Prepaid-Preisfalle: Kartenpfand und Mindestnutzung  
 
Sie werden mit dem Schlagwort "keine Grundgebühr" beworben, doch ganz ohne laufende Kosten kommt man auch bei vielen beliebten Prepaid-Verträgen nicht aus. Die einen verlangen im Kleingedruckten bei Nichtnutzung eine monatliche Gebühr, die anderen bestehen auf einem teuren Pfand für die SIM-Karte. Discountfan.de fasst die aktuellen Bestimmungen zusammen und gibt Tipps und Tricks, wie die Gebühren zu umgehen sind.

Wer seine Prepaid-Karte regelmäßig nutzt, ist so gut wie aus dem Schneider: Die "Nutzungsgebühren" werden nur erhoben, wenn man mit der Karte längere Zeit nicht telefoniert hat. Dann jedoch kann das Guthaben schnell aufgebraucht und die Karte gesperrt werden. Ärgerlich für den Kunden ist auch das Prozedere beim Ende des Prepaid-Vertrages: Wer die SIM-Karte nicht zurückschickt, wird mit einem Kartenpfand zur Kasse gebeten.

Oft finden sich die für den Kunden teuren Bestimmungen nur im Kleingedruckten der AGB - es lohnt sich also beim Vertragsabschluss ein Blick auf diese Bestimmungen. Discountfan.de fasst die aktuellen Konditionen der Prepaid-Discounter (Stand: 12. März 2008) zusammen. Eine übersichtliche Zusammenfassung der Prepaid-Preisfallen steht als PDF-Download (neun KByte) zur Verfügung.

SIMPLY

  • Monatliche Nutzungsgebühr von 1,79 Euro, wenn die Karte "in zwei aufeinanderfolgenden Abrechnungsmonaten nicht genutzt" wurde. Entfällt, sobald die Karte wieder genutzt wird
  • Kartenpfand in Höhe von 29,65 Euro wird einbehalten, wenn die SIM-Karte nicht innerhalb von drei Wochen nach Vettragsende "in einwandfreien Zustand" zurück geschickt wird
  • AGB von Simply


CALLMOBILE
  • Nutzungsaufkommen von sechs Euro über einen Zeitraum von drei Monaten wird vorausgesetzt. Wird dieser Betrag unterschritten, erhebt Callmobile "für die Kontopflege eine Administrationsgebühr in Höhe von einem Euro". Prüfung erfolgt jeden Monat aufs neue
  • Derzeit kein Kartenpfand
  • AGB von Callmobile


SIMYO
  • Guthaben ist zwölf Monate gültig, danach ist man nur noch zwei Monate anrufbar. Karte kann nur durch weitere Guthabenaufladung verlängert werden. Wer die Aufladung verschläft, dessen Kartenkonto wird nach 14 Monaten automatisch deaktiviert.
  • Derzeit kein Kartenpfand, jedoch verpflichtende Kartenrückgabe beim Vertragsende
  • AGB von Simyo


BLAU.DE
  • Guthaben ist zwölf Monate gültig, danach ist man nur noch anrufbar. Karte kann nur durch weitere Guthabenaufladung verlängert werden. Wer die Aufladung verschläft, dessen Kartenkonto wird nach 14 Monaten automatisch deaktiviert.
  • Derzeit kein Kartenpfand, Kunde muss Karte aber bei Vertragsende zurückgeben
  • AGB von Blau.de


FONIC
  • Kein Guthabenverfall, außerdem Auszahlung des Guthabens jeweils am Quartalsende möglich
  • Derzeit kein Kartenpfand, keine verpflichtende Kartenrückgabe beim Vertragsende
  • AGB von Fonic


ALDI-TALK / MEDIONMOBILE
  • Guthaben ist bei Aufladung von 30 maximal 24 Monate gültig, bei Aufladung von 15 Euro nur zwölf Monate. Danach ist man nur noch zwei Monate anrufbar. Karte kann nur durch weitere Guthabenaufladung verlängert werden. Wer die Aufladung verschläft, dessen Kartenkonto wird nach 14 Monaten (alternativ 26 Monaten) automatisch deaktiviert.
  • Kein Kartenpfand, aber Rückgabepflicht bei Vertragsende
  • AGB von Aldi Talk / Medionmobile


Discountfan-Fazit: Welcher Vetrag für den Kunden wirklich günstig ist, hängt von dessen Telefonverhalten ab. In puncto Kartenpfand und Guthabenverfall sind die Discounter-Angebote von Aldi und Lidl (Medionmobile und Fonic) am günstigsten, allerdings sind hier die Minutentarife teurer als bei der Konkurrenz.

Die Nicht-Nutzungsgebühr von Simply lässt sich durch einen einfachen Trick umgehen: In jedem zweiten Abrechnungsmonat sollte mindestens ein Telefonat geführt werden, dann ist der Kunde aus dem Schneider. Schwieriger ist es bei Callmobile: Hier muss für mindestens zwei Euro im Monat telefoniert werden. Es empfiehlt sich, die Prepaid-Karte grundsätzlich für Telefonate in deutsche Mobilfunknetze zu nutzen: Diese sind bei den hier aufgelisteten Mobilfunk-Discountern in der Regel deutlich billiger als vom eigenen Festnetzanschluss aus. Sogar die VoIP-Tarife der klassischen Anbieter wie Sipgate werden hier unterboten.

Beim Kartenpfand sollte der Kunde nichts anbrennen lassen: Direkt bei Vertragsende sollte die SIM-Karte per Einschreiben an den Anbieter zurück gesandt werden. Somit hat man Anspruch auf Erstattung des Kartenpfandes.

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(geschrieben am 12. März 2008)


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