Dank erstmal für die vielen Beiträge, insbesondere der vom angehenden Volljuristen tobi5101.
@ kleiner-preis
Das Angebot von Medion mir das Notebook wiederherzustellen habe ich natürlich abgelehnt. Es kann nicht angehen, dass im Falle eines Virusbefalls man auf die Hälfte der Funktionen eines Noteboks verzichten muss nur weil die Wiederherstellung nicht funktioniert. Es ist genau so wie beim Kauf von Autoreifen, die schlecht aufgezogen wurden und dadurch an Luftdruck verlieren. Der Hersteller sagt: Dieses Mal mache ich Ihnen kostenlos Kaugummi drauf aber beim nächsten Mal kostet es.
Allein schon das Angebot das Problem kostenlos zu lösen ist meines Erachtens fast schon ein Schuldgeständnis: Man teilte mir mit, das der gesamte Prozeß der Wiederherstellung komplett überdacht wurde bei der Herausgabe des nächsten Multimedia-Notebooks, mein Modell war das erste dieser Art von Medion und man habe daraus gelernt. Tatsächlich geht das Nachfolgermodell wesentlich einfacher vor, sodass selbst ein versierter Nutzer zur Not ohne die Wiederherstellungs-DVD sein System in Ordnung bringen kann.
@ tobi5101
[quote]Die Beantwortung der Frage, ob die Pflichtverletzung erheblich ist oder nicht, fordert eine umfassende Interessenabwägung[/quote]
Ich sehe die Pflichtverletzung als erheblich an, da das Notebook aus zwei Teilen besteht: Ein Rechner-Betriebssystem auf Windows-Basis und ein Multimedia-System auf Linux-Basis. Der Linux-Teil lässt sich nicht wiederherstellen, womit das Notebook nur zum Teil brauchbar ist. Danke für die tollen Rechtshinweise zum Weiterlesen
[quote]Austausch Ware gegen Geld = Laptop gegen Kaufpreis) und die gezogenen Nutzungen herauszugeben![/quote]
Dieses war mir klar und ein war durchaus kompromißbereit und teilt dies dem Marktleiter von Anfang an mit.
[quote]Ich bin eher der Meinung, daß man nicht vom Kaufvertrag zurücktreten konnte, da die Hauptsache des Kaufvertrags, nämlich der Laptop, fehlerfrei war, und dagegen die Fehlerhaftigkeit der DVD, wegen der die System-Wiederherstellung unmöglich war (und ob das wirklich an der DVD lag, ist die Frage), nicht erheblich ins Gewicht fällt. [/quote]
Ich kann nicht mit Sicherheit sagen, ob der Laptop in Ordnung war. Ich vermute auch fast, dass es mit am Bios-Update liegen könnte, das nicht im Einklang mit der System-wiederherstellung gemacht wurde. Das Bios-Update habe ich nach etwa einem Jahr durchgeführt und vermute, dass die Wiederherstellung mit dem alten Bios funktioniert hätte. Alles andere habe ich nämlich selbst und mit den Technikern versucht zu lösen. Das ganze System ist nicht ausgereift gewesen und deshalb mangelhaft. Also:
[quote]Ich denke, daß er zutreffend schreibt, daß ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, da das Gerät (und das ist schließlich der Hauptleistungsgegenstand des Kaufvertrags) zur Zeit der Übergabe durch Aldi fehlerfrei war[/quote]
Ich glaube nicht, dass das Gerät fehlerfrei war.
@ questionmark
Dein Beitrag wirft bei mir große "Fragezeichen" auf:
[quote]man hätte ja auch über die recovery cd eine manuelle installation des systems durchführen können,also ist das so sicher nebensächlich.[/quote]
Wie ich bereits in meinem Beitrag erwähnte:
[quote](Es geht nicht um eine Windows Betriebssystem-Wiederherstellung, sondern um das aus zwei Teilen bestehende Linux/Windows-Notebook-System, also Power Cinema multimedia Funktionen des Laptops.[/quote]
Windows wiederherzustellen ist ja bekanntlich ein Klacks. Das mysteriöse Medion Multimedia-System wiederherszustelen jedoch garnicht.
[quote]zumal ja die möglichkeit der wiederherstellung des auslieferungszustandes keine wesentliche oder evtl. noch nicht einmal zugesicherte eigenschaft des gerätes ist. [/quote]
Sehe ich anders: Wenn man ein Multimedia-Laptop verkauft samt Möglichkeit zur Wiederherasellung des Systems, wäre es sehr kurz gedacht davon auszugehen, dass für eine Wiederherstellung kein Bedarf bestehen würde. Bei Virusbefall bis hin zur
MBR-Ebene oder sogar installieren eines anderen Betriebssystem als Windows (Linux etc.), greift man doch selbstverständlich auf die, genau für diesen Fall ausgedachten Mechanismen (DVD).
