Aldi, Gewährleistungpflicht, MD95400

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Re: Aldi, Gewährleistungpflicht, MD95400

von questionmark » 22.05.2008, 13:07

dazu auch :

http://www.discountfan.de/forumneu/read ... msg-183076

da aber das kernprodukt nicht defekt war,sondern nur die installation,wirst du hier mit einem rüccktritt vom kaufvertrag nicht durchkommen. allerdings hast du ein anrecht auf eine einwandfreie installations cd (dies muss nur ein nacktes windows sein,das reicht,die wiederherstellungsfunktion ist ein goodie seitens medion,darauf hast du keinen anspruch).
wenn jeder wegen solcher banalen dinge mit seinem rücktritt durchkommen würde,gäbe es demnächst kaum noch fachhändler...

Re: Aldi, Gewährleistungpflicht, MD95400

von tobi5101 » 16.05.2008, 17:21

HMHM schrieb:
-------------------------------------------------------

> Aber ich muss auch sagen, ich bin entsetzt
> darüber, wie sehr hier die Meinung von Medion
> vertreten und verteidigt wird.


Ich will nur mal kurz ergänzen, daß ich übrigens mit Medion nix zu tun habe. Ich hab nicht mit Absicht die Meinung von irgendwem vertreten. Als ich letztes Jahr den Beitrag oben schrieb (gewissermaßen als kleine Übung vor dem mündlichen Examen), hab ich mich bemüht, strikt am Gesetz orientiert eine fundierte juristische Einschätzung zu plonkers Problem zu geben. Er hatte ja zu Meinungen aufgerufen, und ich hab keine andere als meine eigene geschrieben.

Bin übrigens seit ein paar Monaten Rechtsanwalt und damit "unabhängiges Organ der Rechtspflege". An der juristischen Einschätzung in meinem Beitrag vom letzten Jahr halte ich fest (abgesehen davon, daß seit dem Quelle-Urteil des EuGH die Regelung im BGB über die Pflicht zum Wertersatz nun als europarechtswidrig und damit überholt anzusehen sein dürfte).

Mich würde allerdings sehr interessieren, wie es eigentlich bei plonker weitergegangen ist. Hat er nun Klage erhoben oder nicht? Wenn Du mal wieder hier vorbeischaust, schreib doch mal.

Re: Aldi, Gewährleistungpflicht, MD95400

von questionmark » 04.05.2008, 11:47

die meistn,die im moment für medion arbeiten könnten wir nicht verstehen,die würden in tschechisch oder polnisch posten...

[img]http://www.cheesebuerger.de/images/smil ... s/c010.gif[/img]

Re: Aldi, Gewährleistungpflicht, MD95400

von NOMINATOR » 29.04.2008, 12:30

Ach ja, du bist ja "freiwillig" gegangen oder so (oder war es doch der Kollege)... will das nicht weiter vertiefen; dass es empfindliche Sparmaßnahmen gab, ist ein offenes Geheimnis. Was dich letzten Endes motiviert hat, ist wohl eher etwas für die Kategorie Haarspaltereien, aber auch gar nicht Thema hier.

Re: Aldi, Gewährleistungpflicht, MD95400

von Corvuscorax » 29.04.2008, 10:19

NOMINATOR schrieb:
-------------------------------------------------------
> HMHM schrieb:
> --------------------------------------------------
> -----
> > Sind die meisten hier Mitarbeiter von Medion?
>
> Nö, wir hatten zwar mal zwei Medion-Mitarbeiter
> hier, die ab und an vorbeigeschaut haben, aber die
> dürften inzwischen auch den 'Sparmaßnahmen'
> Medions zum Opfer gefallen sein [;)] - da deren
> Argumentation aber zu medionlastig war, ist das
> wohl ohnehin besser ...

Nein sind sie nicht.

