von ALDI NORD MA » 08.05.2007, 13:22
Hallo dieses Thema gab es schon mal siehe
http://www.discountfan.de/forumneu/read.php?5,142409
kannst du dir ja mal anschauen. Aber die schnelle Antwort ist Nein.
Der Preis auf der Ware ist nicht bindend da es sich um eine Anpreisung und kein Angebot handelt erst wenn du zur Kasse gehst und der Kassierer dir den Preis sagst macht er dir ein Angebot. Und wenn du zustimmst in dem du Bezahlst ist ein Kaufvertrag zustande gekommen.
[quote="wikipedia"]Eine Anpreisung findet sich auch zum Beispiel in Katalogen, Werbeprospekten, Plakaten etc. Aus diesem Grund hat der Kunde auch keinen Anspruch auf Aushändigung des Ausstellungsstückes. Auch das Aufstellen von Ware im Selbstbedienungs-Supermarkt zählt nicht als Angebot im Rechtssinne. Hier macht erst der Käufer durch das Verbringen der Ware an die Kasse eine Willenserklärung. Das heißt konkret, dass wenn eine Ware im Supermarkt mit einem bestimmten Preis ausgezeichnet ist, dieser für den Supermarkt nicht verbindlich ist. Der Verkäufer kann das Angebot des Käufers ablehnen zu dem ausgezeichneten Preis zu kaufen. Der Käufer ist dann aber auch nicht verpflichtet die Ware zum höheren Preis zu kaufen, er kann das Angebot des Verkäufers, die Ware zum höheren Preis zu kaufen wiederum ablehnen.[/quote]
Hallo dieses Thema gab es schon mal siehe http://www.discountfan.de/forumneu/read.php?5,142409
kannst du dir ja mal anschauen. Aber die schnelle Antwort ist Nein.
Der Preis auf der Ware ist nicht bindend da es sich um eine Anpreisung und kein Angebot handelt erst wenn du zur Kasse gehst und der Kassierer dir den Preis sagst macht er dir ein Angebot. Und wenn du zustimmst in dem du Bezahlst ist ein Kaufvertrag zustande gekommen.
[quote="wikipedia"]Eine Anpreisung findet sich auch zum Beispiel in Katalogen, Werbeprospekten, Plakaten etc. Aus diesem Grund hat der Kunde auch keinen Anspruch auf Aushändigung des Ausstellungsstückes. Auch das Aufstellen von Ware im Selbstbedienungs-Supermarkt zählt nicht als Angebot im Rechtssinne. Hier macht erst der Käufer durch das Verbringen der Ware an die Kasse eine Willenserklärung. Das heißt konkret, dass wenn eine Ware im Supermarkt mit einem bestimmten Preis ausgezeichnet ist, dieser für den Supermarkt nicht verbindlich ist. Der Verkäufer kann das Angebot des Käufers ablehnen zu dem ausgezeichneten Preis zu kaufen. Der Käufer ist dann aber auch nicht verpflichtet die Ware zum höheren Preis zu kaufen, er kann das Angebot des Verkäufers, die Ware zum höheren Preis zu kaufen wiederum ablehnen.[/quote]