[quote]zumal deine vorgehensweise zur lösung des problems auch nicht konstruktiv war.[/quote]
Nur da stimme ich dir voll zu. Heutzutage reicht es eben nicht, brav die Medion Hotline anzurufen und mit allen zuständigen Personen zu sprechen, "konstruktive" Vorschläge etlicher Techniker nachzugehen und sich höflich nach dem Bearbeitungsstand seines Auftrages zu erkundigen. Sich auf die Kompetenz eben dieser Techniker zu verlassen in der Hoffnung, dass sie doch schlauer sind als einem selbst. Sich naiv darauf zu verlassen, dass die Erweiterung der Gewährleistungsfrist 2002 auf zwei Jahren, angeblichen zum Schutz der Verbraucher gedacht, dazu führen würde, dass man im Falle eines bei der Auslieferung bestehenden Mängels der Verkäufer eines globalen Konzerns anstandlos dem Kunden entgegen kommen würde.
Leute, die ähnliche Erfahrungen gemacht haben wie meine wissen, dass man quasi sofort mit einem Anwalt drohen muss, ehe man sich Gehör verschafft, oder eine Verbrauchersendung einschalten muss in der Hoffnung, dass der konzern öffentlich blamiert wird. Deshalb habe ich mitunter meine Erfahrung hier mitteilen wollen, um Anderen mal zu zeigen wie leicht es so kommem kann und festzustellen, dass die Erweiterung der Gewährleistungspflicht der Händler inklusive das Beibehalten der Beweislast des Käufers absolut lächerlich ist. Gewährleistungspflicht beträgt nämlich in solchen Fällen weiterhin 6 Monate. Es sein denn der Käufer kann durch ein Wunder einen Mangel beweisen.
Danke ihr Lieben für die Meinungen. Vielleicht lag es an meiner abgekürzten Beschreibung des Sachverhalts, aber ich hatte schon etwas mehr Verständnis erwartet. Bin gespannt auf weitere Beiträge
Euer Plonker
Dank erstmal für die vielen Beiträge, insbesondere der vom angehenden Volljuristen tobi5101.
@ kleiner-preis
Das Angebot von Medion mir das Notebook wiederherzustellen habe ich natürlich abgelehnt. Es kann nicht angehen, dass im Falle eines Virusbefalls man auf die Hälfte der Funktionen eines Noteboks verzichten muss nur weil die Wiederherstellung nicht funktioniert. Es ist genau so wie beim Kauf von Autoreifen, die schlecht aufgezogen wurden und dadurch an Luftdruck verlieren. Der Hersteller sagt: Dieses Mal mache ich Ihnen kostenlos Kaugummi drauf aber beim nächsten Mal kostet es.
Allein schon das Angebot das Problem kostenlos zu lösen ist meines Erachtens fast schon ein Schuldgeständnis: Man teilte mir mit, das der gesamte Prozeß der Wiederherstellung komplett überdacht wurde bei der Herausgabe des nächsten Multimedia-Notebooks, mein Modell war das erste dieser Art von Medion und man habe daraus gelernt. Tatsächlich geht das Nachfolgermodell wesentlich einfacher vor, sodass selbst ein versierter Nutzer zur Not ohne die Wiederherstellungs-DVD sein System in Ordnung bringen kann.
@ tobi5101
[quote]Die Beantwortung der Frage, ob die Pflichtverletzung erheblich ist oder nicht, fordert eine umfassende Interessenabwägung[/quote]
Ich sehe die Pflichtverletzung als erheblich an, da das Notebook aus zwei Teilen besteht: Ein Rechner-Betriebssystem auf Windows-Basis und ein Multimedia-System auf Linux-Basis. Der Linux-Teil lässt sich nicht wiederherstellen, womit das Notebook nur zum Teil brauchbar ist. Danke für die tollen Rechtshinweise zum Weiterlesen :-)
[quote]Austausch Ware gegen Geld = Laptop gegen Kaufpreis) und die gezogenen Nutzungen herauszugeben![/quote]
Dieses war mir klar und ein war durchaus kompromißbereit und teilt dies dem Marktleiter von Anfang an mit.