Re: Aldi, Gewährleistungpflicht, MD95400

von HMHM » 08.04.2008, 09:25

NOMINATOR schrieb:
-------------------------------------------------------
> > Na, wenn das die Erkenntnis ist, die du aus deinen
> Erfahrungen mit Medion gewonnen hast, ist das doch
> schon mal nicht schlecht. Aus Schaden wird man
> klug - und, bevor du dich das nächste Mal auf
> Medion einlässt, wirst du sicher alle Alternativen
> etwas genauer prüfen, evtl. sogar nach der Prüfung
> ganz davon Abstand nehmen, Medion in die engere
> Auswahl zu nehmen, denn der Preis ist nicht alles!
> Es kommt auf das System als Ganzes an...


Das ist eine Erkenntnis aus vielen Ärgernissen mit Medion. So schnell kommt mir kein neues Gerät mehr aus dem Hause Medion ins Haus.
Der Service dort ist unter aller Kanone.

Re: Aldi, Gewährleistungpflicht, MD95400

von NOMINATOR » 07.04.2008, 17:02

HMHM schrieb:
-------------------------------------------------------
> Sind die meisten hier Mitarbeiter von Medion?

Nö, wir hatten zwar mal zwei Medion-Mitarbeiter hier, die ab und an vorbeigeschaut haben, aber die dürften inzwischen auch den 'Sparmaßnahmen' Medions zum Opfer gefallen sein [;)] - da deren Argumentation aber zu medionlastig war, ist das wohl ohnehin besser ...

>
> Im Übrigen: Die vielen Probleme, die man insgesmat
> mit Medion mittlerweile hat, führen dazu, dass man
> dieser Firma schlichtweg den Rücken kehrt.

Na, wenn das die Erkenntnis ist, die du aus deinen Erfahrungen mit Medion gewonnen hast, ist das doch schon mal nicht schlecht. Aus Schaden wird man klug - und, bevor du dich das nächste Mal auf Medion einlässt, wirst du sicher alle Alternativen etwas genauer prüfen, evtl. sogar nach der Prüfung ganz davon Abstand nehmen, Medion in die engere Auswahl zu nehmen, denn der Preis ist nicht alles! Es kommt auf das System als Ganzes an...

Re: Aldi, Gewährleistungpflicht, MD95400

von HMHM » 07.04.2008, 16:31

Weil auch ich jetzt (wegen Verkaufsabsicht meines Notebooks) das hier lese, kommt meine Reaktion etwas spät.

Aber ich muss auch sagen, ich bin entsetzt darüber, wie sehr hier die Meinung von Medion vertreten und verteidigt wird.

Wenn ich eine Wiederherstellungs-DVD erhalte, gehe ich natürlich davon aus, dass diese auch genau das kann, was sie können soll. Nämlich das System wiederherstellen.

Abstrus, darüber zu diskutieren, wer es schuld ist, dass die Wiederherstellung notwendig ist. Sind die meisten hier Mitarbeiter von Medion?

Im Übrigen: Die vielen Probleme, die man insgesmat mit Medion mittlerweile hat, führen dazu, dass man dieser Firma schlichtweg den Rücken kehrt. Und dann ist der Sieg von Medion im Einzelfall der Beginn der Niederlage als Unternhemen. Und das zeigt sich ja schon sehr deutlich.

Re: Aldi, Gewährleistungpflicht, MD95400

von kleiner-preis » 07.04.2007, 10:12

[quote]Es kann nicht angehen, dass im Falle eines Virusbefalls man auf die Hälfte der Funktionen eines Noteboks verzichten muss nur weil die Wiederherstellung nicht funktioniert. Es ist genau so wie beim Kauf von Autoreifen, die schlecht aufgezogen wurden und dadurch an Luftdruck verlieren. Der Hersteller sagt: Dieses Mal mache ich Ihnen kostenlos Kaugummi drauf aber beim nächsten Mal kostet es.[/quote]
Naja, Virusbefall ist da auch wieder so eine Sache.
Das fällt jaeigentlich in die Kategorie "Eigenverschulden".
Um es mit deinem Reifenbeispiel zu erklären.
Wenn du dir da einen Nagel reinfährst, bezahlt dir das auch niemand oder repariert gar kostenlos. Aus dieser Sicht hat meiner Meinung nach Medion schon mehr getan oder angeboten zu tun als nötig.
Andere würden sagen "Selbst Schuld, nun sieh mal zu..."

