Lebensmittel: BVL beanstandet unzulässige Bestrahlung  
 
Von strahlendem Sommerwetter kann derzeit keine Rede sein, von strahlenden Lebensmitteln hingegen schon: "Rund zwei Prozent der in Deutschland im Jahr 2006 auf Bestrahlung untersuchten Lebensmittel sind zu beanstanden" - so lautet das Fazit des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL).

In Deutschland dürfen der Behörde zufolge lediglich getrocknete aromatische Kräuter und Gewürze bestrahlt verkauft werden. Tiefgefrorene bestrahlte Froschschenkel, die in anderen EU-Mitgliedstaaten rechtmässig in Verkehr sind, dürfen nach Deutschland eingeführt und hier vermarktet werden.

Das Problem dabei: Rund ein Prozent der nach Risikokriterien ausgewählten Proben waren bestrahlt, obwohl dies für das untersuchte Lebensmittel nicht zulässig war. Zudem sei bei diesen Waren auf dem Etikett nicht auf die Bestrahlung hingewiesen worden. Kurioses Detail am Rande: Zwei der insgesamt 4137 Proben waren als bestrahlt gekennzeichnet, obwohl eine solche Behandlung für die betroffenen Lebensmittel in Deutschland nicht zugelassen ist.

Laut dem Amt handelt es sich bei rund einem Drittel der wegen unzulässiger Bestrahlung beanstandeten Lebensmittel um Suppen und Saucen. Über ein Viertel der Beanstandungen wegen unzulässiger Bestrahlung entfiel auf Nahrungsergänzungsmittel. Auch Pilze, Gewürze, asiatische Nudelsnacks, Tee und getrocknetes Gemüse wurden wegen unzulässiger Bestrahlung beanstandet. Diese Lebensmittel dürfen in Deutschland nicht in den Verkehr gebracht werden, wenn sie mit energiereichen Strahlen haltbar gemacht wurden. Zudem waren die Lebensmittel nicht als bestrahlt gekennzeichnet. Die Untersuchungsergebnisse hat das Amt in einer Tabelle im PDF-Format zusammen gefasst.

Lebensmittel werden bestrahlt, um ihre Haltbarkeit zu erhöhen oder gesundheitsschädliche Mikroorganismen abzutöten. Die Strahlenbehandlung hat außerdem zur Folge, dass beispielsweise Kartoffeln, Zwiebeln und Knoblauch nicht keimen oder sprossen und länger gelagert werden können. Die verwendete energiereiche Strahlung stammt von radioaktivem Material (Gammastrahlung) oder wird von Maschinen erzeugt (Röntgenstrahlung oder beschleunigte Elektronen). Das radioaktive Material geht laut dem Amt jedoch nicht auf das Lebensmittel über und führt auch nicht dazu, dass Strahlung von dem bestrahlten Lebensmittel ausgeht.

(geschrieben am 4. Juli 2007)


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