BGH-Urteil: Amazon-Kunden können auf Prime-Erstattung hoffen

BGH-Urteil: Amazon-Kunden können auf Prime-Erstattung hoffen

Gute Nachrichten für langjährige Amazon-Kunden: Der BGH hat jetzt entschiedden, dass eine Prime-Gebührenerhöhung aus dem Jahr 2022 nicht rechtens war. Wer lange dabei ist, kann auf eine Rückerstattung hoffen.

Das BGH-Urteil zu Amazon Prime fällt verbraucherfreundlich aus: Die Richter haben die von Amazon im Jahr 2022 durchgesetzte Preiserhöhung für Prime-Bestandskunden für unwirksam erklärt. Damals stieg der monatliche Preis von 7,99 auf 8,99 Euro, die Jahresgebühr von 69 auf 89,90 Euro – ohne dass Amazon die Kundinnen und Kunden ausdrücklich um Zustimmung bat.

Für langjährige Prime-Kunden kann das Urteil finanzielle Folgen haben. Wer bereits vor der Preiserhöhung im September 2022 Prime-Mitglied war und anschließend die höheren Beiträge gezahlt hat, kann grundsätzlich Rückzahlungsansprüche haben. Wie hoch diese ausfallen, hängt unter anderem davon ab, ob monatlich oder jährlich gezahlt wurde und über welchen Zeitraum die höheren Beiträge entrichtet wurden.

Individuelle Ansprüche unterliegen allerdings der Verjährung. Nach Angaben der Verbraucherzentrale NRW können Betroffene alternativ an der bereits laufenden Sammelklage teilnehmen, über die auch weiter zurückliegende Forderungen aus der Preiserhöhung verfolgt werden sollen. Für die Teilnahme ist eine kostenlose Eintragung in das Klageregister erforderlich. :chatgpt-content-reference{index=“4″}

Amazon hatte sich auf eine Preisanpassungsklausel in den Teilnahmebedingungen berufen und die Erhöhung unter anderem mit gestiegenen Kosten begründet. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hielt diese Klausel jedoch für intransparent und klagte gegen das Unternehmen. Bereits das Landgericht Düsseldorf und anschließend das Oberlandesgericht Düsseldorf gaben den Verbraucherschützern Recht.

Nun hat auch der Bundesgerichtshof die Revision von Amazon zurückgewiesen. Nach Auffassung der Richter war für Kunden nicht klar und verständlich genug geregelt, welche Rechte ihnen bei einer Preiserhöhung zustehen und welche Folgen es hat, wenn sie der Änderung nicht zustimmen. Die Klauseln verstießen deshalb gegen das Transparenzgebot; die darauf gestützte Preiserhöhung war unwirksam. Das Verfahren trägt das Aktenzeichen III ZR 205/25.

Amazon hat nach dem Urteil angekündigt, die Beiträge für bestimmte Bestandskunden vorübergehend anzupassen. Betroffen sein sollen Mitglieder, deren Prime-Mitgliedschaft bereits vor dem 15. September 2022 bestand und seitdem unverändert fortgeführt wurde. Über die konkrete Behandlung bereits gezahlter Mehrbeträge wird allerdings in einem gesonderten Verfahren gestritten.

Das Urteil ist deshalb vor allem für langjährige Prime-Nutzer relevant: Sie sollten prüfen, seit wann ihre Mitgliedschaft besteht und ob sie von der damaligen Erhöhung betroffen waren. Informationen zur Sammelklage und zur Anmeldung stellt die Verbraucherzentrale NRW bereit.

Das BGH-Urteil vom 1. Oktober 2026 trägt das Aktenzeichen III ZR 205/25; der vollständige Entscheidungstext war unmittelbar nach der Verkündung noch nicht veröffentlicht. Die Entscheidung ist aber bereits in der Rechtsprechungsdatenbank erfasst.



Kommentar abgeben

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert


* Wir stellen unser Portal seit der Gründung 2002 kostenlos zur Verfügung. Hochwertiger redaktioneller Content muss aber finanziert werden. Aus diesem Grund enthalten einige Beiträge Werbelinks. Discountfan.de erhält also für den Fall, dass im Artikel erwähnte Produkte gekauft werden, eine Provision – für den Endkunden hat dies keine Auswirkung, der Preis ändert sich nicht. Zu den Partnerprogrammen und Partnerschaften gehört unter anderem das eBay Partner Network sowie das von Amazon. Die Berichterstattung seitens Discountfan.de erfolgt jedoch davon unabhängig, Werbeerlöse haben grundsätzlich keinen Einfluss auf unsere Beiträge. Hier finden Sie weitere Details zu unserem redaktionellen Konzept.