Ich glaube gerade dieser "Überservice" hatte Medion auch in die Kriese geführt.
Mein Bruder hatte auch mal ein Notebookproblem und sollte es bei Medion einschicken und hat dann ein nagelneues Nachfolgermodell bekommen, obwohl man sagte, daß "möglicherweise" auch ein Virenproblem vorlag, man es aber nicht mit Sicherheit sagen konnte.
Also ich kann selbst nichts negatives über Medion berichten, auch aus beruflicher Sicht, da Plus ja früher die micromaxx-Geräte hatte, welches auch nur Medion's mit anderem Logo waren.

Re: Aldi, Gewährleistungpflicht, MD95400

von plonker » 07.04.2007, 10:01

Dank erstmal für die vielen Beiträge, insbesondere der vom angehenden Volljuristen tobi5101.

@ kleiner-preis
Das Angebot von Medion mir das Notebook wiederherzustellen habe ich natürlich abgelehnt. Es kann nicht angehen, dass im Falle eines Virusbefalls man auf die Hälfte der Funktionen eines Noteboks verzichten muss nur weil die Wiederherstellung nicht funktioniert. Es ist genau so wie beim Kauf von Autoreifen, die schlecht aufgezogen wurden und dadurch an Luftdruck verlieren. Der Hersteller sagt: Dieses Mal mache ich Ihnen kostenlos Kaugummi drauf aber beim nächsten Mal kostet es.
Allein schon das Angebot das Problem kostenlos zu lösen ist meines Erachtens fast schon ein Schuldgeständnis: Man teilte mir mit, das der gesamte Prozeß der Wiederherstellung komplett überdacht wurde bei der Herausgabe des nächsten Multimedia-Notebooks, mein Modell war das erste dieser Art von Medion und man habe daraus gelernt. Tatsächlich geht das Nachfolgermodell wesentlich einfacher vor, sodass selbst ein versierter Nutzer zur Not ohne die Wiederherstellungs-DVD sein System in Ordnung bringen kann.

@ tobi5101
[quote]Die Beantwortung der Frage, ob die Pflichtverletzung erheblich ist oder nicht, fordert eine umfassende Interessenabwägung[/quote]
Ich sehe die Pflichtverletzung als erheblich an, da das Notebook aus zwei Teilen besteht: Ein Rechner-Betriebssystem auf Windows-Basis und ein Multimedia-System auf Linux-Basis. Der Linux-Teil lässt sich nicht wiederherstellen, womit das Notebook nur zum Teil brauchbar ist. Danke für die tollen Rechtshinweise zum Weiterlesen :-)

[quote]Austausch Ware gegen Geld = Laptop gegen Kaufpreis) und die gezogenen Nutzungen herauszugeben![/quote]
Dieses war mir klar und ein war durchaus kompromißbereit und teilt dies dem Marktleiter von Anfang an mit.

[quote]Ich bin eher der Meinung, daß man nicht vom Kaufvertrag zurücktreten konnte, da die Hauptsache des Kaufvertrags, nämlich der Laptop, fehlerfrei war, und dagegen die Fehlerhaftigkeit der DVD, wegen der die System-Wiederherstellung unmöglich war (und ob das wirklich an der DVD lag, ist die Frage), nicht erheblich ins Gewicht fällt. [/quote]
Ich kann nicht mit Sicherheit sagen, ob der Laptop in Ordnung war. Ich vermute auch fast, dass es mit am Bios-Update liegen könnte, das nicht im Einklang mit der System-wiederherstellung gemacht wurde. Das Bios-Update habe ich nach etwa einem Jahr durchgeführt und vermute, dass die Wiederherstellung mit dem alten Bios funktioniert hätte. Alles andere habe ich nämlich selbst und mit den Technikern versucht zu lösen. Das ganze System ist nicht ausgereift gewesen und deshalb mangelhaft. Also:
[quote]Ich denke, daß er zutreffend schreibt, daß ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, da das Gerät (und das ist schließlich der Hauptleistungsgegenstand des Kaufvertrags) zur Zeit der Übergabe durch Aldi fehlerfrei war[/quote]
Ich glaube nicht, dass das Gerät fehlerfrei war.

