von kleiner-preis » 21.03.2007, 12:18
Und der Fehler sollte innerhalb der ersten 6 Monate reklamiert, da nur dann davon ausgegangen werden kann, daß das Produkt schon bei der Übergabe fehlerhaft war, auch wenn die Gewähleistung 2 Jahre beträgt. Denn danach wird es schwierig dies nachzuweisen. Geht das Produkt später kaputt springt die Herstellergarantie, sofern vorhanden, ein.
Das heißt: Der Händler muss theoretisch nur für Produkte gerade stehen die mit einem Defekt verkauft wurden, nicht für Geräte die erst später einen Defekt erleiden.
Übersicht
Gewähleistung:
- betrifft Händler
- Dauer: 2 Jahre ab Kauf
- gesetzlich
- für bereits fehlerhafte Ware bei der Übergabe (nach 6 Monaten beweispflichtig)
Garantie:
- betrifft Hersteller
- Dauer: individuell (1, 2, 3 oder mehr Jahre) ab Kauf
- freiwillig
- für Ware, die innerhalb des vom Hersteller garantierten Zeitraumes einen
(Produktions-)Fehler aufweist (kein gewöhlicher Verschleiß)
Rückgabe/Umtausch:
- betrifft Händler
- Dauer: individuell (i.d.R. 14 Tage bis 1 Monat) ab Kauf
- freiwillig
- bei Nichtgefallen fehlerfreier Ware
- Serviceleistung/Kulanz des Händlers > kein Recht des Kunden!
Widerrufsrecht:
- betrifft Händler
- Dauer: 14 Tage ab Erhalt der Ware
- gesetzlich
- für Haustürgeschäfte, Bestellungen per Katalog/Internet
In jedem Fall muss der Kunde den Kauf beim jeweiligen Händler nachweisen können.
Noch Fragen?
Und der Fehler sollte innerhalb der ersten 6 Monate reklamiert, da nur dann davon ausgegangen werden kann, daß das Produkt schon bei der Übergabe fehlerhaft war, auch wenn die Gewähleistung 2 Jahre beträgt. Denn danach wird es schwierig dies nachzuweisen. Geht das Produkt später kaputt springt die Herstellergarantie, sofern vorhanden, ein.
Das heißt: Der Händler muss theoretisch nur für Produkte gerade stehen die mit einem Defekt verkauft wurden, nicht für Geräte die erst später einen Defekt erleiden.
[u]Übersicht[/u]
[u][b]Gewähleistung:[/b][/u]
- betrifft Händler
- Dauer: 2 Jahre ab Kauf
- gesetzlich
- für bereits fehlerhafte Ware bei der Übergabe (nach 6 Monaten beweispflichtig)
[u][b]Garantie:[/b][/u]
- betrifft Hersteller
- Dauer: individuell (1, 2, 3 oder mehr Jahre) ab Kauf
- freiwillig
- für Ware, die innerhalb des vom Hersteller garantierten Zeitraumes einen
(Produktions-)Fehler aufweist (kein gewöhlicher Verschleiß)
[u][b]Rückgabe/Umtausch:[/b][/u]
- betrifft Händler
- Dauer: individuell (i.d.R. 14 Tage bis 1 Monat) ab Kauf
- freiwillig
- bei Nichtgefallen fehlerfreier Ware
- Serviceleistung/Kulanz des Händlers > kein Recht des Kunden!
[u][b]Widerrufsrecht:[/b][/u]
- betrifft Händler
- Dauer: 14 Tage ab Erhalt der Ware
- gesetzlich
- für Haustürgeschäfte, Bestellungen per Katalog/Internet
In jedem Fall muss der Kunde den Kauf beim jeweiligen Händler nachweisen können.
Noch Fragen?