von Berndsoundso » 22.01.2012, 21:58
[quote=Kenny007]
@traut,
Zitat.."Zu Deinem Problem mit der im Voraus berechneten Grundgebühr(en) kann ich Dir nur mitteilen das dies durchaus legitim ist und keiner Zustimmungspflicht Bedarf. Hier ändert sich ja nicht die Höhe der Gebühren sondern lediglich der Abbuchungstag. Rein verbrauchsabhängige Beträge werden ja entsprechend rückwirkend von 01.-Monatsende berechnet. Eine Wohnraummiete wird auch im Voraus erhoben!..."
Also... ( ich muß mich ziemlich zusammenreißen.. ) - WAS BITTE ist denn DAS für eine Begründung, Kenny007 ???? Wenn Du das immer so machst, dann wünsch ich Dir schon mal "Alles Gute"!
Durchaus legitim ist es, die AGBs zu lesen, und dort - da hat traut() auch völlig Recht, wenn Sie den Punkt 4 der AGB anführt - steht was Anderes. Und wenn Du diesen NICHT liest, dann solltest Du Deine Ratschläge ein "wenig" reduzieren... vor Allem, wenn Sie zum Nachteil des Fragestellers gereichen..!
Aus einem Schreiben, das heute an "Talkline"& Co. rausging:
Im Punkt 4.1. Ihrer AGB haben Sie festgeschrieben, ...“ Die Rechnungsstellung durch debitel erfolgt grundsätzlich monatlich über die debitel Online-Rechnung “.. , ansonsten ist darin lediglich von „verzögerten Abrechnungen“ und Abweichungen der Rechnungslegung bei Rechnungsbeträgen kleiner 15€/ monatl. die Rede – nicht aber von Vorausberechnungen, wie dies im Falle der Rechnung XXXXXX, vom 14.06.2011 der Fall ist.
Da ich dieser Änderung auch fristgerecht widersprochen habe, sind die in Rechnung gestellten Mehrkosten schon deshalb nicht Rechtens.
Zusätzlich haften Sie gemäß Punkt 17.1. b) Ihrer AGB mit Schadensersatz, … bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, hier Kardinalspflicht definiert als ...“ solche grundlegenden Pflichten, die ...“ massgeblich für den Vertragsabschluß des Kunden waren....also auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen durfte “.
Somit besteht nicht der geringste Zweifel, daß die von Ihnen vorgenommene Änderung der Abrechnungsmodifikationen mit Rechnung XXXXXX meiner Zustimmung bedurft hätte.
Einer rechtlichen Prüfung meines Standpunktes im Zuge der gerichtlichen Beitreibung der von mir nicht anerkannten Mehrkosten sehe ich daher gelassen entgegen – falls Sie sich die Mühe machen wollen.
..................................................
Ich werde die Sache jetzt über die VZBV mal etwas "befeuern"- wolln doch mal sehen,ob Frechheit immer siegt ( Talkline ). SO EINFACH MAL DEN MONATSUMSATZ verdoppeln, wie mit der Vorausberechnung... wenn das JEDER so machen würde... NA GUT NACHT !
Traut (): GIB NICHT AUF, bleib dran !! Wenn wir auf unser Schreiben eine Antwort haben, poste ich diese hier.[;)]
[b][/b][quote=Kenny007]
@traut,
Zitat.."Zu Deinem Problem mit der im Voraus berechneten Grundgebühr(en) kann ich Dir nur mitteilen das dies durchaus legitim ist und keiner Zustimmungspflicht Bedarf. Hier ändert sich ja nicht die Höhe der Gebühren sondern lediglich der Abbuchungstag. Rein verbrauchsabhängige Beträge werden ja entsprechend rückwirkend von 01.-Monatsende berechnet. Eine Wohnraummiete wird auch im Voraus erhoben!..."
Also... ( ich muß mich ziemlich zusammenreißen.. ) - WAS BITTE ist denn DAS für eine Begründung, Kenny007 ???? Wenn Du das immer so machst, dann wünsch ich Dir schon mal "Alles Gute"!
Durchaus legitim ist es, die AGBs zu lesen, und dort - da hat traut() auch völlig Recht, wenn Sie den Punkt 4 der AGB anführt - steht was Anderes. Und wenn Du diesen NICHT liest, dann solltest Du Deine Ratschläge ein "wenig" reduzieren... vor Allem, wenn Sie zum Nachteil des Fragestellers gereichen..!
Aus einem Schreiben, das heute an "Talkline"& Co. rausging:
Im Punkt 4.1. Ihrer AGB haben Sie festgeschrieben, ...“ Die Rechnungsstellung durch debitel erfolgt grundsätzlich monatlich über die debitel Online-Rechnung “.. , ansonsten ist darin lediglich von „verzögerten Abrechnungen“ und Abweichungen der Rechnungslegung bei Rechnungsbeträgen kleiner 15€/ monatl. die Rede – nicht aber von [b]Vorausberechnungen[/b], wie dies im Falle der Rechnung XXXXXX, vom 14.06.2011 der Fall ist.
Da ich dieser Änderung auch fristgerecht widersprochen habe, sind die in Rechnung gestellten Mehrkosten schon deshalb nicht Rechtens.
Zusätzlich haften Sie gemäß Punkt 17.1. b) Ihrer AGB mit Schadensersatz, … bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, hier [i][b]Kardinalspflicht[/b][/i] definiert als ...“ solche grundlegenden Pflichten, die ...“ massgeblich für den Vertragsabschluß des Kunden waren....also auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen durfte “.
Somit besteht nicht der geringste Zweifel, daß die von Ihnen vorgenommene Änderung der Abrechnungsmodifikationen mit Rechnung XXXXXX meiner Zustimmung bedurft hätte.
Einer rechtlichen Prüfung meines Standpunktes im Zuge der gerichtlichen Beitreibung der von mir nicht anerkannten Mehrkosten sehe ich daher gelassen entgegen – falls Sie sich die Mühe machen wollen.
..................................................
Ich werde die Sache jetzt über die VZBV mal etwas "befeuern"- wolln doch mal sehen,ob Frechheit immer siegt ( Talkline ). SO EINFACH MAL DEN MONATSUMSATZ verdoppeln, wie mit der Vorausberechnung... wenn das JEDER so machen würde... NA GUT NACHT !
Traut (): GIB NICHT AUF, bleib dran !! Wenn wir auf unser Schreiben eine Antwort haben, poste ich diese hier.[;)]