In der aktuellen Werbung für
https://www.discountfan.de/artikel/tech ... i-haus.php findet sich der Kommentar:
Ob die Leuchte eine Zulassung vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat, verrät der Händler nicht – bei vielen in Deutschland verkauften Fahrradleuchten mit Blinkfunktion ist dies beispielsweise nicht der Fall – Kunden sollten den Artikel dann retournieren.
Bei diesem Artikel hier ist offensichtlich klar, dass er ohne Zulassung kommt - erkennbar wäre sie an einer Wellenlinie mit einer K-Nummer ~~~K12345
Ja, diese Taschenlampe hier kommt mit "Strobe". Es fehlt aber auch die erforderliche Akkustands-Warnung.
Die Angabe von 3 W, 150 lm kann man auch beliebig vergessen.
Bei der ungewöhnlich umfangreichen Dokumentation fehlen ein paar wichtige Angaben - z.B. zum genauen LED-Typ. Naja, könnte ohnehin keiner nachprüfen, wenn das gelogen wäre.
Ungewöhnlich genau ist die Angabe der Betriebsspannung: Voltage: 3.6 - 4.81V
Und genau da sollte man sich Sorgen machen, wenn diese Angabe korrekt wäre. Denn schon mit leichter Entladung von Akkus würde deren Spannung unter 3*1.2V fallen, erst recht im Einsatz am Fahrrad bei Kälte. Genau dann würde dieses "Hilfslicht" (mehr ist es nicht) nicht mehr funktionieren.
Überschlagsrechnung für Akkus: 1.2 V, 900 mAh, nutzbare Kapazität 750 mAh:
3 * 1.2 V * 750 mAh = 2.7 Wh.
Stimmen die 3 W Leistung, dann beträgt die mögliche Betriebsdauer bei voller Helligkeit also unter einer Stunde:
2.7 Wh / 3 W = 54 Minuten
AAA-Akkus oder Batterien sind für eine sinnvolle Scheinwerferbeleuchtung einfach zu mickrig. Das reicht nur für ein Rücklicht.
Gekauft habe ich sie trotzdem - zu dem Preis bekommt man selten eine Beleuchtung mit Lenkerklemm-Möglichkeit.
In der aktuellen Werbung für https://www.discountfan.de/artikel/technik_und_haushalt/gamiss-fahrradlicht-q5-mit-140-lumen-fuer-150-euro-frei-haus.php findet sich der Kommentar:
[i]Ob die Leuchte eine Zulassung vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat, verrät der Händler nicht – bei vielen in Deutschland verkauften Fahrradleuchten mit Blinkfunktion ist dies beispielsweise nicht der Fall – Kunden sollten den Artikel dann retournieren.[/i]
Bei diesem Artikel hier ist offensichtlich klar, dass er ohne Zulassung kommt - erkennbar wäre sie an einer Wellenlinie mit einer K-Nummer ~~~K12345
Ja, diese Taschenlampe hier kommt mit "Strobe". Es fehlt aber auch die erforderliche Akkustands-Warnung.
Die Angabe von 3 W, 150 lm kann man auch beliebig vergessen.
Bei der ungewöhnlich umfangreichen Dokumentation fehlen ein paar wichtige Angaben - z.B. zum genauen LED-Typ. Naja, könnte ohnehin keiner nachprüfen, wenn das gelogen wäre.
Ungewöhnlich genau ist die Angabe der Betriebsspannung: Voltage: 3.6 - 4.81V
Und genau da sollte man sich Sorgen machen, wenn diese Angabe korrekt wäre. Denn schon mit leichter Entladung von Akkus würde deren Spannung unter 3*1.2V fallen, erst recht im Einsatz am Fahrrad bei Kälte. Genau dann würde dieses "Hilfslicht" (mehr ist es nicht) nicht mehr funktionieren.
Überschlagsrechnung für Akkus: 1.2 V, 900 mAh, nutzbare Kapazität 750 mAh:
3 * 1.2 V * 750 mAh = 2.7 Wh.
Stimmen die 3 W Leistung, dann beträgt die mögliche Betriebsdauer bei voller Helligkeit also unter einer Stunde:
2.7 Wh / 3 W = 54 Minuten
AAA-Akkus oder Batterien sind für eine sinnvolle Scheinwerferbeleuchtung einfach zu mickrig. Das reicht nur für ein Rücklicht.
Gekauft habe ich sie trotzdem - zu dem Preis bekommt man selten eine Beleuchtung mit Lenkerklemm-Möglichkeit.