[quote]Ich bin eher der Meinung, daß man nicht vom Kaufvertrag zurücktreten konnte, da die Hauptsache des Kaufvertrags, nämlich der Laptop, fehlerfrei war, und dagegen die Fehlerhaftigkeit der DVD, wegen der die System-Wiederherstellung unmöglich war (und ob das wirklich an der DVD lag, ist die Frage), nicht erheblich ins Gewicht fällt. [/quote]
Ich kann nicht mit Sicherheit sagen, ob der Laptop in Ordnung war. Ich vermute auch fast, dass es mit am Bios-Update liegen könnte, das nicht im Einklang mit der System-wiederherstellung gemacht wurde. Das Bios-Update habe ich nach etwa einem Jahr durchgeführt und vermute, dass die Wiederherstellung mit dem alten Bios funktioniert hätte. Alles andere habe ich nämlich selbst und mit den Technikern versucht zu lösen. Das ganze System ist nicht ausgereift gewesen und deshalb mangelhaft. Also:
[quote]Ich denke, daß er zutreffend schreibt, daß ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, da das Gerät (und das ist schließlich der Hauptleistungsgegenstand des Kaufvertrags) zur Zeit der Übergabe durch Aldi fehlerfrei war[/quote]
Ich glaube nicht, dass das Gerät fehlerfrei war.
@ questionmark
Dein Beitrag wirft bei mir große "Fragezeichen" auf:
[quote]man hätte ja auch über die recovery cd eine manuelle installation des systems durchführen können,also ist das so sicher nebensächlich.[/quote]
Wie ich bereits in meinem Beitrag erwähnte:
[quote](Es geht nicht um eine Windows Betriebssystem-Wiederherstellung, sondern um das aus zwei Teilen bestehende Linux/Windows-Notebook-System, also Power Cinema multimedia Funktionen des Laptops.[/quote]
Windows wiederherzustellen ist ja bekanntlich ein Klacks. Das mysteriöse Medion Multimedia-System wiederherszustelen jedoch garnicht.
[quote]zumal ja die möglichkeit der wiederherstellung des auslieferungszustandes keine wesentliche oder evtl. noch nicht einmal zugesicherte eigenschaft des gerätes ist. [/quote]
Sehe ich anders: Wenn man ein Multimedia-Laptop verkauft samt Möglichkeit zur Wiederherasellung des Systems, wäre es sehr kurz gedacht davon auszugehen, dass für eine Wiederherstellung kein Bedarf bestehen würde. Bei Virusbefall bis hin zur [url=http://de.wikipedia.org/wiki/Mbr]MBR-Ebene[/url] oder sogar installieren eines anderen Betriebssystem als Windows (Linux etc.), greift man doch selbstverständlich auf die, genau für diesen Fall ausgedachten Mechanismen (DVD).
[quote]zumal deine vorgehensweise zur lösung des problems auch nicht konstruktiv war.[/quote]
Nur da stimme ich dir voll zu. Heutzutage reicht es eben nicht, brav die Medion Hotline anzurufen und mit allen zuständigen Personen zu sprechen, "konstruktive" Vorschläge etlicher Techniker nachzugehen und sich höflich nach dem Bearbeitungsstand seines Auftrages zu erkundigen. Sich auf die Kompetenz eben dieser Techniker zu verlassen in der Hoffnung, dass sie doch schlauer sind als einem selbst. Sich naiv darauf zu verlassen, dass die Erweiterung der Gewährleistungsfrist 2002 auf zwei Jahren, angeblichen zum Schutz der Verbraucher gedacht, dazu führen würde, dass man im Falle eines bei der Auslieferung bestehenden Mängels der Verkäufer eines globalen Konzerns anstandlos dem Kunden entgegen kommen würde.
Leute, die ähnliche Erfahrungen gemacht haben wie meine wissen, dass man quasi sofort mit einem Anwalt drohen muss, ehe man sich Gehör verschafft, oder eine Verbrauchersendung einschalten muss in der Hoffnung, dass der konzern öffentlich blamiert wird. Deshalb habe ich mitunter meine Erfahrung hier mitteilen wollen, um Anderen mal zu zeigen wie leicht es so kommem kann und festzustellen, dass die Erweiterung der Gewährleistungspflicht der Händler inklusive das Beibehalten der Beweislast des Käufers absolut lächerlich ist. Gewährleistungspflicht beträgt nämlich in solchen Fällen weiterhin 6 Monate. Es sein denn der Käufer kann durch ein Wunder einen Mangel beweisen.
Danke ihr Lieben für die Meinungen. Vielleicht lag es an meiner abgekürzten Beschreibung des Sachverhalts, aber ich hatte schon etwas mehr Verständnis erwartet. Bin gespannt auf weitere Beiträge :-)
Euer Plonker