@ questionmark
Dein Beitrag wirft bei mir große "Fragezeichen" auf:
[quote]man hätte ja auch über die recovery cd eine manuelle installation des systems durchführen können,also ist das so sicher nebensächlich.[/quote]
Wie ich bereits in meinem Beitrag erwähnte:
[quote](Es geht nicht um eine Windows Betriebssystem-Wiederherstellung, sondern um das aus zwei Teilen bestehende Linux/Windows-Notebook-System, also Power Cinema multimedia Funktionen des Laptops.[/quote]
Windows wiederherzustellen ist ja bekanntlich ein Klacks. Das mysteriöse Medion Multimedia-System wiederherszustelen jedoch garnicht.

[quote]zumal ja die möglichkeit der wiederherstellung des auslieferungszustandes keine wesentliche oder evtl. noch nicht einmal zugesicherte eigenschaft des gerätes ist. [/quote]
Sehe ich anders: Wenn man ein Multimedia-Laptop verkauft samt Möglichkeit zur Wiederherasellung des Systems, wäre es sehr kurz gedacht davon auszugehen, dass für eine Wiederherstellung kein Bedarf bestehen würde. Bei Virusbefall bis hin zur MBR-Ebene oder sogar installieren eines anderen Betriebssystem als Windows (Linux etc.), greift man doch selbstverständlich auf die, genau für diesen Fall ausgedachten Mechanismen (DVD).

[quote]zumal deine vorgehensweise zur lösung des problems auch nicht konstruktiv war.[/quote]

Nur da stimme ich dir voll zu. Heutzutage reicht es eben nicht, brav die Medion Hotline anzurufen und mit allen zuständigen Personen zu sprechen, "konstruktive" Vorschläge etlicher Techniker nachzugehen und sich höflich nach dem Bearbeitungsstand seines Auftrages zu erkundigen. Sich auf die Kompetenz eben dieser Techniker zu verlassen in der Hoffnung, dass sie doch schlauer sind als einem selbst. Sich naiv darauf zu verlassen, dass die Erweiterung der Gewährleistungsfrist 2002 auf zwei Jahren, angeblichen zum Schutz der Verbraucher gedacht, dazu führen würde, dass man im Falle eines bei der Auslieferung bestehenden Mängels der Verkäufer eines globalen Konzerns anstandlos dem Kunden entgegen kommen würde.
Leute, die ähnliche Erfahrungen gemacht haben wie meine wissen, dass man quasi sofort mit einem Anwalt drohen muss, ehe man sich Gehör verschafft, oder eine Verbrauchersendung einschalten muss in der Hoffnung, dass der konzern öffentlich blamiert wird. Deshalb habe ich mitunter meine Erfahrung hier mitteilen wollen, um Anderen mal zu zeigen wie leicht es so kommem kann und festzustellen, dass die Erweiterung der Gewährleistungspflicht der Händler inklusive das Beibehalten der Beweislast des Käufers absolut lächerlich ist. Gewährleistungspflicht beträgt nämlich in solchen Fällen weiterhin 6 Monate. Es sein denn der Käufer kann durch ein Wunder einen Mangel beweisen.

Danke ihr Lieben für die Meinungen. Vielleicht lag es an meiner abgekürzten Beschreibung des Sachverhalts, aber ich hatte schon etwas mehr Verständnis erwartet. Bin gespannt auf weitere Beiträge :-)
Euer Plonker

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