möglich ist, seine gespeicherten Daten unwiederherstellbar vor der Rücksendung zu löschen, zumindest, wenn er über kein Lesegerät und entsprechende Software verfügt (soweit es derartige gibt).
Denken Sie, dass mobilcom-debitel nur Zeit gewinnen will?
Im Verfahren wird ja zur Sache vermutlich nichts weiter vorgetragen. Dennoch kann eine Entscheidung ja noch lange auf sich warten lassen und der wirtschaftliche Vorteil der Berufungsklägerin könnte deren Prozesskosten übersteigen (wenn nicht das OLG so schnell ist, wie das LG bei der Zustellung des schriftlichen Urteils; bereits nach nur zwei Wochen nach der mündlichen Verhandlung!).
Ist es für aktuell Betroffene sinnvoll, zu versuchen, mobilcom-debitel eine Gleichbehandlungsvereinbarung zu entlocken? Mein aktueller, bis 23.5.13 laufender und von mir kaum genutzter Vertrag 'Clever Flex Plus Vodafone' sieht dieselbe Nichtnutzungsgebühr und dasselbe SIM-'Pfand' vor wie der von ihnen angegriffene Tarif 'Vario 50/Varia50 SMS T-Mobile'.
Solange das Berufungsverfahren läuft (Revision zulässig?) verhält man sich ja wohl besser 'vertragstreu'. Oder sollte eine Feststellungsklage ins Auge gefasst werden (zulässig?)?